Rufbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Ruhezeit
ein Mitarbeiter hat alle 6 Wochen Rufbereitschaft (IT Bereich). Er erhält monatlich eine Pauschale Vergütung für die Rufbereitschaft. Der AG lehnt es ab, die tatsächlichen Einsatzzeiten auf dem Stundenkonto zu dokumentieren.
Wenn der Kollegen tätig werden muss, dann müsste doch die Ruhezeit ab dem Zeitpunkt berechnet werden ab dem sein (letzter) Einsatz innerhalb der Rufbereitschaft beendet ist.
Beispiel A: Rufbereitschaft Sonntag 18 Uhr - Montag 6 Uhr Um 4:15 Uhr hat der Kollege einen Einsatz, der etwa 10 Minuten dauert. (Ruhezeit ab 4:25 Uhr?)
Beispiel B: Rufbereitschaft wie oben Der Kollege ist von 23:00 - 5:00 Uhr im Dauereinsatz
Ist die Ruhezeit unabhängig von der Zeit des Einsatzes, also bereits anzuwenden wenn er nur 10 Minuten tätig war (Beispiel A)
Nachdem die Einsatzzeit der Rufbereitschaft (Beispiel B 6 Stunden) nicht im Zeitkonto berücksichtigt wird, könnte der Mitarbeiter, wenn er die Ruhezeit einhält, in die Minus-Zeit geraten.
Muss die Zeit dem Zeitkonto gutgeschrieben werden oder ist diese mit der Pauschale abgegolten?
Im TV ist dazu nichts geregelt, denn in der Branche fällt eigentlich keine Rufbereitschaft an.
Ich hoffe, es verständlich geschrieben zu haben (sicher bin ich mir nicht).
Community-Antworten (3)
25.03.2015 um 12:08 Uhr
dazu sollten auch klare Regeln in einer BV geschaffen werden.
25.03.2015 um 15:19 Uhr
@ Hoppel Danke für die Infos aber lesen ist eine Sache und verstehen eine andere :(
Verwandte Themen
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
Guten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
Bereitschaftsdienst soll in Rufbereitschaft geändert werden - was tun?
Bereitschaftsdienst - Rufbereitschaft Das Urteil des EuGH vom 3. Oktober 2000 hat beschieden, dass Bereitschaftsdienst (BD) im vollen Umfang Arbeitszeit ist. Demanch dürfen diensthabende Ärzte und
Rufbereitschaftsvergütung
Ab 01.06.2007 soll in meinem Unternehmen eine neue BV zur Rufbereitschaft gelten. An der Erstellung und Verhandlung der BV konnte ich leider nicht teilnehmen. Sonst hätte ich mich bestimmt vehement ge
Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst ?
Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst? wir stehen vor der Frag, wie der folgende Sachverhalt bei unserem technischen Support zu beurteilen ist (handelt es sich um Rufbereitschaft oder um Bereitsch
Rufbereitschaft als betriebliche Übung
In meinem Betrieb wird seit mindestens 7 Jahren eine Rufbereitschaft 24/7 ausgeübt. Die Rufbereitschaft ist rein freiwillig, sie ist weder im Arbeitsvertrag, noch tariflich oder über eine BV abgesiche