Erstellt am 18.08.2014 um 19:13 Uhr von gironimo
Erst mal gilt Eure BV. Wenn der AG etwas anderes Regeln will, muss er die alte BV kündigen und mit Euch über eine neue BV verhandeln.
Einfach so - wir machen es jetzt anders - geht schon mal gar nicht.
Erstellt am 18.08.2014 um 22:14 Uhr von metallica
Ergaenzend: Mitarbeiter zahlen für Arbeitskleidung, wenn sie selbst darüber bestimmen. Wenn die zur Verfügung gestellte Kleidung auch privat genutzt werden kann, sind angemessene Beteiligungen denkbar ("Kittelgeld").
Erstellt am 19.08.2014 um 11:34 Uhr von Nubbel
wenn der arbeitgeber möchte, dass ihr etwas bestimmtes tragen sollt, muss er zahlen
metallica, auf welchem planeten lebst du sonst, wenn du dich nicht auf der erde befindest?
wo willst du das regeln?
Erstellt am 19.08.2014 um 11:49 Uhr von Lotte
Hallo tibory,
hat der AG die BV gekündigt und gibt es eine neue Vereinbarung mit dem BR?
Anscheinend doch nicht, dann muss er sich auch daran halten, sonst könnt ihr sie einklagen.
LG Lotte
Erstellt am 19.08.2014 um 15:49 Uhr von metallica
@ Nubbel
Wieso gerätst du eigentlich in nahezu jeder Diskussion in persönliche Streitereien. Wenn ich falsch liegen, sollte schreib das doch einfach, so wie du selbst angesprochen werden möchtest.
Eine Zusammenfassung findest du bspw. hier:
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/arbeitsplatz/blog-news/arbeitskleidung-wer-zahlt/
Dort ist auch der letzte (allerdings nicht abschliessende) Urteil genannt. Regeln kann man das wie so vieles im Arbeitsrecht per Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag.
Erstellt am 19.08.2014 um 16:06 Uhr von Nubbel
doch wohl nur im arbeitsvertrag, da der betriebsrat nicht über das geld der kollegen verfügen sollte und auch nicht kann
Erstellt am 19.08.2014 um 16:54 Uhr von Pjöööng
Zitat (metallica):
"Eine Zusammenfassung findest du bspw. hier:
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/arbeitsplatz/blog-news/arbeitskleidung-wer-zahlt/"
Grusel! Wieder eine Seite die pauschal mit dem Verlust des "gesetzlichen Unfallschutzes" droht und nicht einmal das Aktenzeichen des BAG richtig widergeben kann.
Erstellt am 19.08.2014 um 17:50 Uhr von metallica
Verlag deutsche Wirtschaft ist sicherlich nicht das Non-Plus-Ultra. Aber Hensche schreibt es auch nicht anders. Und die hast du selbst schon zitiert.
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Kein_Abzug_fuer_Berufskleidung_bei_geringem_Nettoeinkommen_BAG_9AZR676-07.html
Hilf doch tibory lieber mit einer Empfehlung weiter, wie er mit dem AG verhandeln soll. In unserem Unternehmen wird jede Arbeitskleidung gestellt, auch ohne Schutzcharakter und Selbstbeteiligung.
Erstellt am 20.08.2014 um 08:46 Uhr von Nubbel
du möchtest eine empfehlung? also ich würde die bv kündigen, hätte vorher eine neue vorbereitet, ohne tragepflicht, und würde den ag ganz flott in eine einigungsstelle zwingen
Erstellt am 25.08.2014 um 10:03 Uhr von Lotte
Nubbel,
was soll das denn? Wieso sollte der BR die BV kündigen in der anscheinend geregelt ist, dass die Arbeitskleidung vom AG zu stellen ist?
Der BR sollte lieber dafür sorgen, dass der AG sich an die BV hält.
Erstellt am 25.08.2014 um 10:26 Uhr von Snooker
Ich denke dann auch mal, der Chef fährt seine Nobelkarosse weiter und die AN dürfen in die eigene Tasche greifen, damit dem Chef noch der Sprit für die Nobelkarosse bleibt.
