Erstellt am 05.05.2015 um 19:33 Uhr von Kölner
Erstellt am 05.05.2015 um 19:43 Uhr von gironimo
Was war denn nicht o.k. ?
Vielleicht kannst Du konkreter werden.
Erstellt am 05.05.2015 um 21:19 Uhr von spüly
BR hat einen Antrag der BL bewilligt ohne alle 9 Mitglieder zusammen zu holen ich u. eine Kollegin beide BR Mitglieder wurden ausenvorgehalten wir sind ein 2 schichtbetrieb wir hatten mittagschicht als wir zur Arbeit karmen war der Antrag schon bewilligt worden
Erstellt am 06.05.2015 um 07:50 Uhr von Erbsenzähler
@spüly
Hat der BR korrekt geladen?
Wurde der BR-Beschluss im Ausschuss oder im BR-Gremium beschlossen worden?
Gibt es eine durfte der Betriebsausschuss, wenn er getagt hatte, überhaupt den Beschluss fassen?
Hier sehe ich Möglichkeiten den Beschluss anzufechten, wenn der Beschluss nicht ordnungsgemäß war.
Hinweis: Bitte bei der nächsten Frage nicht so wichtige Details in der Frage vergessen und erst in der Antwort 2 hinzufügen. So ist der Fall anders.
Erstellt am 06.05.2015 um 09:41 Uhr von gironimo
>BR hat einen Antrag der BL bewilligt ohne alle 9 Mitglieder zusammen zu holen<
Das klingt danach, dass keine Sitzung stattfand und also nicht der BR sondern der BRV, der in diesem Moment eine Black-out hatte, unterschrieben hat.
In diesem Fall können die BRs, die nicht beteiligt wurden, der GL mitteilen, dass die Unterschrift des BRV nicht gültig ist, da der dazu notwendige Beschluss nicht zustande gekommen ist.
Und dann kommt der Punkt auf die nächste Sitzung und Deine beiden BR-Kollegen sollten sich gut vorbereiten.
Erstellt am 06.05.2015 um 16:32 Uhr von spüly
@ null hallo nein hat er nicht der BR Vorsitzende hat sich einige Ersatzmitglieder geholt die gerade im betrieb zur Hand waren
Erstellt am 06.05.2015 um 23:30 Uhr von Hoppel
@ spüly
Dieses "Vergehen" dürft ihr ganz allein im Gremium klären.
"In diesem Fall können die BRs, die nicht beteiligt wurden, der GL mitteilen, dass die Unterschrift des BRV nicht gültig ist, da der dazu notwendige Beschluss nicht zustande gekommen ist."
Ein solches Schreiben wäre das Papier nicht wert, auf welchem es geschrieben würde ...
Wurde dem AG vom BRV mitgeteilt, dass die Zustimmung zur Maßnahme XY erfolgt ist, darf der AG regelmäßig darauf vertrauen, dass der Beschluss ordnungsgemäß gefasst worden ist. Fehler muss sich der BR i.S.d. Sphärentheorie zurechnen lassen!
Das gilt nicht, wenn der Arbeitgeber die Tatsachen kennt oder kennen muß, aus denen die Unwirksamkeit des Beschlusses folgt. Eine Erkundigungspflicht des Arbeitgebers besteht jedoch nicht.
Im Gremium sollte die Vorgehensweise allerdings zwingend erörtert werden!!!