W.A.F. LogoSeminare

Arbeitskleidung

W
wolie
Jan 2018 bearbeitet

Der AG stellt seit ca. 12 Jahren die Arbeitskleidung für die Mitarbeiter in der Fertigung. (Maschinenbau) Es handelt sich um Mietwäsche, die von einer Firma abgeholt, gereinigt, repariert und wieder gebracht wird. Der AG will diese Kosten einsparen und und nur noch Arbeitskleidung zur Verfügung stellen die dann die Mitarbeiter selber waschen und flicken müssen. Frage: Ist dies nicht eine betriebliche Gewohnheit die der AG nicht ohne weiteres einschränken darf und sind dies nicht schon längst Lohnbestandteile? Wie kann der BR reagieren?

1.98508

Community-Antworten (8)

P
Pickel

18.12.2014 um 12:46 Uhr

Du meist betriebliche Übung? Das kann uU so gewertet werden, dafür bräuchte man aber natürlich mehr Details.

Der BR kann hier nur vermitteln oder MA aufklären. Das wäre dann aber im Endeffekt ein Punkt, den jeder MA einzelnd vor Gericht einklagen müsste.

Verhandelt doch was Gutes aus: Der beriebliche Service ist sicher relaiv teuer. Die MA können zB die Hälfte der Kosten als Aufwandsentschädigung erhalten und wären vermutlich damit auch zufrieden.

V
Victorious

18.12.2014 um 14:51 Uhr

Hier müsste erst einmal geklärt werden, um welche Art von Kleidung es sich handelt und ob ev. div. Arbeitsschutzrechtliche Vorgaben vorliegen.

Ist es eine stinknormale Arbeitskleidung, trägt der AN die Kosten grundsätzlich selbst.

Stellt der AG diese aber unentgeltlich zur Verfügung und übernimmt auch die Reinigungskosten, entsteht ggf. ein zu versteuernder geldwerter Vorteil. Die Beantwortung der Frage, ob ein vom AG gewährter Vorteil Arbeitsentgelt ist oder ganz überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des AG gewährt wird, lässt sich nur über eine Gesamtwürdigung aller Umstände vornehmen.

Ähnlich verhält es sich mit der Berufskleidung. Hier handelt es sich um Kleidung, die für bestimmte Berufe üblich ist oder aufgrund der Art der Arbeit zweckmäßig ist.

Ganz anders sieht es dann mit der Dienstkleidung aus. Hier handelt es sich um eine Kleidung, die aufgrund eines dienstlichen Interesses zur besonderen Kennzeichnung während der Arbeit getragen werden muss. Die Pflicht zum Tragen einer Dienstkleidung ist in zahlreichen Tarifverträgen geregelt und kann sich auch aus Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsvereinbarungen ergeben.

Sofern eine derartige rechtliche Bestimmung existiert, ist dort in der Regel auch die Kostenfrage geklärt. Ist die Kostentragung nicht geregelt und gibt es keine arbeitsvertragliche Regelung, so ist die Kostentragung im Einzelfall nach den Grundsätzen von Treu und Glauben unter Berücksichtigung der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht zu entscheiden.

Eindeutiger wird es dann mit der Schutzkleidung. Hier handelt es sich um Kleidung, die zum Schutz vor Gesundheitsgefahren und Arbeitsunfällen oder aus Hygienegründen getragen werden muss (z. B. Helme, Sicherheitsschuhe, Schutzbrillen). Das Tragen von Schutzkleidung ist für eine Reihe von Tätigkeiten aufgrund zahlreicher Tarifverträge und Unfallverhütungsvorschriften vorgeschrieben. Der AG muss dann die Schutzkleidung stellen und auch auf seine Kosten für ihre Reinigung und Wartung sorgen.

Die Frage, ob in nicht näher Geregeltem eine betriebliche Übung zur Anwendung kommen kann, bedarf auch immer einer Gesamtwürdigung aller Umstände und kann generell nicht bejaht werden. Läge sie hier aber vor, könnte sie, abhängig von einem ev. vorliegenden eigenbetrieblichen Interesse, durch den AG relativ schnell aufgehoben werden.

G
gironimo

18.12.2014 um 15:07 Uhr

Ich würde es kurz so zusammen fassen wollen.

Die Arbeitsmittel, die zur Durchführung zwingend erforderlich sind, stellt der AG und auch die hierfür anfallenden Betriebskosten.

Und zu diesen Mitteln gehören auch Kleidung, die getragen werden MUSS, weil dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder vom AG selbst gewünscht wird.

Anders verhält es sich bei Schutzkleidung, die lediglich den AN zur Verfügung gestellt wird, damit diese bei bedarf ihre persönliche Kleidung vor Verschmutzung schützen können - die Entscheidung über das Tragen ja/nein beim AN selbst liegt.

N
Nubbel

18.12.2014 um 17:35 Uhr

ist unsere ehemals Orion über cassandra jetzt zum victorious mutiert? liebelein, du bist echt anstrengend.

V
Victorious

18.12.2014 um 19:13 Uhr

Hat Moreno jetzt ein Kindlein bekommen was noch versucht sprechen zu lernen und daher alles nachplappert oder woher wenn nicht, glaubst du diese Weisheit zu beziehen?

Mach dir mal keine Sorgen. Casandra wirst du bestimmt noch oft genug in ihrer vollen Pracht erleben. Das wird dem ein oder andrem dann vielleicht ja nicht immer gefallen, macht ihr aber bestimmt nichts aus, sondern dürfte sie eher amüsieren.

M
Moreno

18.12.2014 um 20:49 Uhr

Orion lass es doch einfach Du hast Dich doch genug blamiert hier egal ob als Casandra Victorius Racer Actionhero usw ne seelische Krankheit wird auch nicht besser wenn Du Dir ständig neue Nicks zulegst oder Dich als Frauengruppe tarnen willst!

V
Victorious

18.12.2014 um 21:08 Uhr

Gottseidank ist deine dich ereilte Krankheit nicht auch über den Äther ansteckend.

M
Moreno

18.12.2014 um 21:28 Uhr

Muss schon einsam sein in so einer Gummizelle das Du soviele virtuelle Freundinnen brauchst!

Ihre Antwort