Erstellt am 06.03.2015 um 11:32 Uhr von Moreno
Frag mal Edward Snowdon ;-)
Erstellt am 06.03.2015 um 11:46 Uhr von martinez
sag es dem BR und wenns wirklich was gravierendes ist, dann sollen die das doch aufdecken bzw. ansprechen..
zur not Anonymer Hinweis beim AG selbst oder beim BR einreichen und schauen ob was passiert bzw. unternommen wird.
Erstellt am 06.03.2015 um 12:04 Uhr von paula
und wenn es um Anzeige bei Behörden geht würde ich mir mal anschauen wie die kündigungsrechtliche Situation bei Whistleblowing ist
Erstellt am 06.03.2015 um 15:31 Uhr von gironimo
>Also wie kann der vom BR beim Chef gegenüber seinem Abteilungleiter übers BtrVG geschützt werden?<
Entschuldige - aber ich verstehe nicht, wer welchen Schutz braucht.
Der BR?
Oder der Chef?
Der BR hat doch ohnehin die Aufgabe darüber zu wachen, dass die Gesetze .... angewendet werden. Und er genießt K-Schutz aus dem § 15 KSchG und er darf nicht benachteiligt werden (§ 78 BetrVG).
Da kann doch das Problem nicht liegen.
Erstellt am 06.03.2015 um 20:37 Uhr von Stoni
Das Thema wäre interessant, in welchem Bereich hat der MA "unrecht"
Erstellt am 06.03.2015 um 20:38 Uhr von Stoni
Erstellt am 06.03.2015 um 21:38 Uhr von nicoline
Kakadu,
bevor oder auch wenn der/die MA dieses Unrecht benannt hat, ist ihm/ihr dringend anzuraten, eine rechtsanwaltliche oder gewerkschaftliche Betreuung in Anspruch zu nehmen. Der BR kann hier zwar unterstützen, wenn es hart auf hart kommt, braucht der/die MA unbedingt Rechtsschutz.
Erstellt am 07.03.2015 um 15:41 Uhr von Stoni
Immer noch die Frage, was unrechtes aufgedeckt. Da gibt es unendlich viel, gedeckt durch BetrVG, BGB, ArbSchG usw. Bitte genauer.