Kündigungsankündigung gegenüber dem BR - Form?
Zwei Fragen aus unserem Betriebsrat.
- Gibt es eine Regelung, in welcher Form der Arbeitgeber eine Kündigungsankündigung dem BR mitteilen muss. (mdl., schriftlich o.ä.)
- Ist nach einer Kündigungsankündigung von Seiten des Arbeitgebers eine Frist einzuhalten, in der er dann tatsächlich dem Arbeitnehmer kündigt? Oder erlischt die Ankündigung nach einer gewissen Zeit, wenn er dann doch nicht kündigt?
Community-Antworten (2)
23.11.2006 um 05:53 Uhr
Hallo@Madita zu1. Für die Form einer Kündigung gibt es keine gesetzliche Forderung. Der Arbeitgeber kann die Kündigung dem BR mündlich mitteilen. zu 2. Bin ich mir nicht sicher. Theoretisch müßte der AG direkt nach Bestätigung durch den BR den AN kündigen.
23.11.2006 um 07:56 Uhr
Madita, was die Form der Mitteilung "Kündigungsabsicht" betrifft, ist diese in der Tat nicht gesetzlich vorgeschrieben, dürfte aus Beweisgründen jedoch meist schriftlich erfolgen. Genannt wird auch der Zeitpunkt, zu welchem gekündigt werden soll. Die Frist in der dann gekündigt werden "kann", ergibt sich aus der einzuhaltenden Kündigungsfrist. Lässt der AG diese verstreichen und möchte den AN erst zu einem späteren Zeitpunkt kündigen, ist eine erneute Anhörung fällig.
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