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Bezahlung in der Freistellung?

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Andi35
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Ich wurde nun in der 3. Amtsperiode erneut in den Betriebsrat gewählt. Mit der Stimmenanzahl war ich mehr als zufrieden, was mich zu dem Entschluss geführt hat, mich am Freitag bei der Konstituierenden Sitzung zur Wahl einer Freistellung zu stellen. Mein Problem ist nur, dass ich derzeit Schichtarbeiter bin und ich nicht weiss, wie ich in der Freistellung bezahlt werde. Mein Vorsitzender meinte mal, dass ich hierbei auf meine Schichtzuschläge verzichten müsse. Was finanziell ein Einbußen von ca. 1000- 1200 € Netto im Monat bedeuten würde. Ich muss gestehen das ich nicht bereit bin "nur" für die Interessen für Arbeitnehmer so einen massiven Verlust hinzunehmen. Mir war bekannt aus Gesprächen mit anderen Betriebsräten aus anderen Betrieben, dass man das durchschnittliche Brutto (inkl. aller Zuschläge) der letzten 6 Monate zu Grunde legt. Natürlich würde ich den steuerlichen Vorteil verlieren, da ich ja nicht mehr aktiv Schicht arbeite. Da ich in dieser Sache wohl nicht mein Vorsiztenden auf meiner Seite habe, weil ich dann wohl trotz Freistellung mehr verdienen würde wie er, denke ich das dies dann ( falls ich überhaupt gewählt werde) ein Rechtsstreit geben würde. Deshalb erhoffe ich mir hier um etwas Hilfe. Irgendwass Handfestes welches ich dann auch verwenden kann. Denn ich weiss das man als BR keinen finanziellen Nachteil erleiden darf. Nur das ist ein dehnbarer Begriff, denn wenn sich der Arbeitgeber auf mein Grundlohn( ohne Zuschläge) bezieht, habe ich nach derren Ansicht ja keine Einbußen. Ein Anspruch auf den Ausfall der Schichtzuschläge hätte ich nicht, da ich ja auch keine mehr Arbeite ( Schichtzuschläge sind Erschwernisszuschläge) nur gehören sie zu meiner Planstelle derzeit und somit auch zu meinem Lohn(ist meine Meinung). Denn sonst würde sich nie ein BR auf Schicht für eine Freistellung wählen lassen, da er ein massiven Nachteil gegenüber anderen hat. Ich hoffe mir kann hier jemand schnell eine passende Antwort geben. Vielen Dank schon mal im vorraus.

Lg Andi

2.98004

Community-Antworten (4)

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DocPille

22.03.2006 um 16:36 Uhr

Hallo andi,

ich hoffe du hast einen Fitting zur Hand,da steht unter §38 rn.85 ff alles genau beschrieben.Du darfst keine finanziellen Verluste erleiden,es müssen alle Zuschläge weiter gezahlt werden.

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DiDre

22.03.2006 um 16:43 Uhr

Hallo Andi,

ich war bisher noch kein BR - wird sich aber dieses mal hoffentlich ändern. Ich bin ebenfalls Schichtarbeiter und wäre ebenfalls bereit, eine Freistellung einzugehen und somit nur noch tagsüber im Werk zu sein. . Nach Lesen in diverser Literatur/Internet und Anfrage bei meiner Gewerkschaft wird mein Lohn so weiterbezahlt wie vorher - d.h. ich bekomme die Schichtzulage und die Zuschläge für die Nacht/Sonn- und Feiertagsarbeit. Allerdings würden diese nicht mehr steuerfrei sein. Wären also gute 200 € weniger im Monat. Aber das könnte und würde ich verkraften. Es soll auch Arbeitgeber geben, die noch einen Ausgleich für den Wegfall der Steuervergünstigung zahlen, ein Anrecht darauf besteht aber nicht.

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Andi35

22.03.2006 um 16:52 Uhr

zu Doc Pille,

nein hab ich im moment nicht zur Hand bin erst wieder am Freitag im Betrieb und da ist dann auch schon die Konstituierende Sitzung.

Zu DiDre,

ich drücke dir die Daumen das es klappt, das mir der steuervorteil flöten geht ist mir bewußt und kann damit ebenso leben. Denke nur das dies bei uns allgemein ein Rechtstreit wird, weil mein derzeitiger (wahrscheinlich auch weiterhin) Vorsitzender eben das überhaupt nicht vertreten kann und will. Wir sind ein Betrieb von über 2000 Mitarbeitern, eigentlich sehr modern, aber wenn es ums Geld geht werden se knausrig.

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DiDre

22.03.2006 um 22:17 Uhr

Danke Andi für deine guten Wünsche. In 2 Wochen weiß ich mehr :) Dir wünsche ich, daß Du Deine Freistellung bekommst.

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