Hallo ihr Lieben,

wir haben die einen oder anderen AN, welche immer wieder mal zur Arbeit kommen und dann krank nach Hause gehen. Wir haben geregelt, dass der AG zwar ab dem ersten Tag eine AU verlangen kann, aber wie sieht es in einem solchen Fall aus, wenn der AN schon auf Arbeit war und krank geht?
Meistens kommt der/ die AN auch am nächsten Tag wieder, aber kann der AG hier verlangen, dass der AN (sofern er dem AG mitteilt, dass er jetzt geht weil es ihm nicht gut geht) auch für diese Tage eine AU vorlegt oder zumindest einen Nachweis, dass er zum Arzt ist?

Es ist schon auffällig, dass es immer vor Feiertagen, Wochenenden, Urlauben passiert und immer den Gleichen. Natürlich kann man jetzt nichts unterstellen, aber man möchte es ja für beide gut regeln, denn den Arbeitskollegen fällt das auch auf und auf Dauer gibt das ja auch Stress unter den Kollegen, nicht nur mit dem AG.

Wenn es keine rechtliche Handhabe gibt, vielleicht habt ihr auch Vorschläge wie ihr das bei Euch regelt?

Vielen lieben Dank schonmal !!

Grüße, Bevima