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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ratschkatl bei Verweigerung einer Zusage zur Einstellung

F
firstspatzl
Jan 2018 bearbeitet

Bei einem in 3 Stufen gegliederten hirarchischem System, bei dem die mittlere Stufe allerdings nicht weisungsbefugt ist, händigt der Vorgesetzte (weisugngsbefugt), die vom BR schriftlich dargelegte Begründung (in allen Einzelheiten) der Verweigerung einer Zusage zur Einstellung dorthin aus.
Ist dies zulässig oder hat auch der AG sich an ein Stillschweigen zu halten?

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Community-Antworten (3)

E
Erwin

26.04.2010 um 22:25 Uhr

Der BR regelt entweder mit dem AG, am besten in einer Regelungsabrede, das Thema wann wie an wen gehen bzw. kommen Vorgänge?

Oder er gibt seine Rückschriften dem von dem er auch die Vorgänge erhalten hat.

L
Lotte

26.04.2010 um 22:31 Uhr

erwin, das Problem ließe sich so aber kaum lösen, oder?

firstspatzi, sind Personenbezogene Daten auch ausgehängt worden? Auf jeden Fall ist es ein Thema für das Monatsgespräch. Ansonsten denke ich, dass Ihr gute Gründe habt, die Zustimmung zu verweigern, das können die KollegInnen ruhig wissen, oder?

Ä
Ärwien

26.04.2010 um 22:35 Uhr

hat erwin schon jemals probleme gelöst ?

oder eher den gesunden Menschenverstand in abstrakt theoretische Höhen durch pseudojuristisches Geschwätz gejagt...........

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