Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bei Samstagsarbeit?
Hallo, für einen Zeitraum von drei Monaten wurde zwischen der GF und dem BR vereinbart, dass jeder Mitarbeiter einmal im Monat Samstags einen vollen Arbeitstag arbeitet. Ein Mitarbeiter ist in der Woche, in der er hätte Samstags arbeiten müssen, erkrankt. Hat der Mitarbeiter einen Anspruch auf Lohnfortzahlung ? oder muss er den Arbeitstag an einen der nächsten Samstag nachholen ?
Kann mir hier jemand weiterhelfen? Danke für die Unterstützung im voraus.
Community-Antworten (1)
14.02.2008 um 15:05 Uhr
das kommt drauf an....
- was genau BR und GF vereinbart haben
- was sonst bezüglich Überstunden im Betrieb bislang so üblich ist (kommen die regelmäßig wiederkehrend vor)
- was in evtl. einschlägigen (oder auch nur angewandten) Tarifverträgen geregelt wird
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