Erstellt am 08.06.2021 um 13:33 Uhr von takkus
Lt. google:
Mit·ar·bei·ter, Mitarbeiterin/Mítarbeiter/
Substantiv, maskulin [der]
1. Person, die einem Betrieb, Unternehmen o. Ä. angehört, dort beschäftigt ist
"ein langjähriger, treuer, tüchtiger Mitarbeiter"
2. Person, die bei einer Institution, bei einer Zeitung o. Ä. mitarbeitet, [wissenschaftliche] Beiträge liefert
"ein wissenschaftlicher Mitarbeiter"
Be·schäf·tig·ter/Beschä́ftigter/
substantiviertes Adjektiv, maskulin
jemand, der in einem Betrieb o. Ä. beschäftigt ist
"geringfügig Beschäftigte (Beschäftigte, deren Entgelt auf eine bestimmte monatliche Summe begrenzt ist und deren Arbeitszeit eine bestimmte Zahl von Arbeitstagen im Jahr nicht übersteigt)"
Erstellt am 08.06.2021 um 13:40 Uhr von takkus
Der Mitarbeiter ist also dem Unternehmen angehörig und wird dort beschäftigt, der Beschäftigte gehört meiner Interpretation nicht dem Unternehmen an und wird dort nur beschäftigt. Das könnten Leiharbeitnehmer oder Kolleginnen und Kollegen mit Werkvertrag sein. Das sind m.E.n. dann keine Mitarbeiter sondern Beschäftigte. Könnte u.U. schon einen Unterschied bei der Interpretation der BV machen.
Erstellt am 08.06.2021 um 13:48 Uhr von BR_GeWoSie123
also nur nochmal für unsere Veerständnis, die interpretation von Dir macht für uns auch Sinn, das heißt unser AG hätte recht damit wenn man Mitarbeiter schreibt, was uns verirrt ist das unser Anwalt beschäftigte schreibt.. und wir diesen zuZeit nicht erreichen können, die BV wurde von unserem Anwalt geschrieben... vielen Dank für deine Hilfe, ist super nett. Hilfe können wir brauchen :-)
Erstellt am 08.06.2021 um 15:16 Uhr von rtjum
ei dann klärt dass doch am Anfang der BV was damit genau gemeint ist, dann kann es im Nachhinein auch nicht mehr falsch interpretiert werden
Erstellt am 08.06.2021 um 18:04 Uhr von Kratzbürste
Ich würde den Begriff Arbeitnehmer verwenden