Erstellt am 22.06.2016 um 15:28 Uhr von celestro
Eine Antwort ist so nicht möglich. Wieviele Betriebsratsmitglieder sind es normalerweise ? 3 er BR ? Wer ist Vorsitzender und / oder Stellvertreter ? Gibt es Ersatzmitglieder ?
Erstellt am 22.06.2016 um 15:36 Uhr von Pjöööng
Wenn Ihr keinen fristgerechten Beschluss fass(en könn)t, dann tritt die Zustimmungsfiktion ein.
Allerdings ist es immer etwas tricky festzustellen, ob ein BR bei dem mehr als die Hälfte der Mitglieder tatsächlich verhindert ist, nicht vielleicht doch beschlussfähig ist.
Ich würde im Zweifelsfalle immer einen Beschluss fassen, dann ist es hinterher am Arbeitgeber prüfen zu lassen, ob der BR überhaupt beschlussfähig war. Ein ungültiger Beschluss ist dann auch keinesfalls schlechter als gar kein Beschluss.
Erstellt am 22.06.2016 um 15:49 Uhr von gironimo
Sehe ich auch so. Ausserdem auch von mir die Frage - gibt es keine Ersatzmitglieder?
Erstellt am 22.06.2016 um 16:17 Uhr von Challenger
Tach auch,
was heißt hier "Meldebogen" ? Ist das alles. ?
Lies Dir mal §99 Abs.1 BetrVG mal aufmerksam
durch.
Erstellt am 22.06.2016 um 16:46 Uhr von blackjack
Selbstverständlich ist bei person. Einzelmaßnahmen der BR auch mit einem Mitglied beschlussfähig.
Erstellt am 22.06.2016 um 16:57 Uhr von Hoppel
@ Pjöööng
"Allerdings ist es immer etwas tricky festzustellen, ob ein BR bei dem mehr als die Hälfte der Mitglieder tatsächlich verhindert ist, nicht vielleicht doch beschlussfähig ist."
Was hier tricky sein soll, kann zumindest ich nicht ganz nachvollziehen.
Falls keine Ersatzmitglieder nachrücken können, kommt § 22 BetrVG zur analogen Anwendung und @ klaerchen darf den Beschluss auch alleine fassen.
Erstellt am 22.06.2016 um 17:20 Uhr von klaerchen
Vielen Dank, Pjöööng
Dein Hinweis ist sehr hilfreich.
Schau mir den §22 gleich mal an.
LG. klaerchen
Erstellt am 23.06.2016 um 08:06 Uhr von celestro
Nur mal so ... der Hinweis kam von Hoppel, nicht von Pjöööng. ;-)
Erstellt am 23.06.2016 um 09:01 Uhr von Pjöööng
Ach Hoppel!
Gerade wenn vor Gericht über die korrekte Zusammensetzung des Betriebsrates bei einem Beschluss, oder darüber ob der unzureichend besetzte BR trotzdem noch beschlussfähig war, gestritten wird, dann lernt mancher BRV dass das, was er als Verhinderung gesehen hat in den Augen der Richter dann doch keine Verhinderung war.
Aber ich denke das weißt Du auch selber.