Kleine Anfrage zum Paragraph 21a Betriebsverfassungsgesetz
Am 1.7.2019 wurde meine Firma mit einer anderen Firma zusammengelegt sprich verschmolzen. In beiden Firmen war für die Belegschaften je ein Betriebsrat gewählt worden in meiner Firma für ca. 1900 Beschäftigte und in der anderen etwas kleineren für ca. 1100.
Der Betriebsrat der kleineren Firma wurde aufgelöst und der Betriebsrat meiner etwas größeren Firma vertritt seitdem die Beschäftigten aus beiden zusammengelegten Firmen.
Es wurde kein Wahlvorstand eingesetzt und keine Betriebsratswahl abgehalten wie man nach 21a Betriebsverfassungsgesetz erwarten sollte. Was könnte die Ursache dafür sein und ist der Betriebsrat meiner Firma überhaupt noch im Geschäft obwohl das halbe Jahr Frist schon lange abgelaufen ist und ebenfalls eine mögliche Verlängerung um ein weiteres halbes Jahr.