Erstellt am 29.10.2014 um 09:56 Uhr von Kölner
...was wollt ihr denn als BR erreichen? Zeitverzögerung?
Erstellt am 29.10.2014 um 10:07 Uhr von takkus
Nein. Wir möchten wissen, ob das ganze Ausschreibungsverfahren wieder von vornbegonnen werden muß incl. interner/ externer Ausschreibung, Konzernstellenbörse, Anfrage bei der Agentur für Arbeit....
Erstellt am 29.10.2014 um 10:11 Uhr von Kölner
Ich würde Euch ignorieren und diese AN trotzdem einstellen. Und das mit Recht!
Schau:
Was Ihr hört, glaubt zu wissen oder meint erfahren zu haben, dient regelmäßig jedem Märchen als Grundlage und wäre perfekt dafür geeignet, Euch fürderhin das Leben als BR schwer zu machen. Wer so urteilt, muss sich ernsthaft fragen, was er im BR zu suchen hat.
Und selbst wenn die Gerüchte alle stimmen sollten: WER gibt Euch das Recht, so zu urteilen? NIEMAND!
Mit sehr viel Wohlwollen würde ich Euch als fehlgeleiteten BR mit wahnhaften Ideen und einer überkandidelten Funktionszuschreibung bezeichnen wollen.
Wohlgemerkt: Mit sehr viel Wohlwollen!
Erstellt am 29.10.2014 um 10:21 Uhr von takkus
Erstellt am 29.10.2014 um 10:25 Uhr von Kölner
Das ist gut und ein Anfang! (Deine erste Antwort ['das Du jetzt Angst hast'] hättest Du ruhig stehen lassen können!)
Du musst mich natürlich nicht ernst nehmen. Aber was Ihr/Du da macht, ist ganz nahe am Missbrauch des Amtes eines BRs und so richtig unwürdig!
Zumal:
Mindestens 5 der 7 Todsünden sind bei einem solchen Verhalten eines BRs erfüllt:
Superbia
Ira
Gula
Invidia
Acedia
;-)
Erstellt am 29.10.2014 um 10:52 Uhr von gironimo
Auf gut deutsch: macht es nicht zu kompliziert. Es geht nicht darum alle juristisch denkbaren Fallmöglichkeiten auszureizen, sondern praktische Lösungen für Euren Betrieb zu finden und zu praktizieren.
Dann sprecht Ihr mal mit Eurem AG, wie das Verfahren zur Neubesetzung von Stellen am Besten im Betrieb abgewickelt werden kann.
Erstellt am 29.10.2014 um 12:27 Uhr von ickederdicke
@all...schaut ins Gesetz, hier das SGB 9:
§ 81 Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen
(1) Die Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Sie nehmen frühzeitig Verbindung mit der Agentur für Arbeit auf. Die Bundesagentur für Arbeit oder ein Integrationsfachdienst schlägt den Arbeitgebern geeignete schwerbehinderte Menschen vor. Über die Vermittlungsvorschläge und vorliegende Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen haben die Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung und die in § 93 genannten Vertretungen unmittelbar nach Eingang zu unterrichten. Bei Bewerbungen schwerbehinderter Richter und Richterinnen wird der Präsidialrat unterrichtet und gehört, soweit dieser an der Ernennung zu beteiligen ist. Bei der Prüfung nach Satz 1 beteiligen die Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 2 und hören die in § 93 genannten Vertretungen an. Erfüllt der Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht nicht und ist die Schwerbehindertenvertretung oder eine in § 93 genannte Vertretung mit der beabsichtigten Entscheidung des Arbeitgebers nicht einverstanden, ist diese unter Darlegung der Gründe mit ihnen zu erörtern. Dabei wird der betroffene schwerbehinderte Mensch angehört. Alle Beteiligten sind vom Arbeitgeber über die getroffene Entscheidung unter Darlegung der Gründe unverzüglich zu unterrichten. Bei Bewerbungen schwerbehinderter Menschen ist die Schwerbehindertenvertretung nicht zu beteiligen, wenn der schwerbehinderte Mensch die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausdrücklich ablehnt.
In sofern war die Zustimmungsverweigerung hierdurch begründet ok.
Habt ihr eine SBV ? Diese hat das Recht der Aussetzung, falls nur zu vermuten ist, das es Bewerber mit Schwerbehinderung/Gleichstellung gäbe.
Die Abfrage der Agentur für Arbeit ist die am häufigsten unterlassene Pflicht vieler Arbeitgeber.Nur durch Gegenwind ( langwieriger Job ) der Mandatsträger abzustellen.
@Kölner: So kenne ich dich nicht, was du hier schreibst, darüber mockierst DU dich sonst.
Erstellt am 30.10.2014 um 13:51 Uhr von Kölner
@ickederdicke
Ich kenne Dich ÜBERHAUPT nicht.
Also kann ich schreiben, was ich in dieser Sache meine.
Und mal abgesehen davon, dass die Einhaltung der Ideen des SGB IX auch von mir nicht beanstandet wird, sollte es Dir hilfreich genug erscheinen, Dir den fred nochmals durchzulesen und dann zu überlegen, ob Du mir und meinen Ausführungen folgen kannst.
Wohlgemerkt:
@takkus will verhindern (wortwörtlich stand das so da!), dass eine bestimmte ANin (GENAU SO HATTE ER ES GESCHRIEBEN UND DANN WIEDER GELÖSCHT, DER FEIGLING!!!!) auf einen Arbeitsplatz im Betrieb kommt. Er müsse die anderen AN im Betrieb schützen vor dieser ANin, die aktuell krank ist nach einer Auseinandersetzung mit einer Kollegin im anderen Betrieb. Die sei, so habe er gehört, nicht zuzumuten und daraufhin würde er das gerne verhindern!
Wenn ein BR jetzt schon vorauseilendes Mobbing propagiert, das Strafrecht und mithin die Justiz selbst in die Hand nimmt, ist die Idee des BetrVG ad absurdum geführt.
@takkus
Es zeugt von einem ganz miesen Charakter, Fragen/Antworten so zu verändern, dass man glauben könnte, sie anders gemeint zu haben. Mieser Stil, miese Aktion und eines Menschen mit BR-Ambitionen sehr unwürdig!
@waf-admin
Wenn die WAF schon zulässt, dass Fragen und Antworten laufend geändert werden können, sollte für jeden TE und Antwortgeber IMMER ersichtlich sein, dass geändert wurde!
Erstellt am 30.10.2014 um 14:19 Uhr von Nubbel
takkus, du bist wirklich beratungsresistent. schon im februar 2011 wurde dir hier mitgeteilt, dass dies kein Ablehnungen grund nach §99 betrvg ist.
auch interessant ist, dass euch die abglehnte kollegin im august selber angesprochen hat. und nun nutzt ihr fragwürdige wege um dieser besagten kollegin die versetzung zu vermasseln, weil die mobbende kollegin euch irgendwelchen schmu erzählt hat?
hammer
Erstellt am 30.10.2014 um 14:23 Uhr von Kölner
Dass Du, @nubbel, in dieser Sache auch noch recherchierst und schreibst...naja!
@takkus
Alles zu löschen, macht die Sache nicht besser! Es nährt den Verdacht, dass Du diesen schlechten Stil auch in Deinem Betrieb pflegst!
@waf-admin
Hier der Beweis und die Bitte:
Kann man mal gegen diesen Unsinn vorgehen?
Erstellt am 30.10.2014 um 16:04 Uhr von Nubbel
kölner, ..............................ich hatte einen guten lehrer
LG