@Lottes Antwort ist eigentlich nichts hinzu zu fügen.
Erstellt am 25.08.2014 um 15:03 Uhr von Multibär
@Snooker,
Ich denke dann auch mal, der Chef fährt seine Nobelkarosse weiter und die AN dürfen in die eigene Tasche greifen,
LOL ! > „Friede den Hütten! Krieg den Palästen!“. Ggf sollte der BR dann für das Waschen vom Chefe Arbeitskleidung verlangen, nicht das die das auch noch Nackidei machen müssen ! Weil sonst kommt ja wieder der Arbeitsschutz und bemägelt die ausbleibende Hautschutzpflege bei Sone Wind und Schnee.
Ich finde es gut abzu Schweifen und dem Frage steller damit unterschwellig zu unterstellen das seine Frage gar keine ist und das wichtiger dinge gibt. Z.b Hypothetische annahmen !
Echt mal. Das Thema Rbeits,Berufs oder Schutzkleidung sollte doch nun schon bei der Stammmanschaft sitzen.
Und das eine BV gerne mal Ignoriert wird ist doch auch schon alltag.
Die frage ist doch auch immer was für dinge wurden in der BV vereinbart wenn eine Vertragseite sich nicht daran hält ? .... >
http://www.arbeitsrecht.org/betriebsrat/arbeitsrecht/was-tun-wenn-der-arbeitgeber-gegen-eine-betriebsvereinbarung-verstoesst/
Aber nun zu der "Kleidung" was steht zur Kleiderordnung in Arbeitsvertrag ?
Wie das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln zeigt, hat der Arbeitgeber ein recht weitreichendes Bestimmungsrecht hinsichtlich Kleidung und Auftreten seiner Mitarbeiter. Auch wenn keine Dienstkleidung gestellt wird, kann der Arbeitgeber jedenfalls dort, wo dies möglich ist, Kleidungsvorschriften machen. Den Mitarbeitern von Banken und Versicherungen kann vorgeschrieben werden, dass diese mit Anzug, Hemd und Krawatte zum Dienst erscheinen. Das Bestimmungsrecht des Arbeitgebers findet dort seine Grenze, wo er in unverhältnismäßiger Weise in das Selbstbestimmungsrecht des Arbeitnehmers eingreift. So dürfte der Arbeitgeber von einem Mitarbeiter der Stadtreinigung, der die Papierkörbe entleert, sicher nicht verlangen, dies in "Schlips und Kragen" vorzunehmen.
Die frage die sich mir stellt, ist WAS ist das für eine Firma ? Und macht es analog der Rechtsprechung "sinn" dort Uniform zu tragen ?
Guckst du >http://www.arbeitsrechtler-in.de/aktuell-kann-der-arbeitgeber-bestimmen-welche-kleidung-bzw-unterwaesche-der-arbeitnehmer-traagen-muss.html
Sicherlich gibt es hier noch viele Frage im vorwege zu klären, befor klar ist OB und wer die Kleidung Zahlen muss .
Erstellt am 25.08.2014 um 21:37 Uhr von Nubbel
Nubbel,
was soll das denn? Wieso sollte der BR die BV kündigen in der anscheinend geregelt ist, dass die Arbeitskleidung vom AG zu stellen ist?
Der BR sollte lieber dafür sorgen, dass der AG sich an die BV hält.
Antwort 10 Erstellt am 25.08.2014 um 10:03 Uhr von Lotte 242114
weil er will das sie getragen wird. verstehste nicht? 402
Erstellt am 26.08.2014 um 08:40 Uhr von Snooker
*weil er will das sie getragen wird. verstehste nicht? 402*
Nubbel mal wieder mit seinem eigenem Thema ohne Hand und Fuss.
Wie kann man wollen das was getragen wird was gar nicht angeschafft wird?
