W.A.F. LogoSeminare

Lohnfortzahlung der Überstunden im Krankheitsfall

R
RuSBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich hab da mal wieder was. Bei uns werden dauerhaft Überstunden gemacht (ich weis es ist nicht gut, aber darum geht es jetzt nicht). Jetzt gibt es Urteile das der Betrieb im Krankheitsfall bei dauerhaften Überstunden den Durchschnitt der Stunden bezahlen muss, dazu ist unser Chef aber nicht bereit. Meine Frage ist das ein Thema womit sich der BR beschäftigen muss oder muss das jeder selber Regeln?

1.37908

Community-Antworten (8)

A
AlterMann

23.10.2014 um 20:18 Uhr

Der BR hat u.a. die Aufgabe, darauf zu achten, dass die geltenden Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Tarifvertrag usw.) eingehalten werden. Euer Chef setzt sich offensichtlich über das Lohnfortzahlungsgesetz hinweg. Ist dies das durchgängige Verhalten, betrifft es nicht nur einen Mitarbeiter, sondern (potenziell) alle. Also kein Individualrecht (bzw. nicht nur), sondern auch Thema des BR.

P
paula

23.10.2014 um 20:30 Uhr

aber der BR hat keine Möglichkeit den Anspruch für den AN durchzusetzen

N
Nubbel

23.10.2014 um 21:31 Uhr

ne, ich denke schon. entweder es wird korrekt bezahlt, oder es gibt keine mehr.

H
Hoppel

23.10.2014 um 21:35 Uhr

@ RuSBR

Wenn Du Urteile gefunden hast, dann doch bestimmt auch dieses: BAG, 26.06. 2002 - 5 AZR 511/00

Beachtenswert ist, dass das BAG einen Referenzzeitraum von 12 Monaten voraussetzt!

R
RuSBR

23.10.2014 um 22:37 Uhr

@Hoppel wir sind ein Tiefbau Unternehmen wir machen immer Überstunden. Wie kann ich das den als BR durchsetzen. Einigungstelle, glaub ich nicht oder? Anwalt?

B
Betriebsbonsai

24.10.2014 um 02:15 Uhr

Wir haben bei uns in der Firma ein ähnliches Problem und habe uns hilfesuchend an die Gewerkschaft gewendet. Der Gew.-Anwalt hat uns genau das gesagt, was hier auch schon geschrieben wurde: Auch wenn viele betroffen sind, handelt es sich um Individualrecht, bei dem der BR nur den einzelnen MA sagen kann, dass ein jeder seinen korrekten Lohnfortzahlungsanspruch individuell einklagen kann. Es handelt sich nicht im Kollektivrecht - Leider.

H
Hoppel

24.10.2014 um 11:19 Uhr

@ RuSBR

Als BRM kannst Du dem Kollegen nur anraten, dass er vor dem Gang zu einem Anwalt oder direkt zum Arbeitsgericht seine Überstunden der letzten 12 Monate konkret auflistet.

Alles weitere ist und bleibt Individualrecht.

R
RuSBR

24.10.2014 um 21:38 Uhr

Danke für eure Antworten, ich hatte mir das schon gedacht das sich jeder selber kümmern muss.

Ihre Antwort