W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beschäftigte oder Mitarbeiter???

B
BR_GeWoSie123
Jun 2021 bearbeitet

Hallo zusammen, aktuell arbeiten wir an einer BV. Wir reden in unserer BV von beschäftigten und unser AG möchte Sie als Mitarbeiter bezeichnen. Gibt es einen Unterschied zwischen Mitarbeiter und beschäftigten???

3.30705

Community-Antworten (5)

T
takkus

08.06.2021 um 15:33 Uhr

Lt. google: Mit·ar·bei·ter, Mitarbeiterin/Mítarbeiter/ Substantiv, maskulin [der]

  1. Person, die einem Betrieb, Unternehmen o. Ä. angehört, dort beschäftigt ist "ein langjähriger, treuer, tüchtiger Mitarbeiter"
  2. Person, die bei einer Institution, bei einer Zeitung o. Ä. mitarbeitet, [wissenschaftliche] Beiträge liefert "ein wissenschaftlicher Mitarbeiter"

Be·schäf·tig·ter/Beschä́ftigter/ substantiviertes Adjektiv, maskulin jemand, der in einem Betrieb o. Ä. beschäftigt ist "geringfügig Beschäftigte (Beschäftigte, deren Entgelt auf eine bestimmte monatliche Summe begrenzt ist und deren Arbeitszeit eine bestimmte Zahl von Arbeitstagen im Jahr nicht übersteigt)"

T
takkus

08.06.2021 um 15:40 Uhr

Der Mitarbeiter ist also dem Unternehmen angehörig und wird dort beschäftigt, der Beschäftigte gehört meiner Interpretation nicht dem Unternehmen an und wird dort nur beschäftigt. Das könnten Leiharbeitnehmer oder Kolleginnen und Kollegen mit Werkvertrag sein. Das sind m.E.n. dann keine Mitarbeiter sondern Beschäftigte. Könnte u.U. schon einen Unterschied bei der Interpretation der BV machen.

B
BR_GeWoSie123

08.06.2021 um 15:48 Uhr

also nur nochmal für unsere Veerständnis, die interpretation von Dir macht für uns auch Sinn, das heißt unser AG hätte recht damit wenn man Mitarbeiter schreibt, was uns verirrt ist das unser Anwalt beschäftigte schreibt.. und wir diesen zuZeit nicht erreichen können, die BV wurde von unserem Anwalt geschrieben... vielen Dank für deine Hilfe, ist super nett. Hilfe können wir brauchen :-)

R
rtjum

08.06.2021 um 17:16 Uhr

ei dann klärt dass doch am Anfang der BV was damit genau gemeint ist, dann kann es im Nachhinein auch nicht mehr falsch interpretiert werden

K
kratzbürste

08.06.2021 um 20:04 Uhr

Ich würde den Begriff Arbeitnehmer verwenden

Ihre Antwort