Hallo in die Runde,
eine Kollegin möchte Ihre Teilzeitstelle (6 Stunden täglich) um eine Stunde erhöhen auf dann 7 Stunden, der AG ist einverstanden und legt Ihr einen zusatz zum Arbeitsvertrag vor der eine Verpflichtung zu Mehrarbeit ,Rufbereitschaft , Bereitschaftsdienst und Überstunden beinhaltet.
Diese Klausel war im alten Arbeitvertrag nicht enthalten.

Nun würde ich gerne wissen ob diese Klausel Mitbestimmungspflichtig wäre

Vielen Dank im Vorraus