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Bezahlung trotz kompletter Freistellung?

K
kölschejung
Jan 2018 bearbeitet

Hallöchen,

hat einer von Euch Erfahrung mit kompletter Freistellung. Sind ein größerer Betrieb und denke dran mich Freistellen zu lassen. Da die Zulagen Nacht / Sonn und Feiertag ein recht wesentlicher Bestandteil unser Vergütung ist, stelle ich mir die Frage wie werde ich dann bezahlt? Ohne die Zulagen komme ich nicht hin!

Wäre klasse wenn mir jemand helfen könnte

Mit kollegialen Grüßen Thomas D.

4.28807

Community-Antworten (7)

T
TROISDORFER

10.11.2009 um 21:24 Uhr

Was sagt den das Gremium zur Freistellung ?

G
gewerkschafter

10.11.2009 um 21:43 Uhr

Von der reinen Lehre her...: Da sich die BR-Arbeit nicht nachteilig oder bevorzugend auswirken darf, muß sich das auch in der Vergütung widerspiegeln; sprich die Lohnentwicklung der vergleichbaren KollegInnen gleichartiger Tätigkeiten muß eingehalten bleiben. Wenn denn bei Euch die Zulagen "fester" Bestandteil sind; also in der Tat regelmäßig von allen Nachts- und Sonn/Feiertags gearbeitet wird, ist das mit einzubeziehen.

In der Praxis habe ich verschiedendlich jedoch erfahren dürfen, dass die Freistellung "lebenslänglich" ist. Pou-a-pou steigt dabei das Gehalt auf Teamleiterniveau (bei Vorsitzenden gerne auch ob der "besonderen Verantwortung und Leitungsfunktion" auf Abt-Leite).

N
nicoline

10.11.2009 um 21:47 Uhr

kölschejung ich gehe jetzt mal davon aus, dass Dir bekannt ist, dass die Freistellungen nach § 38 Abs. 2 BetrVG gewählt werden. Weiterhin gehe ich davon aus, dass in Eurem Betriebsratsbüro mindestens ein Kommentar zum BetrVG steht, in dem Du unter § 37 Abs. 4 Deine Frage beantwortet bekommen könntest. Ich empfehle, für die korrekte Betriebsratsarbeit dringend, sich häufig mit dem Studium dieses Kommentars zu befassen. Nun zu Deiner Frage: Du mußt genauso bezahlt werden, als wenn Du noch in Deiner Abteilung arbeiten würdest, allerdings müssen steuerfreie Zuschläge versteuert werden, da Du sie für nicht erbrachte Arbeit erhältst.

D
DerAlteHeini

11.11.2009 um 00:01 Uhr

kölschejung Es gibt zwei Möglichkeiten. Du erhältst die gleiche Vergütung mit Zulagen wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer. ODER Es wird ein Durchschnitt mit allen Zulagen zum Beispiel aus den letzten 12 oder 24 Wochen ermittelt.

Steuerfreie Zulagen wie z.B. Nachtzulage usw. müssen aber versteuert werden.

R
rolfo

11.11.2009 um 09:20 Uhr

@ gewerkschafter Zitat: In der Praxis habe ich verschiedendlich jedoch erfahren dürfen, dass die Freistellung "lebenslänglich" ist. Pou-a-pou steigt dabei das Gehalt auf Teamleiterniveau (bei Vorsitzenden gerne auch ob der "besonderen Verantwortung und Leitungsfunktion" auf Abt-Leite).

Wo hast du denn das her, bist du BR bei einem großen Autohersteller?

D
derdermalwjlwar

11.11.2009 um 16:07 Uhr

rolfo, es gibt auch andere Branchen, die wissen wie sie sich ihre BRe gewogen halten müssen. (Meine leider nicht).

gewerkschafter, das untere Ende der Skala der Behandlung von BR-Mitgliedern heißt dann eben: Ich muss froh sein, wenn man mir nichts zum Kündigungsgrund hindreht.

R
rolfo

11.11.2009 um 16:10 Uhr

Dann sind wir Gott sei Dank leider im falschen Betrieb...lach

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