Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst ?
Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst? wir stehen vor der Frag, wie der folgende Sachverhalt bei unserem technischen Support zu beurteilen ist (handelt es sich um Rufbereitschaft oder um Bereitschaftsdienst?):
- unsere technischen Mitarbeiter müssen jeweils rotierend, für 1 Woche - neben der normalen Arbeitszeit- ausserhalb der normalen Arbeitszeit (8 Stunden, Mo-Fr) eine technische Bereitschaft sicherstellen
- folgende Bereitschafts-Zeiten: ausserhalb der Bürozeiten 17.00-08.00 Uhr Mo bis Mo (inkl. Wochenende)
- in dieser Zeit muss der Mitarbeiter telefonisch ansprechbar sein, zusätzlich muss eine separate SMS via Mobiltelefon innerhalb vorgegebener Zeiten quittiert werden, dass sich um die Störung gekümmert wird
- im Rahmen der "Bereitschaft" muss ggf. der Techniker mittels PC/Laptop via gesicherte, zuverlässige Datenleitung sich in das System des Kunden einloggen können, um Störungen zu analysieren bzw. zu beheben
Da die Rufbereitschaft bzw der Bereitschaftsdienst in der Konsequenz bzgl. der Arbeitszeitgesetzte unterschiedliche Folgen haben - stehen wir vor der Frage um was es sich in dem oben geschilderten Fall handelt.
Der AG gibt zwar nicht vor, dass der Techniker sich an einem vom AG bestimmten Ort aufzuhalten hat, jedoch bedingt die Tätigkeit, sich kurzfristig mittels Laptop und guter, gesicherter Datenverbindung in ein Kundensystem einzuloggen zwangläufig, das dies nur vom Heimarbeitsplatz realisierbar ist. Der AN unterliegt daher aus unserer Sicht eindeutig einer Ortsbeschränkung, damit er seiner Aufgabe entsprechend kurzfristig "arbeitsfähig" ist.
Handelt es sich demzufolge um einen Bereitschaftsdienst ??
Danke vorab für Eure kompetente Rückmeldung
Community-Antworten (1)
12.07.2016 um 19:02 Uhr
Diese Anforderungen werden doch üblicherweise bei den Verhandlungen zu der BV diskutiert und gemeinsam festgelegt. Aus den Anforderungen ergibt sich dann, ob das als Rufbereitschaft geleistet werden kann, oder ob es sich um Bereitschaftsdienst handelt.
Verwandte Themen
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
Guten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
Bereitschaftsdienst soll in Rufbereitschaft geändert werden - was tun?
Bereitschaftsdienst - Rufbereitschaft Das Urteil des EuGH vom 3. Oktober 2000 hat beschieden, dass Bereitschaftsdienst (BD) im vollen Umfang Arbeitszeit ist. Demanch dürfen diensthabende Ärzte und
Rufbereitschaftsvergütung
Ab 01.06.2007 soll in meinem Unternehmen eine neue BV zur Rufbereitschaft gelten. An der Erstellung und Verhandlung der BV konnte ich leider nicht teilnehmen. Sonst hätte ich mich bestimmt vehement ge
Rufbereitschaft als betriebliche Übung
In meinem Betrieb wird seit mindestens 7 Jahren eine Rufbereitschaft 24/7 ausgeübt. Die Rufbereitschaft ist rein freiwillig, sie ist weder im Arbeitsvertrag, noch tariflich oder über eine BV abgesiche
Rufbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Ruhezeit
ein Mitarbeiter hat alle 6 Wochen Rufbereitschaft (IT Bereich). Er erhält monatlich eine Pauschale Vergütung für die Rufbereitschaft. Der AG lehnt es ab, die tatsächlichen Einsatzzeiten auf dem Stunde