Bußgeld für Mitarbeiter
Ein Kollege hat mit einem Firmen -LKW einen Verkehrsunfall verursacht. Es entstand ein Schaden von ca 7000 Euro. Jetzt hat er von der GL Post bekommen, das er ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro an die Firma zahlen soll. Ist so etwas seitens der Firma rechtens?
Community-Antworten (19)
20.05.2016 um 15:16 Uhr
dann kann es sich ja nur um eine Betriebsbuße handeln, oder der AG hat aus Versehen die Strafe ebenfalls nochmal bekommen.
http://www.channelpartner.de/a/wann-der-chef-eine-betriebsbusse-verhaengen-darf,268711
20.05.2016 um 00:19 Uhr
Habt Ihr einen Betriebsrat?
20.05.2016 um 00:26 Uhr
Soll das ein Bußgeld sein, das der AG aus irgendwelchen Gründen ausspricht ? Oder kommt das vom Sheriff an den Fahrzeughalter und dieser gibt es nun an den Fahrer weiter ?
20.05.2016 um 02:28 Uhr
35 Euro klingt nach dem klassischen Knöllchen
20.05.2016 um 06:59 Uhr
Ja wir haben einen BR und dieses Bußgeld kam als normales Anschreiben an den Kollegen mit der Unterschrift vom GL. Ob es über solche Bußgelder eine BV gibt weiß ich nicht.
20.05.2016 um 08:42 Uhr
Hast du das Schreiben gesehen? Bei uns wird der Bußgeldbescheid immer mit einem Schreiben der Personalabteilung weitergeleitet. Es gibt ein Knöllchen mit 35 €, wenn die Polizei einen Unfall mit Sachschaden aufnimmt.
Guckst du: https:www.bussgeldkatalog.org/unfall/
20.05.2016 um 10:40 Uhr
Die spannende Frage ist ja, was für ein Bußgeld soll das sein.
Wenn es das berühmte Knöllchen ist, denke ich muss der Arbeitnehmer das bezahlen. Dürfte wohl in so ziemlich jeder Firma so sein.
Wenn aber der AG hier ein Bußgeld verlangt für was auch immer (entstandener Schaden, erhöhter Arbeitsaufwand bei Schadensregulierung.....)würde ich als BR mir sehr genau anschauen, auf welcher Basis der AG dies verlangen will. Hier kann der AG sicherlich nicht nach belieben Bußgelder festlegen.
20.05.2016 um 11:08 Uhr
Wenn es der Firmen-Lkw war, geht das Knöllchen natürlich erst einmal an der Arbeitgeber. Aber der Kollege als Fahrer hat es dann zu zahlen.
Wenn Zweifel bestehen - einfach beim Arbeitgeber nach dem Originalknöllchen fragen.
20.05.2016 um 12:10 Uhr
Zitat (gironimo): "Wenn es der Firmen-Lkw war, geht das Knöllchen natürlich erst einmal an der Arbeitgeber."
Klingt nicht gerade sinnvoll. Wenn die Polizei hier den Unfall aufgenommen hat, dann hat sie dabei auch den Namen des Fahrers festgestellt, daher sollte ihm ein eventuelles Verwarnungsgeld direkt zugehen.
20.05.2016 um 13:42 Uhr
Das Knöllchen von der Polizei hat er extra bekommen.
20.05.2016 um 18:10 Uhr
Pjöööng - Klingt nicht gerade sinnvoll.
Das musst Du der Behörde sagen.
Wir haben über 200 Firmenfahrzeuge - die Knöllchen kommen immer zum Arbeitgeber
20.05.2016 um 19:12 Uhr
gironimo,
das glaube ich Dir nicht! So dumm ist keine Behörde!
20.05.2016 um 20:54 Uhr
Hallo,
ich fahre selbst einen Firmenwagen. Die Knöllchen bekommt immer der Arbeitgeber, er ist ja auch über das Kfz-Kennzeichen mit dem Fahrzeug "verknüpft". Die Polizei interessiert sich höchstens dafür, ob ich überhaupt einen Führerschein habe. Meine Adressdaten wurden bisher von ihr noch nie aufgenommen. Der Arbeitgeber gibt das Knöllchen an mich weiter und ich zahle.
21.05.2016 um 16:05 Uhr
Hallo BRs,
ist der Kollege in der Gewerkschaft und besser noch in der GUV-Fakulta für 21Euro im Jahr ,Gewerkschaftlicherunterstützungsverein ? die helfen einen in solchen fragen.Auf keinen fall ein Schuldeingeständiss Unterschreiben.Wer tatsächlich Schuld hat sollten die Gerichte entscheiden.Vorallem warum es zum Unfall gekommen ist.
21.05.2016 um 19:13 Uhr
der kollege hat einen unfall VERURSACHT je nach dem wie er den verursacht hat, ist er mit 35 doch gut davon gekommen
21.05.2016 um 20:27 Uhr
Wie bereits erwähnt hat der Kollege von der Polizei einen extra Bußgeldbescheid von mehr als100 EUR und einen Punkt erhalten.
21.05.2016 um 21:18 Uhr
Trautl Bevor du hier weitere Spekulatius verteilst und verteilt bekommst, solltest du mal nachfragen/der Kollege nachfragen, warum er WEITERE 35 Euro zahlen soll.
22.05.2016 um 18:44 Uhr
trauti, ich denke da eher an eine saftige beteiligung an den 7000, je nach dem wie fahrlässig der kollege den unfall verursacht hat
22.05.2016 um 23:31 Uhr
Zitat (Wonder): "ich fahre selbst einen Firmenwagen. Die Knöllchen bekommt immer der Arbeitgeber ... Die Polizei interessiert sich höchstens dafür, ob ich überhaupt einen Führerschein habe. Meine Adressdaten wurden bisher von ihr noch nie aufgenommen. Der Arbeitgeber gibt das Knöllchen an mich weiter und ich zahle."
Du willst also ernsthaft erzählen, dasswenn die Polizei Dich wegen eines Verkehrsverstoßes angehalten hat, sie nur Deinen Führerschein anschaut, keine Personadaten festhält und dann den Bußgeldbescheid an Deinen Arbeitgeber schickt?
Wie muss ich mir dann solch einen Bußgeldbescheid in etwa vorstellen? "Sehr geehrte Daimler-Benz AG, Sie haben am ...um ... in... folgende Ordnungswidrigkeit begangen: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb einer geschlossenen Ortschaft um 46 km/h. Aus diesem Grunde wrd gegen Sie ein Bußgeld von 160 Euro festgesetzt. Des Weiteren werden 2 Punkte in der Verkehrssünderdatei eingetragen und es wird gegen Sie ein Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen."
Darf dann die gesamte Daimler-Benz AG einen Monat nicht mehr Autofahren? Oder nur der Herr Zetsche? Oder darf sich die Daimler-Benz AG aussuchen, wer einen Monat nicht mehr Auto fährt?
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