Erstellt am 29.04.2014 um 17:21 Uhr von gironimo
Wenn Ihr hier eine grundsätzliche Regelung wollt, ist das natürlich mitbestimmungspflichtig. Es liegt an Euch, hier für Klarheit zu sorgen.
Aus meiner Sicht: Allein die Aussage, "der AG kann am ersten Tag verlangen", würde ich nicht so stehen lassen, sondern klar definieren, wann er es kann.
Und beim Eintreten der AU nach Aufnahme der Arbeit, wäre für mich der Tag 0. Der Tag danach der 1. Tag.
Ich würde zudem einmal mit "immer den gleichen AN" sprechen, warum Ihnen das Wochenende so auf den Magen schlägt.
Erstellt am 29.04.2014 um 17:26 Uhr von Matze
§ 5 EntgFG: (1) "... Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen."
Also aich für den ersten Tag.
Leider ist diese Regel an keine Bedingung geknüpft.
Wir haben eine Betriebsvereinbarung mit der Regel, dass ab 2. Tag ärztliche AU-Bescheinigung erforderlich ist. Nur in besonderen Fällen darf der AG nach Verkündung auch für den ersten Tag vom betreffenden AN eine Bescheinigung verlangen.
Erstellt am 29.04.2014 um 17:42 Uhr von Bevima
Hi zusammen,
ja ab wann er die AU verlangen darf und ab wann sie ab dem ersten Tag verlangt wird haben wir auch in einer BV geregelt. Grundsätzlich ab dem 3. Tag, aber in begründeten Ausnahmefällen ab dem Ersten. Da wir ein Dienstleister sind, ist der AG hier auch wirklich nicht "streng" und es muss schon viele einelne Kranktage (vor allem vor den besagten Tagen) geben, bevor er das ab dem ersten Tag verlangt.
Mir geht es speziell um den Tag an dem der AN krank nach Hause geht. Er kommt ja in 99,9% der Fälle am nächsten Tag auch wieder. Aber gibt es eine rechtliche Möglichkeit für genau den Tag an dem der AN krank nach Hause geht?
Ich selbst vermute, das lässt sich halt gut nutzen um keine AU vorlegen zu müssen und trotzdem nur 1-2 Stunden auf Arbeit zu erscheinen. Am Tag davor hatte der AN nichts und am nächsten auch nicht... Da wir ja aber nur vermuten können und nichts unterstellen wollen, würde ich gerne wissen ob es hier eine rechtliche Möglichkeit gibt? Wenn ja, würde ich das gerne wissen bevor der AG das als Grund für personelle Maßnahmen vorlegt.
Herzlichen Dank nochmal!! :-)
LG Bevima
Erstellt am 29.04.2014 um 18:06 Uhr von gironimo
ich sehe da keine Möglichkeit. Die Kollegen sind ja nicht den ganzen Tag AU.
Aber wie gesagt, ich würde mal mit denen sprechen. Schließlich fördert ja der "labile" Gesundheitszustand erst Begehrlichkeiten zu Tage, und man muss über Dinge reden, die man vielleicht besser gar nicht zur Sprache gebracht hätte.
Erstellt am 30.04.2014 um 07:26 Uhr von ickederdicke
Moinsen,
bei uns gäbe es ( auch für den geschilderten Fall einsetzbar ) die Möglichkeit 1 Tag krank ohne Attest zu nehmen.
Dies max. 3x per anno.