Erstellt am 19.07.2010 um 20:13 Uhr von pirat
@mandel,
eine Abmahnung kann auch mündlich erfolgen, da ist auch keine Unterschrift möglich.
Erstellt am 20.07.2010 um 06:19 Uhr von seeräuber
fehlt nur die Unterschrift
oder steht überhaupt nichts darunter, wer das geschrieben hat ?
ein Schriftstück ohne erkennbaren Verfasser wird wohl im Ernstfall vor Gericht keinen Bestand haben,
wenn der AG die Wirksamkeit der Abmahnung beweisen müsste
Erstellt am 20.07.2010 um 17:04 Uhr von mandel
Es fehlt nur die Unterschrift. Der Kollege hat sogar die kopie für die Personalakte mit zugeschickt bekommen.