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Fristen für eine Abmahnung

K
kenyo
Nov 2016 bearbeitet

Gibt es Fristen wie lange eine Abmahnung in der Personalakte stehen darf? Wenn Ja, wie Lange und muß sie dann automatisch gelöscht werden?

6.44505

Community-Antworten (5)

R
ridgeback

13.05.2009 um 11:57 Uhr

C
carrie

13.05.2009 um 11:57 Uhr

@kenyo Eine Abmahnung verliert ihre Wirkung nach einer längeren Zeit einwandfreier Führung des Arbeitnehmer, durch Zeitablauf oder auf Grund neuer Umstände z. B. einer späteren unklaren Reaktion des Arbeitgebers auf ähnliche Pflichtverletzungen anderer Arbeitnehmer. Der Zeitablauf lässt sich gesetzlich nicht anhand einer bestimmten Regelfrist z.B. zwei, drei oder fünf Jahre, sondern nur auf Grund aller Umstände des Einzelfalles bestimmen. Je nach Schwere des Verstoßes kann die Abmahnung auch noch nach Zeitablauf von mehr als zwei Jahren Wirkung entfalten. Danach sollte die Abmahnung dann aus der Personalakte entfernt und nicht mehr als Begründung für eine Kündigung herangezogen werden können. Man kann auch versuchen eine BV abzuschließen, die bestimmte Fristen vorsieht, die ist allerdings nicht erzwingbar.

P
paula

14.05.2009 um 16:37 Uhr

@carrie

"durch Zeitablauf oder auf Grund neuer Umstände z. B. einer späteren unklaren Reaktion des Arbeitgebers auf ähnliche Pflichtverletzungen anderer Arbeitnehmer"

bitte erkläre das doch einmal. So halte ich es nämlich für nicht ganz richtig

T
Truckersimon

17.05.2009 um 21:06 Uhr

Es gibt keine Gesetzliche Regelung wann eine Abmahnung verfällt. Da muss sich jeder selbst kümmern. Wenn der Grund der Abmahnung nicht mehr gegeben ist,den Arbeitgeber schriftlich darauf hinweisen, mit der aufforderung das der Grund der Abmahnung nicht mehr besteht und die Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird.

Aber wie gesagt eine Gesetzliche Verfallzeit gibt es nicht, da muss man selbst aufpassen.

Automatisch und Freiwillig wird der Arbeitgeber das bestimmt nicht machen

K
Kölner

17.05.2009 um 23:02 Uhr

@Truckersimon ...und wenn der AG einer Entfernung einer Abmahnung aus der PA nicht zustimmt, hast Du als AN - ohne Gericht - auch keine Chance. By the way...wie kann ein 'Grund für eine Abmahnung' irgendwann nicht mehr gegeben sein?

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