Erstellt am 01.06.2016 um 11:40 Uhr von ickederdicke
Wenn er Verletzungsgefahren sieht sollte er diese mit der FaSi abstellen..........
Arbeitskleidung fällt unter Ordnung im betrieb und der BR ist im Boot.
Erstellt am 01.06.2016 um 12:50 Uhr von Tulpe
A: Der BR ist mit im Boot. Außer es gibt Sicherheitsrichtlinien.
B: Schau mal da http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/aktuelles/news/2016/05/neues-merkblatt-zum-thema-sommerhitze.php
Bei den Temperaturen die du sagst ist sogar Hitzefrei drin.
Erstellt am 01.06.2016 um 13:08 Uhr von fkusi
Man sollte das alles nicht so lapidar abtun. Ihr als BR seit auch für den Arbeitsschutz mit zuständig. Lasst eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Wenn dann Gefahren für Leib und Gesundheit erkannt werden dann könnt Ihr prüfen inwieweit man diese abstellen kann, oder ob es nicht doch notwendig ist im Lager lange Hosen und spezielles Schuhwerk zu tragen. Wenn bei einem Arbeitsunfall mit Personenschaden erst das Gewerbeaufsichtsamt im Unternehmen ist, wedet auch Ihr als BR gefragt was ihr zum Arbeitsschutz beigetragen habt. Und die Leute von der Gewerbeaufsicht interressieren 30-40 Grad im Lager nicht. Übrigens kann man der Gefährdungsbeurteilung auch gleich mit nachdenken was man betreffs der hohen Temperaturen machen kann. Bei der Beurteilung besteht übrigens Mittbestimmungsrecht- und pflicht des BR's.
(BAG vom 8. Juni 2004, 1 ABR 13/03 und 04/03 und BAG Urteil vom 12. August 2008)
Erstellt am 01.06.2016 um 15:10 Uhr von gironimo
Gute Antwort - finde ich.
Allein die kurze Hose dürfte als Prävention kaum ausreichen.
Apropos Gefährdungsbeurteilung:
www.gefaehrdungsbeurteilung.de