Erstellt am 12.01.2007 um 09:07 Uhr von Jube
Der Vorgesetzte hätte lediglich ein Gespräch mit der Mitarbeiterin führen dürfen, in dem es um ihr abmahnungswürdiges Verhalten geht, nicht aber darüber, dass der BRV eine Abmahnung wegen Verhältnismässigkeit ihr und der/m anderen gegenüber für gerechtfertigt hält!
Erstellt am 12.01.2007 um 09:58 Uhr von Jil
ramsesII
Ja was denn nun, wenn keine Geheimhaltungspflicht besteht, warum soll das BRM mit seiner Mitarbeiterin nicht darüber reden?
Um das ungeheuerliche Verhalten des BRV zu schützen?
Um die MA weiterhin glauben zu lassen, der BRV handelt im Sinne aller MA???
Welche Antwort soll das BRM/Vorgesetzte der MA geben, wenn sie fragt, woher die Unetrlagen kommen, wer ihr nachspioniert und ihre Unterlagen durchgesehen hat? Sollte die MA nicht wissen, wer sie bespitzelt hat?
Finde das Verhalten von BRV mehr als skandalös: Ein BRV, der eine Mitarbeiterin anschwärzt, um gegen die Abmahnung einer anderen MA vorzugehen!!!
Danke!!!
JO
Erstellt am 12.01.2007 um 10:02 Uhr von Dana
hallo bolido,
br hat gerade einen rechtsanwalt eingeschaltet (aber anderes Problem). ich hatte ähnliche frage hinsichtlich abmahnung eines MA und warum ein anderer MA - der das gleiche gemacht hat - nicht abgemahnt wurde. habe RA gefragt, wie sich br da verhalten soll, man will ja den nicht abgemahnten MA nicht in pfanne hauen.
unser RA sagte nur "Keine Gleichstellung im Unrecht".
Erstellt am 12.01.2007 um 10:14 Uhr von Mona-Lisa
@bolido,
dir ist schon klar, dass euer AG die grösste Freude an der Geschichte hat.....
Für ihn ist so ein Gremium ein gefundenes Fressen!
Erstellt am 12.01.2007 um 12:36 Uhr von Anton
Streit im Betriebsrat der öffentlich wird bringt das Herz eines jeden AG zum jubeln, da geb ich Mona-Lisa Recht, das verunsichert die Belegschaft und es ist immer ein Problem wenn Vorgesetzte gleichzeitig BR Mitglieder sind weil diese sich dann in der Zwickmühle befinden.
Erstellt am 12.01.2007 um 13:06 Uhr von Bolido
Ich glaube nicht, dass sich der Vorgesetzte/BRM in der Zwickmühle befindet.
Was hier der BRV getan hat, scheint ja wohl völlig ok zu sein und zur Rechenschaft muss er ja auch nicht gezogen werden. Sollte das Thema also totgeschwiegen werden und die Kollegin im Unklaren gelassen werden, wer ihr hier nachstellt?
Das Hauptproblem scheint mal wieder zu sein, dass man BRM/Führungskraft nicht vereinbaren kann. Das muss doch gar nicht so sein. Hat auch unwahrscheinllich viele positive Aspekte und komt auf den Charakter und das Rückgrat des BRM/Vorges. an.
Gruß, Bolido
Erstellt am 12.01.2007 um 13:15 Uhr von Bolido
Hallo Ramses II
das war ironisch gemeint.
Aber hier scheint ja der einzig schuldige und "böse" das BRM zu sein und das sehe ich anders.
Bolido