Bezahlung bei Freistellung
Hallo ihr Lieben,
wir sind noch ziemlich frisch im Amt und versuchen momentan, für unsere ca. 300 Kollegen im Betrieb einige Verbesserungen zu erzielen. Wir sind der erste Betriebsrat, dem wirklich etwas daran gelegen ist und der versucht, etwas zu ändern und es läuft ganz gut.
Zu meiner Frage: Ich war vorher im Lager für die Auftragsschreibung zuständig und bin jetzt seit April diesen Jahres freigestellte stellvertretende Vorsitzende. Jetzt wurde mir auf dem Rückweg eines Grundlagenseminars erzählt, ich hätte einen Anspruch auf eine Anpassung meines Gehaltes an die Gehälter der "Büroangestellten". Das kann ich mir allerdings kaum vorstellen, zumal es ein Ehrenamt ist und man im BetrVG liest, dass ein BR- Mitglied weder Vor- noch Nachteile erhalten darf. Nun hat es mich dennoch etwas stutzig gemacht, da besagter "Erzähler" angeblich eine Anpassung seines Gehaltes erhielt.
Könnt ihr mir da vielleicht etwas genaueres zu sagen? Bin für jede Antwort dankbar:) Liebe Grüße, Lealiene
Community-Antworten (3)
13.06.2016 um 13:41 Uhr
Hi Wenn alle die, die eine ähnliche Tätigkeit ausführen, wie du es mal gemacht hast eine Erhöhung bekommen, so steht diese auch dir zu. Du sollst ja nicht schlechter gestellt werden, als wenn du weitergearbeitet hättest.
Was so in manchen Firmen unter verdeckender Hand läuft, darüber kann man Bücher schreiben oder eben schweigen ...
13.06.2016 um 14:19 Uhr
Na lieber hören was Dir auf dem Seminar erzählt wird statt auf dem Rückweg :-) du bekommst das was Du auch ganz normal im Lager verdient hättest. Um eventuelle Aufstiege die Du dort vielleicht hättest kann man z.B eine Vergleichsperson nehmen.
14.06.2016 um 11:46 Uhr
Lieben Dank für eure schnellen Antworten:).
Liebe Grüße
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