Im Prinzip ist es mit Abmahnungen genauso wie mit Kündigungen.
Der AG kann theoretisch abmahnen, was er will und wie oft er will.
Interessant wird das ganz erst dann, wenn auf diese Abmahnung eine Kündigung basieren soll.
Die Wirksamkeit einer "verhaltensbedingten Kündigung" hängt u.a. in der Regel davon ab,
ob vorher wirksam abgemahnt wurde.
Und die Wirksamkeit der Abmahnung muß der AG beweisen.
eine wirksame Abmahnung muß sowohl den arbeitsrechtlichen Verstoß genau benennen
als auch auf arbeitsrechtliche Konsequenzen im Wiederholungsfall hinweisen.
Somit müsste der AG erstmal beweisen, daß überhaupt ein Pflichtverstoß vorliegt
bzw. das der AN laut Arbeitsvertrag verpflichtet gewesen wäre, etwas zu tun bzw. zu unterlassen.
Da es keine Fristen gibt, bis wann man gegen eine Abmahnung vorgehen muß
ist es im Prinzip eigentlich völlig egal, ob man überhaupt dagegen vorgeht.
Viele meinen nun, im ersten Ärger, eine Stellungnahme schreiben zu müssen,
in der sie dann diese oder jene Rechtfertigung anführen, aus welchen Gründen die Abmahnung
nicht gerechtfertigt wäre
dies sollte man unterlassen
da man in solchen Stellungnahmen, insbesondere ohne fachliche Hilfe, sich oftmals selber
belastet, was dem AG letztendlich mehr nützt als einem selber.
In diesem Fall : man "entschuldigt" sich für das rauchen, gibt damit offiziell zu, überhaupt geraucht zu haben, der AG mahnt erneut ab, diese Abmahnung wird man auch später kaum vom Tisch bekommen, da man dem AG die Last, zu beweisen, daß verbotenerweise geraucht wurde, bereits durch sein "Geständnis " abgenommen hat
Auch eine Klage auf Herausnahme der Abmahnung aus der Personalakte bringt praktisch wenig.
Zum einen ist eine "unwirksame" Abmahnung in der Personalakte sehr gut aufgehoben,
da sie bei einer evtl. späteren Kündigungsschutzklage eher hilft als schadet
Zum Anderen lernt der AG ständig dazu und schreibt dann zukünftig "wirksame" Abmahnungen,
wenn ihm mal ein Arbeitsrichter erklärt, wie man sowas macht.
(Auch in dem Fall hier hat er sich offenbar informiert und richtig nachgetreten : pro Vorfall eine Abmahnung statt einer wackligen Sammelabmahnung)
Zusätzlich wird man noch als "wehrhafter AN" geoutet
der AG fühlt sich herausgefordert, zu zeigen, wer denn nun der Chef ist
und die ganze Situation kann eskalieren, es werden neue Abmahnungsgründe gesucht und vielleicht auch gefunden....
das Arbeitsklima ist nachhaltig gestört
Also mein Tipp zum Thema Abmahnung :
Ärger runterschlucken, gute Miene zum bösen Spiel machen, für sich selbst eine kleine Gedächtnisstütze
zum Sachverhalt schreiben
und das ganze Ding wegheften..........................