Zwei Fragen aus unserem Betriebsrat.

1. Gibt es eine Regelung, in welcher Form der Arbeitgeber eine Kündigungsankündigung dem BR mitteilen muss.
(mdl., schriftlich o.ä.)
2. Ist nach einer Kündigungsankündigung von Seiten des Arbeitgebers eine Frist einzuhalten, in der er dann tatsächlich dem Arbeitnehmer kündigt? Oder erlischt die Ankündigung nach einer gewissen Zeit, wenn er dann doch nicht kündigt?