Erstellt am 21.01.2009 um 19:51 Uhr von Troisdorfer
Welche Kleidung verlangt der Arbeitgeber denn von euch ?
Als Lagerist steht dir aufjedenfall Schutz Hand und Schuhwerk zu .
Wenn jemand Arbeistkleidung kauft,kann er sie von der Steuer absetzen.
MFG Troisdorfer
Erstellt am 21.01.2009 um 19:57 Uhr von Nalla
Hallo Troisdorfer,
Das was Du sagts weiß ich ja, weil das gehört ja zu Sicherheitskleidung. mir geht es darum zu Erfahren ob man einen Abeitgeber dazu verdonnern kann Blaumänner für die Belegschaft zu beschaffen. Bei Geringfügigbeschäftigten geht das mit dem absetzten schlecht.
Erstellt am 21.01.2009 um 20:05 Uhr von DonJohnson
@Nalla
Na, wenn das nicht mal eine Aufgabe für den BR wäre - so BV mäßig...
Erstellt am 21.01.2009 um 20:12 Uhr von Nalla
Hallo Don Johnson,
was ist dabei? ich hab leider keine Internetseite gefunden, bei der man einwanfrei gesagt hatt welche Möglichkeiten ein MA hatt.
Erstellt am 21.01.2009 um 20:27 Uhr von kriegsrat
@ nalla
wenn in eurem arbeitsvertrag/tarifvertrag bzgl. arbeitskleidung nichts geregelt ist, und von gesetzes wegen/vorschriften der berufsgenossenschaft keine bestimmte schutzkleidung vorgeschrieben ist, ist der arbeitgeber nicht verpflichtet, kleidung bereitzustellen
ihr könnt höchstens im rahmen einer bv etwas zu diesem thema vereinbaren
vielleicht geht auch noch was im rahmen des arbeitsschutzes
lasst eine gefährdungsanalyse zu den arbeitsplätzen erstellen , sollte sich herausstellen, das aufgrund der tätigkeit regelmässig mit schäden an der kleidung zu rechnen ist, könnte eine entsprechende verpflichtung des AG bestehen, den schaden zu ersetzen bzw. geeignete arbeitskleidung bereitzustellen
Erstellt am 21.01.2009 um 21:14 Uhr von kallinrw
Du schreibst “ müssen die Leute momentan mit ihrer privat Kleidung arbeiten““
Liest sich so als ob die vorher vom AG Kleidung hatten
Normalerweise hat der Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch gegen den Arbeitgeber, dass ihm Arbeitskleidung gestellt wird.
Etwas anderes gilt nur, wenn es arbeitsvertraglich vereinbart oder tariflich geregelt ist oder wenn die Arbeitskleidung zugleich Schutzkleidung ist. Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern über längere Zeit hinweg Arbeitskleidung zur Verfügung, ohne den Vorbehalt des Widerrufs oder der Ablehnung eines Rechtsanspruchs zu machen, so kann sich hieraus eine betriebliche Übung und eine Verpflichtung des Arbeitgebers ergeben.
Erstellt am 21.01.2009 um 21:36 Uhr von DonJohnson
@Nalla
Genau darum geht es. Sollte das bei einem eventuellem TV nciht fixiert sein (kenne bei weitem nciht alle, aber fänd ich unlogisch sowas spezielles darin zu regeln und wenn dann steht dort bestimmt eine Öffnungsklausel für den BR), und es keinen BR gibt, wird sich kein AN gerichtlich mit dem AG diesbezüglich auseinandersetzen. Ein BR kann allerdings kollektivrechtlich über eine BV dieses regeln. Hier greift meiner Meinung nach eindeutig der § 87 Abs 1 Satz 1 BetrVG. Dieses kann und wird also wenn BR vorhanden in einer BV geregelt.
Aus diesem Grund findest du auch keine goßartigen Rechtssprechungen im Netz. Das Gericht übergibt die Verantwortung an die Tarif oder Betriebspartner, da jede Firma anders ist. Nur in Ausnahmefällen wird ein Gericht ein Urteil fällen...
Habt ihr einen BR?
Erstellt am 22.01.2009 um 23:28 Uhr von Nalla
Hallo, danke erst mal für Deine Hilfe.
leider ist die Firma keinem Tarifvertrag angeschlssen. Die Sache mit dem BetrVG hätte ich eigentlich auch drauf kommen müssen. Wir haben eine BR, und ich bin auch noch selbst ordentliches Mitglied. allerdings noch nicht sehr lang. Ich hab mich zwar schon mit einigen Sachen beschäftigt, allerdings ist mir so manches noch nicht so vertraut, oder wie bei (so nehm ich an)Dir denke ich das Du schon länger Dich mit soetwas befasst.
Erstellt am 22.01.2009 um 23:34 Uhr von Nalla
Hallo,
Danke für eure Hilfe. Wir sind keinem Tarifvertrag angeschlossen und es war auch noch nie das Arbeitskleidung gestellt wurde.
Eine bv ist keine üble Idee. Arbeitsvertrag??? wenn man damit die gesetzliches Richtlinien meint, ok. Ansonsten hatt soweit mir bekannt ist fast keiner einen Schriftlichen Arbeitsvertrag.