Für unseren Betriebsrat soll ein Verkäufer freigestellt werden. Sein Einkommen setzt sich aus einem Festgehalt und Provisionen zusammen.

Wird für die Freistellungszeit eine Durchschnittsbetrachtung der letzten Jahre gemacht oder wird nur das Grundgehalt bezahlt?

Gibt es eine grundsätzliche Regelung.