Hallo Leute,

mal eine Frage: wir haben einer Einstellung zum 01.11. nicht zugestimmt, weil der ArbG bei der Agentur für Arbeit nicht nachgefragt hat, ob ein schwerbehinderter geeigneter Bewerber verfügbar wäre. Stelle war innerbetrieblich ausgeschrieben, in der Jobbörse des Konzerns...etc. Es handelt sich um eine nie zuvor dagewesene Stelle. Allerdings waren wir nicht i.S.d. BetrVG über die Personalplanung informiert. Nun liegt ein neuer Antrag auf Zustimmung zum 01.12.2014 vor, mit irgendwelchen Mails, die wir aber nicht der Frage auf einen geeigneten schwerbehinderten Bewerber beim Arbeitsamt für genau diese Stell zuordnen können. Kann die Zustimmung erneut verweigert werden? Müsste das ganze Proceder incl. der Ausschreibungen neu begonnen werden?