Betriebsverfassungsgesetz
Kleine Anfrage zum Paragraph 21a Betriebsverfassungsgesetz Am 1.7.2019 wurde meine Firma mit einer anderen Firma zusammengelegt sprich verschmolzen. In beiden Firmen war für die Belegschaften je ein Betriebsrat gewählt worden in meiner Firma für ca. 1900 Beschäftigte und in der anderen etwas kleineren für ca. 1100. Der Betriebsrat der kleineren Firma wurde aufgelöst und der Betriebsrat meiner etwas größeren Firma vertritt seitdem die Beschäftigten aus beiden zusammengelegten Firmen. Es wurde kein Wahlvorstand eingesetzt und keine Betriebsratswahl abgehalten wie man nach 21a Betriebsverfassungsgesetz erwarten sollte. Was könnte die Ursache dafür sein und ist der Betriebsrat meiner Firma überhaupt noch im Geschäft obwohl das halbe Jahr Frist schon lange abgelaufen ist und ebenfalls eine mögliche Verlängerung um ein weiteres halbes Jahr.
Community-Antworten (4)
29.06.2020 um 18:59 Uhr
Da wollte man wohl etwas übersehen; nach dem Motto "...das merkt doch keiner!"
Hast du mal den BR gefragt?
29.06.2020 um 18:59 Uhr
"Was könnte die Ursache dafür sein"
Das die Beteiligten keine Ahnung haben.
"und ist der Betriebsrat meiner Firma überhaupt noch im Geschäft"
sofern TV oder BV bestehen, ggf. noch ein paar Tage ... ansonsten rechtlich eher nicht. Man sollte sich nur fragen, was man jetzt macht ... denn auch der AG scheint keine Ahnung zu haben und den sollte man (in Corona-Zeiten) vielleicht nicht unbedingt darauf stoßen, dass da was schief läuft.
29.06.2020 um 19:03 Uhr
Die Frage ist, ob nicht nur die Firmen, sondern auch die Betriebe zusammengelegt wurden. Wenn es weiterhin zwei Betriebe (2 Standorte) sind, sind beide Betriebsräte weiterhin im Amt - keine Neuwahlen.
29.06.2020 um 19:45 Uhr
Der Betriebsrat der kleineren Firma wurde aufgelöst Von wem?
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