W.A.F. LogoSeminare

Beschwerde

O2
Ohlischkom 2
Nov 2023 bearbeitet

Ich bin BR Mitglied - ein Mitarbeiter hat sich über mich beschwert beim BR (er hat sich bei den beiden Vorsitzenden einen Termin geben lassen) ich hab nur durch Zufall davon erfahren und wurde auch nach Nachfragen nicht genau darüber informiert. Es wurde nur gesagt:" es ginge um Kleinigkeiten (nicht innerhalb BR Arbeit)ich solle das einfach vergessen. Dieser Kollege ist aber ein Intrigant und macht das öfters...Die beiden Vorsitzenden haben auch die anderen Mitglieder nicht darüber informiert. Was kann man tun?!Habe ich Anrecht auf Nachfrage informiert zu werden. DANKE

47309

Community-Antworten (9)

C
celestro

10.09.2023 um 19:50 Uhr

Ich würde sagen: "der BRV müsste die Beschwerde an das Gremium zur Entscheidung geben".

https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__85.html

Damit würdest Du letztlich auch mit der Sache an sich "konfrontiert" werden. Der BRV kann die Beschwerde mEn nicht einfach "unter den Tisch fallen lassen". Selbst wenn der BR sie nach § 85 BetrVG prüft und nicht für "statthaft" erklärt (weil es mit BR-Arbeit nichts zu tun hat).

O2
Ohlischkom 2

10.09.2023 um 19:55 Uhr

Super viiieeele Dank das hilft mir weiter

G
ganther

10.09.2023 um 21:40 Uhr

Ich würde sagen es kommt darauf an in welcher Funktion der BRV angesprochen wurde und was Inhalt des Gesprächs war... Alles Spekulation

K
Kehler

11.09.2023 um 09:54 Uhr

Habt ihr zwei Vorsitzende?

M
Muschelschubser

11.09.2023 um 10:36 Uhr

Eine Beschwerde in Deiner Eigenschaft als BRM ist ja ohnehin nicht zulässig.

In anderer Funktion muss der BR sich, sofern nach §85 eingereicht, mit der Beschwerde befassen. Ein Beschluss würde korrekterweise in Deiner Abwesenheit erfolgen, aber Du könntest bei der Diskussion anwesend sein und hättest als Teil der ordentlichen BRM definitiv Zugriff auf die Protokolle.

Ansonsten wäre der Wortlaut des Gesprächs zwischen BRV und dem MA interessant. Ist es z.B. schon eine Beschwerde, wenn der BRV ihm klar macht, dass "geistiger Dünnpfiff" den Versuch gar nicht erst Wert ist?

Ich hoffe übrigens sehr, dass mit den beiden Vorsitzenden der BRV und sein Stellvertreter gemeint sind und Ihr genau wisst, wer Erklärungen annehmen darf und wer nicht.

M
Muschelschubser

09.11.2023 um 10:54 Uhr

Mir fällt gerade auf, dass bei diesem alten Thread eine wichtige Frage noch gar nicht im Allgemeinen beantwortet wurde:

Hat der Betroffene der Beschwerde ein Anrecht darauf, von dieser zu erfahren? Und: ist er kein BRM, könnte bzw. sollte der BRV ihm mitteilen, dass gegen ihn eine Beschwerde vorliegt und diese demnächst behandelt wird?

M
Moreno

09.11.2023 um 13:20 Uhr

Ne warum sollte der Betroffene ein Recht haben davon was zu erfahren? Erstmal entscheidet der BR ob er die Beschwerde für berechtigt nimmt und dann ist der Ansprechpartner der AG und nicht derjenige über den sich beschwert wird.

M
Muschelschubser

09.11.2023 um 14:32 Uhr

@moreno Würdest Du da einen Unterschied machen, wenn die Beschwerde nach dem 85er an den BR geht?

D
DummerHund

09.11.2023 um 15:37 Uhr

Ich sehe hier erst einmal gar keine offiziell eingereichte Beschwerde. Ein MA hat über einen anderen MA erst mal bei den Vorsitzenden und dessen Stelli abgelästert. Eine Beschwerde ist es dann, wenn es im BR als ganzes ist. BRV sagt wohl, waren Kleinigkeiten, vergiss es. Gut, bei einer offiziellen Beschwerde hätte das gesamte Gremium entscheiden müssen ob man die Sache fallen lässt oder weiter verfolgt. Wer sagt uns aber das die Sache in dem kurzem Smalltalk nicht schon geklärt wurde. Das der Gesprächs suchende evtl. ein Intrigant ist würde ich erst mal nicht beachten.

Ihre Antwort