Erstellt am 23.10.2014 um 18:18 Uhr von AlterMann
Der BR hat u.a. die Aufgabe, darauf zu achten, dass die geltenden Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Tarifvertrag usw.) eingehalten werden.
Euer Chef setzt sich offensichtlich über das Lohnfortzahlungsgesetz hinweg. Ist dies das durchgängige Verhalten, betrifft es nicht nur einen Mitarbeiter, sondern (potenziell) alle. Also kein Individualrecht (bzw. nicht nur), sondern auch Thema des BR.
Erstellt am 23.10.2014 um 18:30 Uhr von paula
aber der BR hat keine Möglichkeit den Anspruch für den AN durchzusetzen
Erstellt am 23.10.2014 um 19:31 Uhr von Nubbel
ne, ich denke schon. entweder es wird korrekt bezahlt, oder es gibt keine mehr.
Erstellt am 23.10.2014 um 19:35 Uhr von Hoppel
@ RuSBR
Wenn Du Urteile gefunden hast, dann doch bestimmt auch dieses: BAG, 26.06. 2002 - 5 AZR 511/00
Beachtenswert ist, dass das BAG einen Referenzzeitraum von 12 Monaten voraussetzt!
Erstellt am 23.10.2014 um 20:37 Uhr von RuSBR
@Hoppel wir sind ein Tiefbau Unternehmen wir machen immer Überstunden. Wie kann ich das den als BR durchsetzen. Einigungstelle, glaub ich nicht oder? Anwalt?
Erstellt am 24.10.2014 um 00:15 Uhr von Betriebsbonsai
Wir haben bei uns in der Firma ein ähnliches Problem und habe uns hilfesuchend an die Gewerkschaft gewendet. Der Gew.-Anwalt hat uns genau das gesagt, was hier auch schon geschrieben wurde: Auch wenn viele betroffen sind, handelt es sich um Individualrecht, bei dem der BR nur den einzelnen MA sagen kann, dass ein jeder seinen korrekten Lohnfortzahlungsanspruch individuell einklagen kann. Es handelt sich nicht im Kollektivrecht - Leider.
Erstellt am 24.10.2014 um 09:19 Uhr von Hoppel
@ RuSBR
Als BRM kannst Du dem Kollegen nur anraten, dass er vor dem Gang zu einem Anwalt oder direkt zum Arbeitsgericht seine Überstunden der letzten 12 Monate konkret auflistet.
Alles weitere ist und bleibt Individualrecht.
Erstellt am 24.10.2014 um 19:38 Uhr von RuSBR
Danke für eure Antworten, ich hatte mir das schon gedacht das sich jeder selber kümmern muss.