W.A.F. LogoSeminare

Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst ?

W
WolfgangWW
Nov 2016 bearbeitet

Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst? wir stehen vor der Frag, wie der folgende Sachverhalt bei unserem technischen Support zu beurteilen ist (handelt es sich um Rufbereitschaft oder um Bereitschaftsdienst?):

  • unsere technischen Mitarbeiter müssen jeweils rotierend, für 1 Woche - neben der normalen Arbeitszeit- ausserhalb der normalen Arbeitszeit (8 Stunden, Mo-Fr) eine technische Bereitschaft sicherstellen
  • folgende Bereitschafts-Zeiten: ausserhalb der Bürozeiten 17.00-08.00 Uhr Mo bis Mo (inkl. Wochenende)
  • in dieser Zeit muss der Mitarbeiter telefonisch ansprechbar sein, zusätzlich muss eine separate SMS via Mobiltelefon innerhalb vorgegebener Zeiten quittiert werden, dass sich um die Störung gekümmert wird
  • im Rahmen der "Bereitschaft" muss ggf. der Techniker mittels PC/Laptop via gesicherte, zuverlässige Datenleitung sich in das System des Kunden einloggen können, um Störungen zu analysieren bzw. zu beheben

Da die Rufbereitschaft bzw der Bereitschaftsdienst in der Konsequenz bzgl. der Arbeitszeitgesetzte unterschiedliche Folgen haben - stehen wir vor der Frage um was es sich in dem oben geschilderten Fall handelt.

Der AG gibt zwar nicht vor, dass der Techniker sich an einem vom AG bestimmten Ort aufzuhalten hat, jedoch bedingt die Tätigkeit, sich kurzfristig mittels Laptop und guter, gesicherter Datenverbindung in ein Kundensystem einzuloggen zwangläufig, das dies nur vom Heimarbeitsplatz realisierbar ist. Der AN unterliegt daher aus unserer Sicht eindeutig einer Ortsbeschränkung, damit er seiner Aufgabe entsprechend kurzfristig "arbeitsfähig" ist.

Handelt es sich demzufolge um einen Bereitschaftsdienst ??

Danke vorab für Eure kompetente Rückmeldung

1.04001

Community-Antworten (1)

P
Pjöööng

12.07.2016 um 19:02 Uhr

Diese Anforderungen werden doch üblicherweise bei den Verhandlungen zu der BV diskutiert und gemeinsam festgelegt. Aus den Anforderungen ergibt sich dann, ob das als Rufbereitschaft geleistet werden kann, oder ob es sich um Bereitschaftsdienst handelt.

Ihre Antwort