Arglistige Täuschung gegenüber dem BR?
Hallo zusammen,
wir haben eine Anhörung zur ordentlichen Kündigung einer MA bekommen, die sie offensichtlich so schnell wie möglich, egal wie, "los werden wollen"
Zur Info: MA wurde bereits im Dezember 15 gekündigt - BR und das Gericht haben nicht zugestimmt.
Nun eine neue Kündigung.. in den Unterlagen befand sich eine Arbeitsanweisung gegen die die MA verstoßen haben soll ( Kündigungsgrund ). Diese soll lt. Anhörung schon über 1 Jahr existent sein. Da ich diese Anweisung selbst nicht kenne und sie komischer Weise sehr detaliert auf ihren Fall formuliert war, habe ich etwas geforscht.
Die Datei wurde erst NACH dem vermeintlichen "Fehlverhalten" erstellt...
Wir fühlen uns als BR derart getäuscht, dass wir nun jegliches anzweifeln, was uns der Arbeitgeber vorlegt..
Was können wir nun tun? Gibt es ein rechtliches Mittel was wir unternehmen können?
So langsam haben wir nämlich die Nase voll..
Ich danke euch vorab.
Community-Antworten (6)
24.05.2016 um 13:14 Uhr
Die Frage ist ... solltet Ihr etwas unternehmen (abseits den MA darüber zu informieren) ? Denn ich glaube, damit helft Ihr dem MA am meisten ...
24.05.2016 um 13:18 Uhr
das haben wir bereits gemacht aber nun ist ja von "vertrauensvoller Arbeit" gar keine Rede mehr..
24.05.2016 um 13:37 Uhr
Ich würde so verfahren (wenn Ihr bereits darüber gesprochen habt):
Ihr schreibt dem AG als Antwort zur Anhörung (innerhalb der Frist) dass der BR davon ausgeht, dass die Anhörung zur Kündigung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, da die vorgelegten Informationen aus Eurer Sicht nicht den Tatsachen entsprechen.
24.05.2016 um 13:49 Uhr
Gebt den AG beim Wiederspruch nicht zu viele Informationen. In Anbetracht der "Tatsache" das der Kollege ja auf allen Wegen den Betrieb verlassen soll würdet ihr dem AG nur helfen eine weitere Kündigung zu formulieren.
Der Anwalt des AN wird dann schon seinen Job machen.
Und Ihr behaltet im Hinterkopf wie der AG arbeitet und benutzte es beim nächsten Fall gegen Ihn...
24.05.2016 um 20:16 Uhr
Tach auch,
es geht offensichtlich um eine VERHALTENSBEDINGTE Kündigung. Ist der Kollege
denn wegen dem angeblichen Verstoß gegen die Arbeitsanweisung vorher überhaupt
ABGEMAHNT worden ????????? Wenn nicht, dann kann der AG die Kündigung in die
Tonne kloppen.Abgesehen von Ausnahmefällen, wie zB bei Diebstahl, ist es bei einer
verhaltensbedingten Kündigung ZWINGEND ERFORDERLICH, daß vorher eine qualifi-
zierte Abmahnung ausgesprochen wird.
Fehlt es, wie ich vermute, an einer Abmahnung, würde ich an Euerer Stelle dem AG
lediglich mitteilen :
"das dem BR derzeit keine Gründe vorliegen, der beabsichtigten Kündigung die Zustimmung zu erteilen"
21.06.2016 um 11:22 Uhr
Die ganze Darstellung ist etwas unstimmig. Ob der BR einer Kündigungsanhörung zustimmt oder nicht, kann dem AG herzlich egal sein wenn es sich denn nicht um BRM, JAV-Mitglieder oder Mitglieder der SBV handelt. Das Gericht stimmt dann auch nicht zu, sondern wird im Zuge der Kündigungsschutzklage die Kündigung für unwirksam erklärt haben. Auch was ihr jetzt als Widerspruchsgrund nennt muss den AG nicht interessieren. Ohne Kündigungsschutzklage binnen drei Wochen ist JEDE Kündigung wirksam (mit minimalen Ausnahmen, die hier aber alle nicht zuzutreffen scheinen). Die wirksamen Gründe einer Kündigung zu widersprechen findet ihr in §102 BetrVG, der von Chellenger genannte taucht dort nicht auf. Euer Widerspruch, wenn denn der genannte Grund wirksam ist, hilft dem Kollegen dabei einen Weiterbeschäftigungsanspruch bis zum rechtskräftigen Urteil im Rahmen der Kündigungsschutzklage durchzusetzen - mehr auch nicht.
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