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Rufbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Ruhezeit

W
wieso
Jan 2018 bearbeitet

ein Mitarbeiter hat alle 6 Wochen Rufbereitschaft (IT Bereich). Er erhält monatlich eine Pauschale Vergütung für die Rufbereitschaft. Der AG lehnt es ab, die tatsächlichen Einsatzzeiten auf dem Stundenkonto zu dokumentieren.

Wenn der Kollegen tätig werden muss, dann müsste doch die Ruhezeit ab dem Zeitpunkt berechnet werden ab dem sein (letzter) Einsatz innerhalb der Rufbereitschaft beendet ist.

Beispiel A: Rufbereitschaft Sonntag 18 Uhr - Montag 6 Uhr Um 4:15 Uhr hat der Kollege einen Einsatz, der etwa 10 Minuten dauert. (Ruhezeit ab 4:25 Uhr?)

Beispiel B: Rufbereitschaft wie oben Der Kollege ist von 23:00 - 5:00 Uhr im Dauereinsatz

Ist die Ruhezeit unabhängig von der Zeit des Einsatzes, also bereits anzuwenden wenn er nur 10 Minuten tätig war (Beispiel A)

Nachdem die Einsatzzeit der Rufbereitschaft (Beispiel B 6 Stunden) nicht im Zeitkonto berücksichtigt wird, könnte der Mitarbeiter, wenn er die Ruhezeit einhält, in die Minus-Zeit geraten.

Muss die Zeit dem Zeitkonto gutgeschrieben werden oder ist diese mit der Pauschale abgegolten?

Im TV ist dazu nichts geregelt, denn in der Branche fällt eigentlich keine Rufbereitschaft an.

Ich hoffe, es verständlich geschrieben zu haben (sicher bin ich mir nicht).

1.65003

Community-Antworten (3)

G
gironimo

25.03.2015 um 12:08 Uhr

dazu sollten auch klare Regeln in einer BV geschaffen werden.

W
wieso

25.03.2015 um 15:19 Uhr

@ Hoppel Danke für die Infos aber lesen ist eine Sache und verstehen eine andere :(

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