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Arbeitskleidung

D
dieneue
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, brauche mal eure Hilfe! Unsere "neue" Abteilungsleitung möchte an der Reception Einheitskleidung, bisher war die Regelung von der Geschäftsleitung, ordentlich und korrekt gekleidet zu sein, es kamen nie Reklamationen, nun wie gesagt Einheitlskledung, weiße Bluse, dunkle Hose. Darf oder muß BR mitreden ( Abteilungsleitung meinte direkt, es brauche auch gar kein Betriegsrat anzukommen) , geht das in Richtung Betriebsvereinbarung, wer trägt die Kosten, muß man die Regelung einfach so hinnehmen? Danke schon mal für die Hilfe.

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Community-Antworten (6)

R
ridgeback

20.06.2010 um 11:55 Uhr

DieNeue, der Erlass einer Kleiderordnung unterliegt dem Ordnungsverhalten, ein MBR besteht nach §87 Abs.1 S.1 BetrVG.

N
nicoline

20.06.2010 um 11:59 Uhr

@DieNeue und ganz genau steht es im DKK so:

BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde) § 87 BetrVG Rn 50

Fragen der Arbeitskleidung (optische Gestaltung, Farben o. Ä.) unterliegen ebenso der Mitbestimmung (BAG 8. 8. 89, DB 90, 893 f.; 1. 12. 93, DB 93, 990 f.; LAG Niedersachsen 16. 7. 07, NZA-RR 08, 12 [14] und 13. 2. 07, NZA 07, 640 [641 f.]: Sofern nicht die Kleidung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Arbeitspflicht erforderlich ist. Das Mitbestimmungsrecht beinhaltet auch die Festlegung, wer die Kleidung zu beschaffen hat [BAG 13. 2. 07, a. a. O., 642], allerdings keine Kompetenz zur Kostenbeteiligung der AN; BAG 19. 5. 98, BB 98, 2527; 13. 2. 07, a. a. O., 642; vgl. auch BAG 17. 2. 09, DB 09, 1542 [1543] zu einer entsprechenden arbeitsvertraglichen Vereinbarung, die gegen § 394 BGB verstößt; Fitting, Rn. 70; GK-Wiese, Rn. 211; Linsenmaier, RdA 08, 1 [10])

P
pirat

20.06.2010 um 12:17 Uhr

@DieNeue, Kostenübernahme... Arbeitskleidung muss von Deinem AG nur dann gestellt werden, wenn die Kleidung dem Arbeits- und Gesundheitsschutz dient. Receptionisten u.ä.. Berufskleidung ist Kleidung, die für bestimmte Berufe üblich/ zweckmäßig ist (z.B. Anzug bei einem Bankangestellten, oder weisse Bluse, dunkle Hose Reception). Soweit keine anderweitige Vereinbarung, TV/AV besteht, hat der MA die Kosten für die Anschaffung und Reinigung zu tragen. Manchmal werden Lohnkostenzuschüsse bzw. die Kostenübernahme in TV geregelt, oder der BR hat die Kostenübernahme mit dem AG vereinbart.

R
rainerw

20.06.2010 um 19:28 Uhr

Da der AG hier die Kleiderordnung wünscht würde ich auch ihn in die Pflicht nehmen. Soll er Doch mit einem Entwurf zu einer BV kommen. In dieser sollte dann auch die Umziehmöglichkeit geregelt sein. Und zwar dahingehend das Schwarz- weiß Spinde vorhanden sind. Das heißt einmal für Strassen- und einmal für Arbeitskleidung. Desweiteren sollte auch die Anzahl der Arbeitskleidung pro Person und die Kosten für Reinigung geklärt sein. Will der AG auch noch das die MA Namenschilder tragen, unterliegt das auch der Mitbestimmung.

W
Wetzlaf

20.06.2010 um 21:17 Uhr

Was ich noch spannend finde: Unsere "neue" Abteilungsleitung

Aber sat die Geschäftsleitung dazu?

K
Kristina

12.06.2013 um 11:51 Uhr

Meine Frage dazu wäre noch. Der BR hat eine Umfrage zur Zusammensetzung der Berufskleidung auf Wunsch auch des GF durchgeführt. Das Ergebnis wird nun aber aus Kostengründen vom GF ignoriert, ebenso den dazugehörigen Beschluss des BR. Ist der BR in der MB bei der Textilzusammensetzung?

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