Erstellt am 28.06.2016 um 14:18 Uhr von ickederdicke
Welche Regelungen gelten denn bei euch , bzw. für sie ?
AU / "gelber Schein" ab 1. Tag, ab 3.Tag oder habt ihr ne Regelung 3x im Jahr AU ohne Attest ( haben manche Firmen ).
Ansonsten soll sie sobald sie sich in der Lage fühlt, zum Arzt und eine AU beibringen.
Gleitzeit mit krank verrechnen, da verrechnet sich euer AG........
Erstellt am 28.06.2016 um 14:36 Uhr von TriererBub
Da gilt ja normalerweise das EntgFG §5 , das erst eine ärztliche Bescheinigung nach dem dritten Tag zu erfolgen hat. Außer bei euch ist es geregelt das diese generell am ersten Tag abzugeben ist, was meiner Meinung nach ganz klar nach §87 mitbestimmungspflichtig ist, da es mehrere Mitarbeiter betrifft.
LG
Erstellt am 28.06.2016 um 14:43 Uhr von moreno
Ist falsch....hab ich bei Nicoline gelernt ;-)
Für die Frage, ob der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bereits am Tag der Erkrankung oder danach beginnt, ist zu differenzieren: Tritt die Erkrankung erst während oder nach der vollständigen Arbeitsleistung, also jedenfalls nach der täglichen Arbeitsaufnahme ein, beginnt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erst am nächsten Kalendertag (§ 187 Abs. 1 BGB). Für den Tag der (teilweisen) Arbeitsleistung erhält der Arbeitnehmer sein Entgelt (BAG, Urteil v. 22.2.1973, 5 AZR 461/72).
Quelle: Haufe
Erstellt am 28.06.2016 um 14:49 Uhr von TriererBub
Super Info bekommen :) wusste ich so auch noch nicht moreno
merci
Erstellt am 28.06.2016 um 14:57 Uhr von moreno
Ja hier lernt man nie aus !!!!!!
Erstellt am 28.06.2016 um 15:09 Uhr von gironimo
Aber es geht hier um die Gleitzeitregelung.
Ich würde erst einmal Fragen, was genau für den Punkt Ausfallzeiten in der BV Gleitzeit geregelt ist.
Ich gehe hier vom Fall des § 616 BGB aus. Also müsste die Kollegin (wenn nichts anderes vereinbart ist) die Soll-Arbeitszeit dieses Tages gutgeschrieben bekommen.