Erstellt am 21.02.2007 um 21:19 Uhr von Tequilla
@möhre
.....hä,...... ich weiß ja nicht ob die anderen es verstanden haben,... ich jedenfalls nicht, aber ich muss ja auch nicht alles verstehen.
Erstellt am 21.02.2007 um 22:58 Uhr von Tequilla
.......ahhhhh, ....ja, jetzt verstehe ich,...na, das ist natürlich ein Problem, - ich schau mal ins BtrVG ob ich da was finde:-)
Erstellt am 22.02.2007 um 01:56 Uhr von waschbär
möhre,
wenke ???
Gibt es zu deinem Fred auch einen Film, ich liebe Filme mit "verschobener handlung" .....
Erstellt am 22.02.2007 um 12:11 Uhr von Edelweis
@möhre
ich hoffe, dass ich Deine Ausführungen verstanden habe. Du kannst eine Kollegin natürlich nicht abmahnen- mit welchem Recht? Aber so wie ich Deine Ausführungen verstehe, entrüstet sich die andere Kollegin(ehem.BRV), dass die Hilfe bei Dir und Deiner BR-Kollegin gesucht wurde und nicht bei ihr. Die Kollegen/innen haben die freie Wahl, welchem BRM sie vertrauen wollen.
Wenn überhaupt würde ich dies unter diesem Gesichtspunkt in der Sitzung vortragen- zur Diskussion stellen. Aber Du soltest auf jeden Fall 2 Punkte bedenken:1) 2 Lager im Gremium- Ein uneiniger BR macht nur einen froh- den AG. Ihr solltet die sachliche Auseinandersetzung suchen, Probleme ausdiskutieren und nicht mit Maßregelungen(Abmahnung) oder Gegendruck (habe nichts in der Hand) liebäugeln.2) Ein BRM braucht ein "dickes"Fell, manchmal auch im Umgang mit den BR-Kollegen.
Edelweis
Erstellt am 22.02.2007 um 23:51 Uhr von waschbär/ ähhh ??
Edelweis,
ähhh, ich mag dich , aber was du das schreibst verstehe ich auch nicht wirklich ?
Erstellt am 24.02.2007 um 07:56 Uhr von möhre
@Edelweis
Richtig, sie erkannt, sie hat die betroffenen Kollegin ziemlich schroff angegangen,
was ihr nicht einfällt und nicht zu Ihr zu gehen.
Tja, ist nicht so einfach, wir haben ja nächste Woche wieder eine Sitzung und da werde
ich das Thema aufgreifen.
Möhre