Erstellt am 18.01.2012 um 09:58 Uhr von rkoch
> 1. Kann uns jemand einen Tipp geben wir wir dies genau vom AG erfahren können?
Einsicht in die Brutto-Lohn- und Gehaltslisten.
> 2. Ist der AG verpflichtet den BR über solche Anpassungen zu informieren?
Sofern ihr nicht ein Eingruppierungsschema habt welches Euch zur MB nach §99 berechtigt, nur dann wenn es sich um Veränderungen handelt welche nach §87 (1) Nr. 10 oder Nr. 11 der MB unterliegen. Eine der Vertragsfreiheit unterliegende Veränderung des Lohns einzelner AN normalerweise nicht.
> 3. Mit welcher Begründung kann der AG Lohnanpassungen tätigen?
Weil er es will oder der AN es fordert.
Erstellt am 18.01.2012 um 09:59 Uhr von gironimo
1. § 80 BetrVG; Einblick in die Lohn-/Gehaltsliste
2. Nö - nicht automatisch - aber siehe 1. und bei eventuellen Vereinbarungen
3. Je nach Wetterlage und gusto (sofern es keinen Tarif, BV u.s.w. gibt)