W.A.F. LogoSeminare

Beschwerde

A
Adjoa
Apr 2022 bearbeitet

Hallo. Ich habe ein bisschen die Kollegen geholfen eine Beschwerde gegen eine Umfrage(nicht korrekt gelaufen) zu schreiben. Die Umfrage wurde vom Betriebsrat durchgeführt und deshalb ist die Beschwerde an dem BR richtet. Es wurden viele Unterschriften gesammelt aber ich habe NICHT die Unterschriften gesammelt sondern die Mitarbeiter selber. Es war eine Mitarbeiterinitiative die ich geholfen habe. Nun, der Betriebsrat(mein Feind hat im BR eine Mehrheit, die Beschwerde hat ihm weh getan und versucht er jetzt mich fertig zu machen und das kurz vor der Wahl) will prüfen ob dieser Aktion gegen unsere Verhaltenskodex verletzt hat. Er will prüfen wegen "Störung des Betriebsfriedens" gegen die Verfasser weil sie denken das ich die Beschwerde geschrieben und organisiert habe. Meine Frage ist, was kann der BR mich antun? Haben die MA nicht ein Recht sich zu beschweren? Und, selbst wenn ich den Text geschrieben hätte kann der BR mir konkrete Probleme geben? Danke.

31603

Community-Antworten (3)

C
celestro

22.04.2022 um 01:08 Uhr

schau mal hier:

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wer-den-betriebsfrieden-stoert-kann-gekuendigt-werden_76_197264.html

klingt nach wenig Substanz, was der Typ aus dem BR da rumkrakelt. Aber kurz vor der Wahl könnte das für ihn eventuell Pluspunkte bringen.

M
Moreno

22.04.2022 um 09:45 Uhr

Es gibt ein Beschwerderecht für Arbeitnehmer und davon wurde Gebrauch gemacht! Lass Dich nicht von so einem verrückt machen!

R
Relfe

22.04.2022 um 11:29 Uhr

@Adjoa

solange die Beschwerde sachlich war und keine Beleidigungen oder Lügen/falsche Behauptungen enthält - alles in Ordnung.

Wenn der Kollege sich aufregt, dann war die Beschwerde wohl unangenehm für ihn

  • also alles gut

"Störung des Betriebsfriedens" dafür wird eine sachliche Beschwerde nicht ausreichen - eher würde ich sagen, dass der Kollege-BRM den Betriebsfrieden stört, wenn er einem MA sein Beschwerderecht untersagen will.

Ihre Antwort