Bei einem BR, bestehend aus 5 Mitgliedern: darf der BR bei jeder seiner Sitzungen immer auf volle 5 Mitglieder mit Ersatzmitgliedern "auffüllen", wenn echte BR Mitglieder verhindert sind?

Sofern ein oder mehrere feste BR Mitglieder verhindert sind, werden Sitzungen (mit und ohne Beschlussnotwendigkeit) immer auf volle 5 Teilnehmer aufgefüllt, jeweils mit den verfügbaren Ersatzmitgliedern. So entsteht bei nahezu jeder Sitzung ein völlig neu zusammengesetzter Teilnehmerkreis und vertrauliche Informationen erhalten zum Teil auch Ersatzmitglieder, welche erst an 6ter oder 7ter Stelle stehen.

Sofern eine BR Sitzung mit 3 echten Mitgliedern stattfinden kann, wäre ja theoretisch kein Auffüllen auf Ersatzmitgliedern auf 5 Teilnehmer erforderlich, Beschlussfähigkeit wäre mit 3 Teilnehmern ja gegeben.

Könnte der Arbeitgeber hier einschreiten und das ständige Auffüllen mit Ersatzmitgliedern untersagen?