Guten Abend,

folgender Sachverhalt:

in unserem BR sind auch einige Mitglieder Vorgesetzte, aber logischerweise von einem sehr grossen Teil der belegschaft gewählt worden.
Nun musste eines dieser Mitglieder in seiner Funktion als Vorgesetzter eine ziemlich unausweichliche Abmahnung aussprechen lassen.
Als dieses Thema dann im BR besprochen wurde, legte der BR Vorsitzende (kein Vorgesetzter!!) diesem Mitglied Unterlagen vor, die er sich beschafft hatte, um nachzuweisen, dass, wenn dieser eine MA abgemahnt wurde, jener 2. MA doch eigentlich auch abgemahnt werden müsse!
Ungleichbehandlung, zweierlei Mass, etc etc.... Theoretisch kann sich dieses BR MItglied in seiner Funktion als Vorgesetzter genötigt fühlen, diese andere Abmahnung wahrhaftig auszusprechen (Gott sei Dank waren die Voraussetzungen zur Abmahnung nicht die gleichen.) Dem BR Mitglied wurden diese Unterlagen in seiner Vorgesetztenfunktion gezeigt. Er hat mittlerweile mit der Mitarbeiterin darüber gesprochen, die sich nun beim BR über die BRV bewschweren will und einen groben Vetrauensbruch anzeigen will. BRV weist dies zurück und begründet, BR Mitglied hätte gar nicht mit der MA darüber reden dürfe (Geheimhaltungspflich.....!).

Was meint Ihr dazu?
Danke

Bolido