Erstellt am 05.07.2016 um 13:08 Uhr von outofmemory
1. Mit dem AG reden welche internen MA hierfür geeignet wären.
2. Den §99 BetrVG lesen.
3. Prüfen ob Gründe hierzu passen. ( guckt euch mal die Punkte 3 und 5 an)
4. ggf. Widersprechen
Erstellt am 05.07.2016 um 18:30 Uhr von gironimo
Der 99.2.3 dürfte wohl passen. Also formuliert einen Widerspruch. Begründung :steht in deiner Frage.
Erstellt am 06.07.2016 um 10:42 Uhr von Erbsenzähler
@HubaBuba
Gilt für euch ein Tarifvertrag? Steht im Manteltarifvertrag etwas zur betriebsbedingten Kündigung?
Bei uns steht im MTV der Chemischen Industrie, dass solche Stellen den gekündigten Mitarbeiter(n) angeboten werden muss.
Sonst stehe ich 1000% hinter gironimos Antwort.
Erstellt am 06.07.2016 um 14:47 Uhr von Pickel
Der 99 spricht von der Zukunft ("gekündigt werden"), hier aber liegt die Kündigung in der Vergangenheit. Sprich: Da WEGEN der Einstellung zukünftig vermutlich niemand gekündigt wird, ist Gironimos Ansatz nicht mehr als ein recht passables Argument, mitnichten aber die Lösung.
Erstellt am 06.07.2016 um 18:15 Uhr von Ernsthaft
@ HubaBuba
Ihr solltet natürlich der Einstellung nicht zustimmen.
Soll sich doch der AG von einem Richter erzählen lassen, was er hier falsch gemacht hat.
Ihr solltet aber auch die Ehemaligen MA davon Informieren. Denn schließlich haben sie hier einen Wiedereinstellungs- oder zumindest Schadensersatzanspruch. Und dieser Anspruch besteht noch Monate nach einer betriebsbedingten Entlassung.
Etwas anders wäre es, wenn es hier um einen etwas speziellen Arbeitsplatz geht der vorher nicht vorhanden war. Aber auch dann bräuchte der AG gute Gründe, um nicht auf bereits betriebliche gekündigte zurückgreifen zu müssen.
Und was @Pickel hier wieder einmal von sich gibt, solltest du besser gar nicht erst Lesen, ist sowieso nur Volksverdummung.