Vertrauensbruch im BR gegenüber Mitarbeitern - Maßstab bei Abmahnungen?
Guten Abend,
folgender Sachverhalt:
in unserem BR sind auch einige Mitglieder Vorgesetzte, aber logischerweise von einem sehr grossen Teil der belegschaft gewählt worden. Nun musste eines dieser Mitglieder in seiner Funktion als Vorgesetzter eine ziemlich unausweichliche Abmahnung aussprechen lassen. Als dieses Thema dann im BR besprochen wurde, legte der BR Vorsitzende (kein Vorgesetzter!!) diesem Mitglied Unterlagen vor, die er sich beschafft hatte, um nachzuweisen, dass, wenn dieser eine MA abgemahnt wurde, jener 2. MA doch eigentlich auch abgemahnt werden müsse! Ungleichbehandlung, zweierlei Mass, etc etc.... Theoretisch kann sich dieses BR MItglied in seiner Funktion als Vorgesetzter genötigt fühlen, diese andere Abmahnung wahrhaftig auszusprechen (Gott sei Dank waren die Voraussetzungen zur Abmahnung nicht die gleichen.) Dem BR Mitglied wurden diese Unterlagen in seiner Vorgesetztenfunktion gezeigt. Er hat mittlerweile mit der Mitarbeiterin darüber gesprochen, die sich nun beim BR über die BRV bewschweren will und einen groben Vetrauensbruch anzeigen will. BRV weist dies zurück und begründet, BR Mitglied hätte gar nicht mit der MA darüber reden dürfe (Geheimhaltungspflich.....!).
Was meint Ihr dazu? Danke
Bolido
Community-Antworten (7)
12.01.2007 um 10:07 Uhr
Der Vorgesetzte hätte lediglich ein Gespräch mit der Mitarbeiterin führen dürfen, in dem es um ihr abmahnungswürdiges Verhalten geht, nicht aber darüber, dass der BRV eine Abmahnung wegen Verhältnismässigkeit ihr und der/m anderen gegenüber für gerechtfertigt hält!
12.01.2007 um 10:58 Uhr
ramsesII
Ja was denn nun, wenn keine Geheimhaltungspflicht besteht, warum soll das BRM mit seiner Mitarbeiterin nicht darüber reden? Um das ungeheuerliche Verhalten des BRV zu schützen? Um die MA weiterhin glauben zu lassen, der BRV handelt im Sinne aller MA??? Welche Antwort soll das BRM/Vorgesetzte der MA geben, wenn sie fragt, woher die Unetrlagen kommen, wer ihr nachspioniert und ihre Unterlagen durchgesehen hat? Sollte die MA nicht wissen, wer sie bespitzelt hat? Finde das Verhalten von BRV mehr als skandalös: Ein BRV, der eine Mitarbeiterin anschwärzt, um gegen die Abmahnung einer anderen MA vorzugehen!!!
Danke!!! JO
12.01.2007 um 11:02 Uhr
hallo bolido,
br hat gerade einen rechtsanwalt eingeschaltet (aber anderes Problem). ich hatte ähnliche frage hinsichtlich abmahnung eines MA und warum ein anderer MA - der das gleiche gemacht hat - nicht abgemahnt wurde. habe RA gefragt, wie sich br da verhalten soll, man will ja den nicht abgemahnten MA nicht in pfanne hauen.
unser RA sagte nur "Keine Gleichstellung im Unrecht".
12.01.2007 um 11:14 Uhr
@bolido, dir ist schon klar, dass euer AG die grösste Freude an der Geschichte hat..... Für ihn ist so ein Gremium ein gefundenes Fressen!
12.01.2007 um 13:36 Uhr
Streit im Betriebsrat der öffentlich wird bringt das Herz eines jeden AG zum jubeln, da geb ich Mona-Lisa Recht, das verunsichert die Belegschaft und es ist immer ein Problem wenn Vorgesetzte gleichzeitig BR Mitglieder sind weil diese sich dann in der Zwickmühle befinden.
12.01.2007 um 14:06 Uhr
Ich glaube nicht, dass sich der Vorgesetzte/BRM in der Zwickmühle befindet. Was hier der BRV getan hat, scheint ja wohl völlig ok zu sein und zur Rechenschaft muss er ja auch nicht gezogen werden. Sollte das Thema also totgeschwiegen werden und die Kollegin im Unklaren gelassen werden, wer ihr hier nachstellt? Das Hauptproblem scheint mal wieder zu sein, dass man BRM/Führungskraft nicht vereinbaren kann. Das muss doch gar nicht so sein. Hat auch unwahrscheinllich viele positive Aspekte und komt auf den Charakter und das Rückgrat des BRM/Vorges. an.
Gruß, Bolido
12.01.2007 um 14:15 Uhr
Hallo Ramses II
das war ironisch gemeint.
Aber hier scheint ja der einzig schuldige und "böse" das BRM zu sein und das sehe ich anders.
Bolido
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