Wie wird die Bezahlung eines Verkäufers in der Freistellung berechnet?
Für unseren Betriebsrat soll ein Verkäufer freigestellt werden. Sein Einkommen setzt sich aus einem Festgehalt und Provisionen zusammen.
Wird für die Freistellungszeit eine Durchschnittsbetrachtung der letzten Jahre gemacht oder wird nur das Grundgehalt bezahlt?
Gibt es eine grundsätzliche Regelung.
Community-Antworten (10)
02.04.2006 um 14:31 Uhr
hallo Suko, sehr schön nachzulesen im § 38 Abs. 85 - 88 BetrVG Gruss Mona-Lisa
02.04.2006 um 18:12 Uhr
Mona-Lisa,
der § 38 hat doch nur 4 Absätze...
02.04.2006 um 18:46 Uhr
Ramses II, bevor es Dich wieder innerlich zerreißt... Ein Teelöffel gutes Olivenöl soll Wunder wirken. :-)
02.04.2006 um 18:49 Uhr
@Ramses II gut aufgepasst! Hast deinen Beobachtungsposten noch nicht verlassen? @Suko damit Ramses II wieder besser schlafen kann: § 38 Abs. III, Rn. 85 - 88 BetrVG-Fitting "Grins" Mona-Lisa
02.04.2006 um 18:50 Uhr
W-j-l ist in diesem fred doch noch gar nicht erschienen. Ich hätte dann auch eher auf Rizinus gewettet...
Und der § 38 BetrVG bei Mona-Lisa geht halt bis an die Grenzen der Zählbarkeit!
PS: Mona-Lisa, eigentlich fehlt mir ja jetzt noch die Auflage vom Fittich; 23 oder nur 22?
02.04.2006 um 19:32 Uhr
Hallo Ihr Beiden, ist ja toll, dass Ihr Euch sooo lieb habt und sogar geheime Kochrezept über dieses Forum austauscht. Aber kann mir nun einer sagen was - in wo auch immer- konkret darin steht.
Unser Problem ist: wir wollen diesen Verkäufer als freigestelltes Mitglied in den BR haben, er sich aber nicht entschlissen kann, weil nach seiner Ansicht die Bezahlung nicht eindeutig geregelt ist.
Gruss Suko
02.04.2006 um 19:49 Uhr
In §§ 37 und 38 BetrVG ist das eindeutig geregelt. Dem AN dürfen keine Einbußen entstehen.
In der Praxis ist es aber oftmals schwierig die Werte zu ermitteln. Bei provisionsabhängigen AN greift man im Allgemeinen zu Vergleichsgruppen. Wenn allerdings der freizustellende BR bisher der beste unter den Verkäufern war, dann könnte es schwierig werden einen passenden Wert zu bestimmen. Das Problem besteht aber auch schon ohne generelle Freistellung.
02.04.2006 um 19:50 Uhr
@Fayence:
Danke! Aber ich habe mich heute schon rasiert!
02.04.2006 um 23:38 Uhr
Hallo Suko, keine Sorge, es folgt kein Kochrezept! Falls Euer Verkäufer im Außendienst tätig sein sollte, kann ich mit folgender Quelle dienen: Rechtsfragen im angestellten Außendienst, Rieder
Nach dem §37 Abs. 2 zugrundeliegenden Lohnausfallprinzip ist ein BR-Mitglied so zu stellen, als hätte es gearbeitet. Es sind daher fortzuzahlen: Nebenbezüge, allgemeine Zuwendungen, Prämien und Provisionen nach dem bisher erlangten Durchschnittsverdienst.
Bei neuen Zusatzleistungen kann nicht auf den bisherigen Durchschnitt des Betroffenen abgestellt werden. Deshalb ist auf den Durchschnitt der von vergleichbaren Arbeitnehmern erlangten Zusatzleistung abzustellen.
Gruß Fayence
03.04.2006 um 00:51 Uhr
Danke für Eure Hilfe,
der Tip bei Rieder nachzuschauen ist sehr hilfreich. Der §37 alleine konnte unseren Kollegen bisher nicht überzeugen.
Auch der AG wollte bisher nicht eindeutig Stellung beziehen.
Gruss Suko
Verwandte Themen
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
ÄlterGuten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
Überstunden; ein Stundenkonto von 30 Std ohne Bezahlung aufbauen und erst danach die Prozente bzw. Bezahlung - rechtens?
ÄlterFolgende Frage wir sind ein Betrieb der nicht Tarifgebunden ist.Der Betriebsrat hat festgelegt (obwohl in meinem Vertrag die wöchentliche Arbeitszeit steht 35 Std und dahinter das Überstunden mit 25
Freistellung eines MA ohne weitere Bezahlung?
ÄlterHallo Kolleginnen und Kollegen, habe gerade einen Anruf eines Kollegen erhalten, der als Schichtleiter in unserem Unternehmen eingesetzt ist. Zum Hintergrund: Besagter Kollege wurde in der Nachts
Bezahlung nach zwei Lohngruppen
ÄlterHallo liebe BR Kollegen. In unserem Betrieb ist es üblich unsere gewerblichen Mitarbeiter in zwei Lohngruppen, je nach Tätigkeit, einzugruppieren. (Beispiel LG 4 bei komplexen Maschinenarbeiten, L
Angestellte und vorausgesetzte Überstunden - ohne Bezahlung 'zum Wohle der Firma'?
ÄlterHallo, von Angestellten wird offenbar erwartet, dass sie im Monat eine gewisse Anzahl an Überstunden 'zum Wohle der Firma' machen. Steht das irgendwo?! Gesetzestexte oder allgemeine Regelung?! Od