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Einstellung - Verweigerung wie begründen?

T
tim
Jan 2018 bearbeitet

Personalabteilung will umbeding ein mitarbeiter einstellen, obwohl schon genug Personal in der Personalabteilung da ist. Außerdem ist der mitarbeiter nicht genügend qualifiziert und hat nicht viel Berufserfahrung obwohl es in der Stellausschreibung verlangt wird. Wer hat dazu eine idee, wie man die ablehnung vom BR begründen kann. Bitte mit § angeben.

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Community-Antworten (15)

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enes

25.07.2007 um 16:20 Uhr

Wurde diese Stelle auch Innerbetrieblich ausgeschrieben, wieviele haben sich darauf beworben ? Auch wenn es nur ein Bewerber giebt muss der BR nicht zustimmen. Es hätten sich warscheinlich auch andere MA darauf beworben wen sie im vorfeld gewusst hätten das es eigendlich auf die qualifizierung nicht ankommt. §99 Abs.3

I
Immie

25.07.2007 um 16:25 Uhr

enes, warum muss der BR nicht zustimmen, wenn es nur einen Bewerber gibt?

RH
Robin H

25.07.2007 um 16:34 Uhr

tim,

§ 99 (2) Nr.3

Bei der Ablehnung darfst Du aber nicht nur den § zitieren, sondern mußt schon genau darlegen, warum ihr euch darauf bezieht.

F
Frosch

25.07.2007 um 16:35 Uhr

Autsch,

enes? Willst du hier den §87 völlig aushebeln? Bei Personellen Maßnahmen (Einstellungen, Versetzung etc) hat der BR volles Mittbestimmungsrecht. @Tim du hast die Gründe für die Ablehnung doch selbst genannt? Der entsprechende § ist der 87er. Wenns eurem AG nicht passt und er dennoch eistellen will hilft nur der Weg zum Arbeitsgericht und die Zustimmung ersetzen lassen

RH
Robin H

25.07.2007 um 16:37 Uhr

Frosch, mach mal ein BR-Grundseminar. Würde vermeiden so offen zu zeigen, dass Du keine Ahnung hast.

F
Frosch

25.07.2007 um 16:39 Uhr

Grins, hab schon gemerkt, dass ich Stuss geredet hab. Natürlich der §99 Vom Seminar komme ich gerade, musst auch nich gleich frech werden mein Kleener, dass geht auch alles gesittet. Der Verweiß auf die personelle Einzelmaßnahme hätte ihn schon zum Ziel gebracht

RH
Robin H

25.07.2007 um 16:41 Uhr

Das stand aber alles schon richtig da.....

F
Frosch

25.07.2007 um 16:42 Uhr

Schau mal auf die Zeit, haben wir evtl zeitgleich geschrieben?

RH
Robin H

25.07.2007 um 16:43 Uhr

ich meine nicht mich. Den §99 (2) Nr.3 hat enes schon richtig zitiert.

F
Frosch

25.07.2007 um 16:47 Uhr

Jut, mein Fehler, den Beitrag hatte ich nicht bis zum § gelesen. Bei der Aussage bei einem Bewerber brauchts keiner Zustimmung habe ich abgebrochen

E
enes

25.07.2007 um 17:01 Uhr

Jetzt sind wir alle glücklich !

P
pirat

25.07.2007 um 17:15 Uhr

@ tim, § 93 BetrVG gab es also. Innerbetrieblich? ...ist zu prüfen.

.....Außerdem ist der mitarbeiter nicht genügend qualifiziert .....wer beurteilt daß Du? ....obwohl schon genug Personal in der Personalabteilung ...wer beurteilt daß Du?

Kann ein BR gegen eine Einstellung sein und §99 BetrVG, da finde ich keine Begründung die eine Ablehnung warum auch immer rechtfertigt
Warum??? Oder wolltest Du den Job?

P
paula

25.07.2007 um 17:22 Uhr

@all

jetzt erklärt aber bitte wo hier der Ablehnungsgrund tatsächlich sein soll. Die Personalabteilung hat zu viele Leute? Das hat nicht der BR zu bestimmen! Drohen ganz konkret durch die Einstellung Kündigungen? Das ist die Frage und im Zustimmungsersetzungsverfahren helfen dem BR hier keine Allgemeinplätze sondern nur harte Fakten.

Der MA ist nicht qualifiziert genug? Auch das ist eine Frage die eigentlich nur der AG zu entscheiden hat!

Sicher kann man den AG ein wenig ärgern und nicht zustimmen aber wozu gibt es die Verfahren nach § 100 BetrVG.

BT
betriebliche trübung

25.07.2007 um 22:15 Uhr

vielleicht sollte man hier mal die personalplanung einfordern.

DAH
Der alte Heini

25.07.2007 um 22:27 Uhr

Eine Ablehnung ist nur aus den in § 99BetrVG Gründen möglich. Stützt der BR seine Ablehnung, auf eine fehlende Stellenausschreibung, so muss der BR Stellenausschreibungen überhaupt gefordert haben.

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