Erstellt am 13.05.2009 um 09:57 Uhr von ridgeback
@kenyo,
guckst Du hier:http://www.felser.de/juracity.de/abmahnung/inhalt.htm
Erstellt am 13.05.2009 um 09:57 Uhr von carrie
@kenyo
Eine Abmahnung verliert ihre Wirkung nach einer längeren Zeit einwandfreier Führung des Arbeitnehmer,
durch Zeitablauf oder auf Grund neuer Umstände z. B. einer späteren unklaren Reaktion des Arbeitgebers auf ähnliche Pflichtverletzungen anderer Arbeitnehmer. Der Zeitablauf lässt sich gesetzlich nicht anhand einer bestimmten Regelfrist z.B. zwei, drei oder fünf Jahre, sondern nur auf Grund aller Umstände des Einzelfalles bestimmen. Je nach Schwere des Verstoßes kann die Abmahnung auch noch nach Zeitablauf von mehr als zwei Jahren Wirkung entfalten. Danach sollte die Abmahnung dann aus der Personalakte entfernt und nicht mehr als Begründung für eine Kündigung herangezogen werden können.
Man kann auch versuchen eine BV abzuschließen, die bestimmte Fristen vorsieht, die ist allerdings nicht erzwingbar.
Erstellt am 14.05.2009 um 14:37 Uhr von paula
@carrie
"durch Zeitablauf oder auf Grund neuer Umstände z. B. einer späteren unklaren Reaktion des Arbeitgebers auf ähnliche Pflichtverletzungen anderer Arbeitnehmer"
bitte erkläre das doch einmal. So halte ich es nämlich für nicht ganz richtig
Erstellt am 17.05.2009 um 19:06 Uhr von Truckersimon
Es gibt keine Gesetzliche Regelung wann eine Abmahnung verfällt.
Da muss sich jeder selbst kümmern.
Wenn der Grund der Abmahnung nicht mehr gegeben ist,den Arbeitgeber schriftlich darauf hinweisen, mit der aufforderung das der Grund der Abmahnung nicht mehr besteht und die Abmahnung aus der Personalakte entfernt wird.
Aber wie gesagt eine Gesetzliche Verfallzeit gibt es nicht, da muss man selbst aufpassen.
Automatisch und Freiwillig wird der Arbeitgeber das bestimmt nicht machen
Erstellt am 17.05.2009 um 21:02 Uhr von Kölner
@Truckersimon
...und wenn der AG einer Entfernung einer Abmahnung aus der PA nicht zustimmt, hast Du als AN - ohne Gericht - auch keine Chance.
By the way...wie kann ein 'Grund für eine Abmahnung' irgendwann nicht mehr gegeben sein?