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Verhalten des BR gegenüber betriebsbedingt Gekündigten

D
dreiviertel
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

hab schwere Zeiten hinter mir. Es gab eine betriebsbedingte Kündigungswelle (20 Leute). Nun hab ich eine Frage:

Darf der BR den Betroffenen Kopien der jeweiligen Anhörungen, die der Betriebsrat vom AG bekommen hat, aushändigen? Bin da im Zweifel. Es stehen ja persönliche Daten anderer Mitarbeiter/innen drin. Da ist ja der Datenschutz nicht mehr gewährleistet.

Danke für Eure Antworten Gruss 3/4

3.54101

Community-Antworten (1)

L
Lotte

09.12.2008 um 17:35 Uhr

Dreiviertel, nein, darf er nicht. Hilfreich ist es, wenn der BR die wesentlichen Punkte aus der Anhörung in den Widerspruch aufnimmt. Diesen muss der AG der Kündigung beifügen. Wir weisen unsere Kollegen immer darauf hin, dass sie sich melden sollen, wenn sie keinen Widerspruch ausgehändigt bekommen (wird bei uns manchmal vom AG "vergessen").

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