Erstellt am 10.11.2009 um 20:24 Uhr von Troisdorfer
Was sagt den das Gremium zur Freistellung ?
Erstellt am 10.11.2009 um 20:43 Uhr von gewerkschafter
Von der reinen Lehre her...:
Da sich die BR-Arbeit nicht nachteilig oder bevorzugend auswirken darf, muß sich das auch in der Vergütung widerspiegeln; sprich die Lohnentwicklung der vergleichbaren KollegInnen gleichartiger Tätigkeiten muß eingehalten bleiben. Wenn denn bei Euch die Zulagen "fester" Bestandteil sind; also in der Tat regelmäßig von allen Nachts- und Sonn/Feiertags gearbeitet wird, ist das mit einzubeziehen.
In der Praxis habe ich verschiedendlich jedoch erfahren dürfen, dass die Freistellung "lebenslänglich" ist. Pou-a-pou steigt dabei das Gehalt auf Teamleiterniveau (bei Vorsitzenden gerne auch ob der "besonderen Verantwortung und Leitungsfunktion" auf Abt-Leite).
Erstellt am 10.11.2009 um 20:47 Uhr von nicoline
kölschejung
ich gehe jetzt mal davon aus, dass Dir bekannt ist, dass die Freistellungen nach § 38 Abs. 2 BetrVG gewählt werden.
Weiterhin gehe ich davon aus, dass in Eurem Betriebsratsbüro mindestens ein Kommentar zum BetrVG steht, in dem Du unter § 37 Abs. 4 Deine Frage beantwortet bekommen könntest. Ich empfehle, für die korrekte Betriebsratsarbeit dringend, sich häufig mit dem Studium dieses Kommentars zu befassen.
Nun zu Deiner Frage:
Du mußt genauso bezahlt werden, als wenn Du noch in Deiner Abteilung arbeiten würdest, allerdings müssen steuerfreie Zuschläge versteuert werden, da Du sie für nicht erbrachte Arbeit erhältst.
Erstellt am 10.11.2009 um 23:01 Uhr von DerAlteHeini
kölschejung
Es gibt zwei Möglichkeiten.
Du erhältst die gleiche Vergütung mit Zulagen wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer.
ODER
Es wird ein Durchschnitt mit allen Zulagen zum Beispiel aus den letzten 12 oder 24 Wochen ermittelt.
Steuerfreie Zulagen wie z.B. Nachtzulage usw. müssen aber versteuert werden.
Erstellt am 11.11.2009 um 08:20 Uhr von rolfo
@ gewerkschafter
Zitat: In der Praxis habe ich verschiedendlich jedoch erfahren dürfen, dass die Freistellung "lebenslänglich" ist. Pou-a-pou steigt dabei das Gehalt auf Teamleiterniveau (bei Vorsitzenden gerne auch ob der "besonderen Verantwortung und Leitungsfunktion" auf Abt-Leite).
Wo hast du denn das her, bist du BR bei einem großen Autohersteller?
Erstellt am 11.11.2009 um 15:07 Uhr von derdermalwjlwar
rolfo,
es gibt auch andere Branchen, die wissen wie sie sich ihre BRe gewogen halten müssen.
(Meine leider nicht).
gewerkschafter,
das untere Ende der Skala der Behandlung von BR-Mitgliedern heißt dann eben: Ich muss froh sein, wenn man mir nichts zum Kündigungsgrund hindreht.
Erstellt am 11.11.2009 um 15:10 Uhr von rolfo
Dann sind wir Gott sei Dank leider im falschen Betrieb...lach