Eingruppierungen der Mitarbeiter!
Hallo!
Ich bin seit 3 Wochen neu im Betriebsrat, kann mir bitte jemand Auskunft darüber geben, wie es sich mit der Einsicht von Eingruppierungen der Mitarbeiter (persönliche Daten) verhält und ob man diese Einsicht auch auf einige Betriebsratsmitglieder festlegen kann.
Vielen DanK!
Community-Antworten (7)
21.04.2010 um 18:41 Uhr
Jepp, nö - der BRV kann Einsicht in die Lohn und Gehaltlisten nehmen und auch alles abschreiben wenn er möchte - selbstverständlich i. A. des Gremiums...
21.04.2010 um 19:18 Uhr
@DJ: "alles abschreiben" darf er wohl nicht, wenn ich das richtig im Hinterkopf habe... (da muss er wohl 2x jeweils die Hälfte abpinseln...)
Andererseits darf ihn der ArbGeb während der Einsichtnahme auch nicht überwachen...
@Scorpion: ab 100 MA sind diese "einigen" BRM der Betriebsausschuss oder evtl. auch ein "Personalausschuss". Unter 100 MA: Der BRV. Nachzulesen in §80(2) BetrVG + Kommentar
21.04.2010 um 19:24 Uhr
Petrus, ich glaube das hast du nicht richtig in Erinnerung ;-) Er darf alles abpinseln, zumindest wurde es mir seiner Zeit so gelehrt... Was aber auch ncihts heißen muß ;-)))
Aber wie du schon sagtest, überprüfen darf ihn eh keiner - ergo... ;-)))
21.04.2010 um 20:14 Uhr
@DJ: Dochdoch... Selbst DKK bedauert, dass das BAG vor fast 35 Jahren so einen Müll geurteilt hat (Rn 110): Fotokopie oder vollständig abschreiben ist nicht. Aber überwachen eben auch nicht (Rn 112).
Also entweder 2x Einblick nehmen oder nach dem Motto "was Cheffe nicht weiss..." vorgehen ;-)
21.04.2010 um 20:36 Uhr
Hi DJ,
es wirde ja schon darauf hingewiesen, mit vollständigen Abschreiben ist nicht, daher auch keine Kopien. Man darf sich Notizen machen. Da kann man dann mal diese und das nächste Mal andere, Ergebnis = Vollständig.
21.04.2010 um 20:39 Uhr
Ach ja,
ein guter BR legt sich eine DB an in der er alle Vorgänge inhaltlich aufnimmt. Also mit der Stellenauschreibung/ Einstellung beginnend und dann Einhöhergruppierung, Ergebnis, er kann sich dann mal selbst seine "Brutto" und ander Listen ausdrucken
22.04.2010 um 16:22 Uhr
"ein guter BR legt sich eine DB an in der er alle Vorgänge inhaltlich aufnimmt. Also mit der Stellenauschreibung/ Einstellung beginnend und dann Einhöhergruppierung, Ergebnis, er kann sich dann mal selbst seine "Brutto" und ander Listen ausdrucken"
ob das ein guter BR so macht darf ich bezweifeln. Jedem AG bei Einführung von Personalinformationssystemen wird ein BR ins Stammbuch schreiben, dass es hier ein Datenschutzkonzept geben muss. wie sieht es hier denn bitte mit Zweckbindung, Zugriffsrechte, Verschlüsselung, Datensparsamkeit etc aus? Da brauch es schon etwas mehr Gehirnschmalz!
Wir reden hier über personenbezogene Daten und das BDSG sollte jeder BR auch für sich als oberste Maxime betrachten
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