Erstellt am 21.04.2010 um 16:41 Uhr von DonJohnson
Jepp, nö - der BRV kann Einsicht in die Lohn und Gehaltlisten nehmen und auch alles abschreiben wenn er möchte - selbstverständlich i. A. des Gremiums...
Erstellt am 21.04.2010 um 17:18 Uhr von Petrus
@DJ:
"alles abschreiben" darf er wohl nicht, wenn ich das richtig im Hinterkopf habe... (da muss er wohl 2x jeweils die Hälfte abpinseln...)
Andererseits darf ihn der ArbGeb während der Einsichtnahme auch nicht überwachen...
@Scorpion: ab 100 MA sind diese "einigen" BRM der Betriebsausschuss oder evtl. auch ein "Personalausschuss". Unter 100 MA: Der BRV.
Nachzulesen in §80(2) BetrVG + Kommentar
Erstellt am 21.04.2010 um 17:24 Uhr von DonJohnson
Petrus, ich glaube das hast du nicht richtig in Erinnerung ;-) Er darf alles abpinseln, zumindest wurde es mir seiner Zeit so gelehrt... Was aber auch ncihts heißen muß ;-)))
Aber wie du schon sagtest, überprüfen darf ihn eh keiner - ergo... ;-)))
Erstellt am 21.04.2010 um 18:14 Uhr von Petrus
@DJ: Dochdoch... Selbst DKK bedauert, dass das BAG vor fast 35 Jahren so einen Müll geurteilt hat (Rn 110): Fotokopie oder vollständig abschreiben ist nicht.
Aber überwachen eben auch nicht (Rn 112).
Also entweder 2x Einblick nehmen oder nach dem Motto "was Cheffe nicht weiss..." vorgehen ;-)
Erstellt am 21.04.2010 um 18:36 Uhr von erwin
Hi DJ,
es wirde ja schon darauf hingewiesen, mit vollständigen Abschreiben ist nicht, daher auch keine Kopien. Man darf sich Notizen machen. Da kann man dann mal diese und das nächste Mal andere, Ergebnis = Vollständig.
Erstellt am 21.04.2010 um 18:39 Uhr von erwin
Ach ja,
ein guter BR legt sich eine DB an in der er alle Vorgänge inhaltlich aufnimmt. Also mit der Stellenauschreibung/ Einstellung beginnend und dann Einhöhergruppierung, Ergebnis, er kann sich dann mal selbst seine "Brutto" und ander Listen ausdrucken
Erstellt am 22.04.2010 um 14:22 Uhr von paula
"ein guter BR legt sich eine DB an in der er alle Vorgänge inhaltlich aufnimmt. Also mit der Stellenauschreibung/ Einstellung beginnend und dann Einhöhergruppierung, Ergebnis, er kann sich dann mal selbst seine "Brutto" und ander Listen ausdrucken"
ob das ein guter BR so macht darf ich bezweifeln. Jedem AG bei Einführung von Personalinformationssystemen wird ein BR ins Stammbuch schreiben, dass es hier ein Datenschutzkonzept geben muss. wie sieht es hier denn bitte mit Zweckbindung, Zugriffsrechte, Verschlüsselung, Datensparsamkeit etc aus? Da brauch es schon etwas mehr Gehirnschmalz!
Wir reden hier über personenbezogene Daten und das BDSG sollte jeder BR auch für sich als oberste Maxime betrachten