W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitskleidung

H
Hetti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum, heute habe ich mal eine Frage zum Thema "Arbeitskleidung". Im gewerblichen Bereich wird vom AG Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt. Lange/kurze Hosen, T-Shirt mit -und ohne Arm, Flees- Jacken etc. Nun hat ein Abtlg.-Leiter entschieden, dass die MA im Lager im Sommer keine kurzen mehr tragen dürfen, wegen angeblicher Verletzungsgefahr. Seht Ihr hier einen Sinn? Bzw. kann ein Abtlg. Leiter dies so einfach? Haben wir als BR hier ein Mitspracherecht? Im Lager herrschen im Sommer zum Teil Temperaturen von 30-40 Grad Ich freue mich auf Eure Antworten. Allen einen schönen Tag.

1.42604

Community-Antworten (4)

I
ickederdicke

01.06.2016 um 13:40 Uhr

Wenn er Verletzungsgefahren sieht sollte er diese mit der FaSi abstellen.......... Arbeitskleidung fällt unter Ordnung im betrieb und der BR ist im Boot.

T
Tulpe

01.06.2016 um 14:50 Uhr

A: Der BR ist mit im Boot. Außer es gibt Sicherheitsrichtlinien. B: Schau mal da http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/aktuelles/news/2016/05/neues-merkblatt-zum-thema-sommerhitze.php Bei den Temperaturen die du sagst ist sogar Hitzefrei drin.

F
fkusi

01.06.2016 um 15:08 Uhr

Man sollte das alles nicht so lapidar abtun. Ihr als BR seit auch für den Arbeitsschutz mit zuständig. Lasst eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Wenn dann Gefahren für Leib und Gesundheit erkannt werden dann könnt Ihr prüfen inwieweit man diese abstellen kann, oder ob es nicht doch notwendig ist im Lager lange Hosen und spezielles Schuhwerk zu tragen. Wenn bei einem Arbeitsunfall mit Personenschaden erst das Gewerbeaufsichtsamt im Unternehmen ist, wedet auch Ihr als BR gefragt was ihr zum Arbeitsschutz beigetragen habt. Und die Leute von der Gewerbeaufsicht interressieren 30-40 Grad im Lager nicht. Übrigens kann man der Gefährdungsbeurteilung auch gleich mit nachdenken was man betreffs der hohen Temperaturen machen kann. Bei der Beurteilung besteht übrigens Mittbestimmungsrecht- und pflicht des BR's. (BAG vom 8. Juni 2004, 1 ABR 13/03 und 04/03 und BAG Urteil vom 12. August 2008)

G
gironimo

01.06.2016 um 17:10 Uhr

Gute Antwort - finde ich.

Allein die kurze Hose dürfte als Prävention kaum ausreichen.

Apropos Gefährdungsbeurteilung:

www.gefaehrdungsbeurteilung.de

Ihre Antwort