Erstellt am 30.10.2006 um 22:44 Uhr von paula
krankheit stellt nach der rechtsprechung einen möglichen kündigungsgrund dar. problematisch ist eine abmahnung für fehlzeiten auszusprechen. ein arbeitsunfähiger AN macht ja nichts "falsch". daher kann man ihn dafür auch nicht abmahnen. abmahnen kann man nur ein verhalten auf das der AN einfluss nehmen kann. daher macht eine abmahnung bei krankheit nur sinn, wenn der AN etwas tut, dass den heilungsprozess beeinträchtigt
Erstellt am 30.10.2006 um 23:09 Uhr von peters
Das sehe ich so wie Paula. Zudem wäre das SGB IX zu beachten (§84). Danach muss der Arbeitgeber bei längerer oder häufiger Erkrankung mit dem Betroffenen und dem BR eine Wiedereingliederung in Betracht ziehen. Es muss überlegt werden, durch welche Maßnahmen die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden kann.
Diese Hausaufgaben müsste der ArbG erst machen, bevor er an eine Kündigung denkt. Krankheit kann man nicht durch Disziplinarmaßnahmen beseitigen.
Zudem hat der AN das Recht, bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber, in denen es um den Gesundheitszustand geht, eine Vertrauensperson (Betriebsrat oder Ähnliches) mitzubringen.
Erstellt am 31.10.2006 um 21:17 Uhr von Polo
Danke für eure Hilfe!
Es sind keine Abmahnungen ausgesprochen wurden.
Die AN wurden "nur" auf Ihre hohen Fehlzeiten hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht, dass dies Konsekwenzen haben kann.