Erstellt am 22.09.2010 um 10:55 Uhr von wahlvst
welche MA-Prämie ?
Gilt ein TV?
Tarifvorbehalt bedacht??
Erstellt am 22.09.2010 um 12:19 Uhr von DieGuten
@wahlvst
es gibt keinen TV. und die Prämie soll zur Motivation sein, Anreiz zu effektiver Arbeit, Anwesenheit.
Erstellt am 22.09.2010 um 13:04 Uhr von Kölner
Der Brief...
'Lieber Herr/Frau AG,
als BR dieses Betriebes haben wir uns mit der Personalbewirtschaftung und -pflege im Sinne der §§ 87 Abs. 1 Nr. 10/11 und 92 BetrVG beschäftigt. Aufgrund der Verdienste unserer Mitarbeiter sehen wir als BR die Notwendigkeit diese Verdienste in Form einer Geldleistung zu würdigen. Gerne unterbreiten wir Ihnen dazu Vorschläge.
In Erwartung einer freundlichen Anerkennung verbleiben wir
Ihr BR
Erstellt am 22.09.2010 um 16:30 Uhr von ridgeback
...warum sollte ich etwas prämieren, wozu der AN lt. AV verpflichtet ist?
Erstellt am 22.09.2010 um 16:52 Uhr von Kölner
@ridgeback
Weil es einfach nett ist!
Man kann natürlich auch nur einzelnen AN zeigen, dass man in Zeiten wie diesen, das Humankapital zu schätzen weiss und mit einem vernünftigen Human-Ressource-Management tatsächlich die high potentials unter den AN fördert....
Aber - wie man an Siemens heute sieht - es geht ja auch anders: Die arbeitslebenslängliche Unkündbarkeit!
Erstellt am 23.09.2010 um 09:32 Uhr von Petrus
@Kölner: *rotfl* _Diese_ Beschreibung des "Nasenfaktors" ist einfach nur gut :-)