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Dieser Beitrag ist vor 10 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Verweigerung der Zustimmung einer Einstellung

K
küchengirl
Jan 2018 bearbeitet

Eine ehemalige Auszubildende A wurde bereits zwei Jahre befristet ohne Sachgrund bei uns beschäftigt. Nun soll ihr ein anderer Arbeitsplatz befristet mit Sachgrund zugewiesen werden. Der allerdings dann frei werdende Arbeitsplatz soll durch eine im Sommer ausgelernte Auszubildende B besetzt werden. Der BR hat der Einstellung der Auszubildenden B bereits zweimal wiedersprochen. Grund die Stelle wurde nicht intern ausgeschrieben. Nun meint der Arbeitgeber wir hätten die interne Ausschreibung vor der Anhörung verlangen müssen. Uns war aber gar nicht vorher bekannt das die Stelle neu besetzt werden soll. Nun wird uns diese Anhörung zum dritten mal vorgelegt. Wie oft können wir noch die Zustimmung verweigern? Eine interne Ausschreibung gab es immer noch nicht. Der BR ist der Meinung das Arbeitnehmerin A ein Recht mit unbefristetem Arbeitsvertrag auf diese Stelle hätte.

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Community-Antworten (6)

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gironimo

07.04.2016 um 20:48 Uhr

Die Frage ist, ob der BR überhaupt einmal die Ausschreibung der Stellen im Sinne des § 93 BetrVG verlangt hat. Wenn ja, gilt das immer und für alle Stellen.

Ihr könnt vielleicht besser mit § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG widersprechen. Eure These dabei: Es handelt sich um eine an sich unbefristete Dauerstelle. "die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer gekündigt werden oder sonstige Nachteile erleiden, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist; als Nachteil gilt bei unbefristeter Einstellung auch die Nichtberücksichtigung eines gleich geeigneten befristet Beschäftigten"

M
Moreno

07.04.2016 um 21:28 Uhr

Wie kommt Ihr denn auf die Idee das eine unbefristet eingestellte Kollegin Anspruch auf diese Stelle haben könnte?

M
Moreno

07.04.2016 um 21:29 Uhr

Oh falsch gelesen...:-)

K
küchengirl

07.04.2016 um 22:56 Uhr

Ich hab leider vergessen zu erwähnen das die Auszubildende B auch nur ein auf 1 Jahr befristeten Arbeitsvertrag bekommen soll. Außerdem wäre noch zu erwähnen das die Arbeitnehmerin A zur Zeit und während ihrer Ausbildung Mitglied der JAV ist. Leider hat sie sich von unserm damaligen Personalleiter dazu überreden lassen den Antrag auf eine unbefristete Stelle nach der Ausbildung zu stellen.

Z
Zappelmann

08.04.2016 um 09:01 Uhr

@küchengirl Irgendetwas stimmt in deinem letzten Satz nicht. Wieso musste A zu diesem Antrag überredet werden? Und warum hat sie dann eine befristete Stelle angenommen?

K
küchengirl

08.04.2016 um 09:13 Uhr

Sie wurde dazu überredet den Antrag nicht zu stellen, man würde sie ja nach zwei Jahren Befristung übernehmen.

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