Der AG stellt seit ca. 12 Jahren die Arbeitskleidung für die Mitarbeiter in der Fertigung. (Maschinenbau) Es handelt sich um Mietwäsche, die von einer Firma abgeholt, gereinigt, repariert und wieder gebracht wird. Der AG will diese Kosten einsparen und und nur noch Arbeitskleidung zur Verfügung stellen die dann die Mitarbeiter selber waschen und flicken müssen.
Frage: Ist dies nicht eine betriebliche Gewohnheit die der AG nicht ohne weiteres einschränken darf und sind dies nicht schon längst Lohnbestandteile?
Wie kann der BR reagieren?