Erstellt am 25.07.2007 um 14:20 Uhr von enes
Wurde diese Stelle auch Innerbetrieblich ausgeschrieben, wieviele haben sich darauf beworben ?
Auch wenn es nur ein Bewerber giebt muss der BR nicht zustimmen.
Es hätten sich warscheinlich auch andere MA darauf beworben wen sie im vorfeld gewusst hätten das es eigendlich auf die qualifizierung nicht ankommt.
§99 Abs.3
Erstellt am 25.07.2007 um 14:25 Uhr von Immie
enes,
warum muss der BR nicht zustimmen, wenn es nur einen Bewerber gibt?
Erstellt am 25.07.2007 um 14:34 Uhr von Robin H
tim,
§ 99 (2) Nr.3
Bei der Ablehnung darfst Du aber nicht nur den § zitieren, sondern mußt schon genau darlegen, warum ihr euch darauf bezieht.
Erstellt am 25.07.2007 um 14:35 Uhr von Frosch
Autsch,
enes? Willst du hier den §87 völlig aushebeln? Bei Personellen Maßnahmen (Einstellungen, Versetzung etc) hat der BR volles Mittbestimmungsrecht.
@Tim du hast die Gründe für die Ablehnung doch selbst genannt? Der entsprechende § ist der 87er. Wenns eurem AG nicht passt und er dennoch eistellen will hilft nur der Weg zum Arbeitsgericht und die Zustimmung ersetzen lassen
Erstellt am 25.07.2007 um 14:37 Uhr von Robin H
Frosch,
mach mal ein BR-Grundseminar.
Würde vermeiden so offen zu zeigen, dass Du keine Ahnung hast.
Erstellt am 25.07.2007 um 14:39 Uhr von frosch
Grins, hab schon gemerkt, dass ich Stuss geredet hab. Natürlich der §99
Vom Seminar komme ich gerade, musst auch nich gleich frech werden mein Kleener, dass geht auch alles gesittet. Der Verweiß auf die personelle Einzelmaßnahme hätte ihn schon zum Ziel gebracht
Erstellt am 25.07.2007 um 14:41 Uhr von Robin H
Das stand aber alles schon richtig da.....
Erstellt am 25.07.2007 um 14:42 Uhr von frosch
Schau mal auf die Zeit, haben wir evtl zeitgleich geschrieben?
Erstellt am 25.07.2007 um 14:43 Uhr von Robin H
ich meine nicht mich. Den §99 (2) Nr.3 hat enes schon richtig zitiert.
Erstellt am 25.07.2007 um 14:47 Uhr von frosch
Jut, mein Fehler, den Beitrag hatte ich nicht bis zum § gelesen. Bei der Aussage bei einem Bewerber brauchts keiner Zustimmung habe ich abgebrochen
Erstellt am 25.07.2007 um 15:01 Uhr von enes
Jetzt sind wir alle glücklich !
Erstellt am 25.07.2007 um 15:15 Uhr von pirat
@ tim,
§ 93 BetrVG gab es also. Innerbetrieblich? ...ist zu prüfen.
.....Außerdem ist der mitarbeiter nicht genügend qualifiziert .....wer beurteilt daß Du?
....obwohl schon genug Personal in der Personalabteilung ...wer beurteilt daß Du?
Kann ein BR gegen eine Einstellung sein und §99 BetrVG, da finde ich keine Begründung die eine Ablehnung warum auch immer rechtfertigt
Warum???
Oder wolltest Du den Job?
Erstellt am 25.07.2007 um 15:22 Uhr von paula
@all
jetzt erklärt aber bitte wo hier der Ablehnungsgrund tatsächlich sein soll. Die Personalabteilung hat zu viele Leute? Das hat nicht der BR zu bestimmen! Drohen ganz konkret durch die Einstellung Kündigungen? Das ist die Frage und im Zustimmungsersetzungsverfahren helfen dem BR hier keine Allgemeinplätze sondern nur harte Fakten.
Der MA ist nicht qualifiziert genug? Auch das ist eine Frage die eigentlich nur der AG zu entscheiden hat!
Sicher kann man den AG ein wenig ärgern und nicht zustimmen aber wozu gibt es die Verfahren nach § 100 BetrVG.
Erstellt am 25.07.2007 um 20:15 Uhr von betriebliche trübung
vielleicht sollte man hier mal die personalplanung einfordern.
Erstellt am 25.07.2007 um 20:27 Uhr von Der alte Heini
Eine Ablehnung ist nur aus den in § 99BetrVG Gründen möglich.
Stützt der BR seine Ablehnung, auf eine fehlende Stellenausschreibung, so muss der BR Stellenausschreibungen überhaupt gefordert haben.