Nachdem die Geschäftsführung die Teilnahme zu einer Veranstaltung regelrecht untersagt hat, weil die Kosten nicht geklärt waren steht nun eine mögliche Abmahnung wegen unerlaubten Fernbleibens vom Arbeitsplatz im Raum. Diese wurde gegen mich und meinen Kollegen als Privatperson gerichtet.
Ist das jetzt Individual- oder Kollektivrecht nach BetrVG?