Eine ehemalige Auszubildende A wurde bereits zwei Jahre befristet ohne Sachgrund bei uns beschäftigt. Nun soll ihr ein anderer Arbeitsplatz befristet mit Sachgrund zugewiesen werden.
Der allerdings dann frei werdende Arbeitsplatz soll durch eine im Sommer ausgelernte Auszubildende B besetzt werden.
Der BR hat der Einstellung der Auszubildenden B bereits zweimal wiedersprochen. Grund die Stelle wurde nicht intern ausgeschrieben. Nun meint der Arbeitgeber wir hätten die interne Ausschreibung vor der Anhörung verlangen müssen. Uns war aber gar nicht vorher bekannt das die Stelle neu besetzt werden soll.
Nun wird uns diese Anhörung zum dritten mal vorgelegt. Wie oft können wir noch die Zustimmung verweigern? Eine interne Ausschreibung gab es immer noch nicht. Der BR ist der Meinung das Arbeitnehmerin A ein Recht mit unbefristetem Arbeitsvertrag auf diese Stelle hätte.