Erstellt am 10.09.2023 um 17:50 Uhr von celestro
Ich würde sagen: "der BRV müsste die Beschwerde an das Gremium zur Entscheidung geben".
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__85.html
Damit würdest Du letztlich auch mit der Sache an sich "konfrontiert" werden. Der BRV kann die Beschwerde mEn nicht einfach "unter den Tisch fallen lassen". Selbst wenn der BR sie nach § 85 BetrVG prüft und nicht für "statthaft" erklärt (weil es mit BR-Arbeit nichts zu tun hat).
Erstellt am 10.09.2023 um 17:55 Uhr von Ohlischkom 2
Super viiieeele Dank das hilft mir weiter
Erstellt am 10.09.2023 um 19:40 Uhr von ganther
Ich würde sagen es kommt darauf an in welcher Funktion der BRV angesprochen wurde und was Inhalt des Gesprächs war... Alles Spekulation
Erstellt am 11.09.2023 um 07:52 Uhr von Kehler
Diese Antwort wurde von "Kehler" gelöscht.
Erstellt am 11.09.2023 um 07:54 Uhr von Kehler
Habt ihr zwei Vorsitzende?
Erstellt am 11.09.2023 um 08:36 Uhr von Muschelschubser
Eine Beschwerde in Deiner Eigenschaft als BRM ist ja ohnehin nicht zulässig.
In anderer Funktion muss der BR sich, sofern nach §85 eingereicht, mit der Beschwerde befassen. Ein Beschluss würde korrekterweise in Deiner Abwesenheit erfolgen, aber Du könntest bei der Diskussion anwesend sein und hättest als Teil der ordentlichen BRM definitiv Zugriff auf die Protokolle.
Ansonsten wäre der Wortlaut des Gesprächs zwischen BRV und dem MA interessant. Ist es z.B. schon eine Beschwerde, wenn der BRV ihm klar macht, dass "geistiger Dünnpfiff" den Versuch gar nicht erst Wert ist?
Ich hoffe übrigens sehr, dass mit den beiden Vorsitzenden der BRV und sein Stellvertreter gemeint sind und Ihr genau wisst, wer Erklärungen annehmen darf und wer nicht.
Erstellt am 09.11.2023 um 09:54 Uhr von Muschelschubser
Mir fällt gerade auf, dass bei diesem alten Thread eine wichtige Frage noch gar nicht im Allgemeinen beantwortet wurde:
Hat der Betroffene der Beschwerde ein Anrecht darauf, von dieser zu erfahren?
Und: ist er kein BRM, könnte bzw. sollte der BRV ihm mitteilen, dass gegen ihn eine Beschwerde vorliegt und diese demnächst behandelt wird?
Erstellt am 09.11.2023 um 12:20 Uhr von moreno
Ne warum sollte der Betroffene ein Recht haben davon was zu erfahren?
Erstmal entscheidet der BR ob er die Beschwerde für berechtigt nimmt und dann ist der Ansprechpartner der AG und nicht derjenige über den sich beschwert wird.
Erstellt am 09.11.2023 um 13:32 Uhr von Muschelschubser
@moreno
Würdest Du da einen Unterschied machen, wenn die Beschwerde nach dem 85er an den BR geht?
Erstellt am 09.11.2023 um 14:37 Uhr von Dummerhund
Ich sehe hier erst einmal gar keine offiziell eingereichte Beschwerde.
Ein MA hat über einen anderen MA erst mal bei den Vorsitzenden und dessen Stelli abgelästert. Eine Beschwerde ist es dann, wenn es im BR als ganzes ist.
BRV sagt wohl, waren Kleinigkeiten, vergiss es.
Gut, bei einer offiziellen Beschwerde hätte das gesamte Gremium entscheiden müssen ob man die Sache fallen lässt oder weiter verfolgt. Wer sagt uns aber das die Sache in dem kurzem Smalltalk nicht schon geklärt wurde.
Das der Gesprächs suchende evtl. ein Intrigant ist würde ich erst mal nicht beachten.