Erstellt am 31.05.2016 um 21:33 Uhr von celestro
Zunächst einmal das, was jeder unbeteiligte machen sollte. Sich nicht in den Vordergrund drängen und neutral das Gespräch begleiten. Ob und ggf. welche Fragen zu stellen sind, ergibt sich wenn dann aus dem Verlauf ... das kann niemand vorhersehen.
Erstellt am 31.05.2016 um 22:05 Uhr von Globus
Nun ja, wenn der AN ein vorheriges intensives Gespräch mit dem BRM hatte... sollte das BR, durchaus Stellung beziehen und je nach Lage des Gesprächs auch in den Vordergrund treten...
Erstellt am 31.05.2016 um 22:12 Uhr von Globus
ich befürchte, der AN will gar kein BRM dabei haben, sonst hätte er sich an "geeigneter Stelle " und oder beim BR beschwert...
Erstellt am 01.06.2016 um 09:38 Uhr von gironimo
Ich denke mal, dass der Kollege den BR angesprochen hat - sonst käme ja die Frage nicht hierher.
Aber die Frage ist: Beschwerde nach § 84 (BR hinzuziehen) oder § 85 (Beschwerde direkt beim BR) BetrVG.
Ganz allgemein: Auch der Vorarbeiter ist Arbeitnehmer und der BR dessen Interessenvertreter. also sollte das Gespräch in Richtung Vermittlung gehen.