Bei einem in 3 Stufen gegliederten hirarchischem System, bei dem die mittlere Stufe allerdings nicht weisungsbefugt ist, händigt der Vorgesetzte (weisugngsbefugt), die vom BR schriftlich dargelegte Begründung (in allen Einzelheiten) der Verweigerung einer Zusage zur Einstellung dorthin aus.
Ist dies zulässig oder hat auch der AG sich an ein Stillschweigen zu halten?