Vielleicht solltest Du doch lieber beim Thema des Fragestellers bleiben, denn die betrifft die Kosten und die Anschaffung der bisher geleisteten jährlichen Arbeitskleidung.
Bevor Du dich wieder verhaspelst: Aus der BV weiss man das eine Tragepflicht vereinbart ist; so weit so gut. Was man hier aber nicht weiss ist ob der AG auch per BV verpflichtet ist jährlich neue Arbeitskleidung zu stellen, oder ob er dies bisher von sich aus so gemacht hat. Ist dies nicht in einer BV festgeschrieben kann ich als AG durchaus sagen; ihr habt noch die Arbeitskleidung vom letztem oder vorletztem Jahr. Es ist deshalb fahrlässig hier einen un wissenden pauschal zu raten die BV zu kündigen. Als AG kann ich nämlich auch mal vor die Einigungsstelle gehen und recht bekommen.
Erstellt am 26.08.2014 um 10:21 Uhr von Lotte
weil er will das sie getragen wird. verstehste nicht? 402
Antwort 13 Erstellt am 25.08.2014 um 21:37 Uhr von Nubbel
Nubbel,
was soll denn die 402 bedeuten?
Und was ist daran verwerflich, dass Firmenkleidung getragen wird? In der BV ist ja anscheinend die Tragepflicht und die Bezahlung durch den AG geregelt.
Hast Du Erfahrung mit Einigungsstellen? Ich glaube mehr oder weniger wird auch bei einer neuen BV kaum verhandelbar sein.
Erstellt am 26.08.2014 um 10:50 Uhr von Pjöööng
Zitat (Snooker):
"Was man hier aber nicht weiss ist ob der AG auch per BV verpflichtet ist jährlich neue Arbeitskleidung zu stellen, oder ob er dies bisher von sich aus so gemacht hat."
Zitat (tibory):
"in unserer Betriebsvereinbarung zur Arbeitskleidung ist geregelt, wie viele T-shits, Pullover und Hosen jeder Mitarbeiter pro Jahr bekommt."
Nur ein einziges Mal möchte ich erleben dass Snooker den Sachverhalt nicht so abändert wie es ihm in den Kram passt.
Erstellt am 26.08.2014 um 15:07 Uhr von Snooker
Sorry Asche auf mein Haupt. Dieser Satz war mir unter gegangen. Nehme damit meine gemachte Aussage zurück. Dennoch ist hier von Seitens des BR keine Veranlassung die BV zu kündigen.
Erstellt am 27.08.2014 um 13:10 Uhr von Nubbel
noch mal für lottes und snookers.
da ist ein arbeitgeber, der möchte das alle uniform herumlaufen, will es aber nicht mehr bezahlen.
statt lange zu lamentieren, das er doch bezahlen muss, und das steht doch in der bv, und das ist doch alles sooooo gemein,
sollte man ihn fragen, wie wichtig ihm das uniforme erscheinungsbild ist. weil wenn er es nicht bezahlt, bekommt er es auch nicht.
ja lotte, habe ich, aber das ist hier nicht das thema, genauso wenig, wie das thema lautet wie viel man herausholen kann, da es nichts nutzt wenn sich der arbeitgeber nicht daran hält.
zu snooker spar ich mir die worte
Erstellt am 27.08.2014 um 13:59 Uhr von Snooker
Nubbel du kurzdenkendes menschliches Wesen das immer den Weg des geringsten Wiederstandes geht.
Als MA würde ich dich steinigen, wärest Du mein BR und würdest so enstscheiden. Den hier würdest Du über mein Portomonai entscheiden. Dieses nicht einheitlich erscheinendes Erscheinungsbild würde nämlich heissen, ich muss mich selbst um Klamotten bemühen in denen ich arbeiten muss. Und damit nicht genug, es kommt für mich auch noch die kosten der Reinigung und Instandhaltung dazu. Komm mir nicht mit der Begründung das ich mir das ja am Ende des Jahres von der Steuer wiederholen kann. Ich hab das Prozedere jahrelang durch. Man bekommt den pauschalen Betrag von 300€ den man dafür geltend machen kann nicht wieder, sondern er wird angerechnet.
Soviel dazu.
Du als BR kündigst die BV auf. Dein gutes Recht. Ich als AG werde mich aber künftig weigern in Verhandlung mit Dir zum Abschluss zu einer neuen BV zu treten. Als AG lehne ich mich lächelnd zurück und warte das Du mich vor die Einigungsstelle zitierst.
Aufgrund der Eigenart des Betriebes kann ich dann als AG ganz leicht dar legen das der Kostenaufwand, gegenüber dem Verschleiß, Abtragung und Verschmutzung (hier hauptsächlich Lebendsmittelbranche) nicht im Verhältnis zu einander stehen und ich den so eingesparten Betrag doch lieber anderweitig dem AN zukommen lassen möchte; etwa in stätige Verbesserung der Sozialräume; oder um so das Kantinenessen zu verbilligen.
So nun kommst Du und musst mir dem was entgegnen.
Wenn nicht spar dir weiterhin die Worte. Ich hab zwar den Eingang ein bißchen verpennt, nicht aber, das hier bisher viel zu wenig Infos vorhanden sind um so eine pauschale Antwort wie die deine zu geben. Ich freu mich auf ne angeregte Diskusion; also beweg deinen After Eight; ich werde im Rahmen meiner Möglichkeiten und Pausen hier auf dem LKW antworten.
Erstellt am 27.08.2014 um 14:41 Uhr von Lotte
Nubbel,
und so kündigst Du dann jede BV an die ein AG sich nicht hält?
Ich habe zu Recht am Anfang unter Deine "Empfehlung" geschrieben: Was soll das denn?
Halt ein Nubbel
Erstellt am 27.08.2014 um 15:43 Uhr von Nubbel
ach leute, ihr solltet heiraten.
Erstellt am 27.08.2014 um 16:17 Uhr von Snooker
Ich meine Partnerin...und Lotte....kann ich mich nicht zu äußern. Und Du gehste im Kerker?
Erstellt am 27.08.2014 um 16:28 Uhr von Nubbel
wie war der spruch mit dem esel?
und lotte ist da mit sicherheit besseres gewohnt
Erstellt am 27.08.2014 um 16:38 Uhr von Snooker
was hat meine Aussage mit Lotte zu tun. Biste gerade mal wieder im ganz falschem Film? So ganz rund läufst Du nicht mehr oder?
Beschränke dich lieber auf das sachlich und relevate.
Letzten Satz habe ich nachträglich hinzu gefügt.
Erstellt am 27.08.2014 um 16:45 Uhr von Nubbel
Ich meine Partnerin...und Lotte....kann ich mich nicht zu äußern. Und Du gehste im Kerker?
Antwort 22 Erstellt am 27.08.2014 um 16:17 Uhr von Snooker 242237
was hat meine Aussage mit Lotte zu tun. Biste gerade mal wieder im ganz falschem Film? So ganz rund läufst Du nicht mehr oder?
Beschränke dich lieber auf das sachlich und relevate.
Letzten Satz habe ich nachträglich hinzu gefügt.
Antwort 24 Erstellt am 27.08.2014 um 16:38 Uhr von Snooker 242241
hammer, alles ist gut, ich freu mich auf die fortsetzung.
Erstellt am 27.08.2014 um 17:15 Uhr von Snooker
ich denke mal ich weiß was ich rein gesetzt habe. Die mühe hättest Du eher in konkrete Antworten zum eigentlichem Thema nutzen sollen. Oder aber Du erklärst den Rest der Leser was mit deiner erneuten rein Setzung bezweckt und gemeint ist.
Erstellt am 27.08.2014 um 18:33 Uhr von Nubbel
dem rest der leser muss ich es nicht erklären, die verstehen das.
und bei dir ist erklären sinnentleert, zeitverschwendung, vergebene mühe, da man in dein dunkel kein licht mehr bringt