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Fahrtkostenzuschuss für Mitarbeiter

L
Lou
Feb 2019 bearbeitet

Ich habe jetzt eine komplizierte Frage, ich hoffe, mir kann jemand helfen. Bei uns in der Firma erhalten mehrere Mitarbeiter, die meist im Umkreis von bis zu 10 km wohnen, einen Fahrtkostenzuschuss, der durch die Firma pauschalversteuert wurde, sie hatten den Zuschuss also brutto für netto. Seit Anfang des Jahres wird den Mitarbeitern dieser Zuschuss zur normalen Vergütung dazugerechnet, die Mitarbeiter müssen es also versteuern und Sozialabgaben dafür zahlen. Nachdem jetzt eventuell die Kürzung der Pendlerpauschale rückgängig gemacht wird, haben sich diese Mitarbeiter an uns im BR gewandt, wie es dann mit dem von Ihnen momentan noch versteuerten Fahrtkostenzuschuss aussieht. Ich weiß, das ist eine ziemlich spezielle Frage, aber von uns im BR weiß über so etwas leider keiner Bescheid und vielleicht ist ja ein "Spezialist" unter Euch. Vielen Dank schon mal Lou

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Community-Antworten (10)

K
Kölner

14.09.2007 um 13:13 Uhr

@Lou Als BR würde ich den AG bitten, die Entscheidung des Bundesfinanzhofes hinsichtlich der aktuellen betrieblichen Regelung zu prüfen. Fertig.

K
Konrad

14.09.2007 um 13:24 Uhr

@Lou Es gab ab 1. Januar 07 eine Änderung: Eine Pauschalversteuerung ist nur bis zu dem Betrag zulässig, den der Arbeitnehmer wie Werbungskosten geltend machen könnte, wenn die Bezüge nicht pauschal besteuert würden (§ 40 Absatz 2 Satz 2 Einkommensteuergesetz, EStG). Die Pauschalversteuerung führt dann auch zur Sozialversicherungsfreiheit. Da die Entfernungspauschale 2007 erst ab dem 21. Kilometer wie Werbungskosten wirkt, kann der Arbeitgeber weniger pauschal versteuern. Zahlt er hingegen den Zuschuss 2006 auch ab 2007 unverändert weiter, muss er einen Teil des Betrags über Lohnsteuerkarte mit Sozialversicherungspflicht versteuern.

L
Lou

14.09.2007 um 17:41 Uhr

@ Konrad, danke erst mal für die Antwort, Du scheinst da (im Gegensatz zu mir) auszukennen. Was bedeutet das jetzt also für die Mitarbeiter, die vorher den Zuschuss praktisch netto hatten, mit den Werbungskosten das aber nicht rausholen, da sie nur 10 km Strecke einfach haben? Ich fürchte, ich hab's immer noch nicht kapiert :-(

K
Konrad

15.09.2007 um 12:35 Uhr

@lou bin kein Steuerberater.

Nach momentaner Gesetzeslage können die Mitarbeiter die Fahrtkosten nicht als Werbungskosten geltend machen, da es weniger als 21 km zu fahren sind. die Entscheidung des Bundesfinanzhofes steht noch aus.

(Persönliche Anmerkung: Die Kollegen sollen sich doch glücklich schätzen, dass AG überhaupt Fahrgeldzuschuß zahlt)

K
Kölner

15.09.2007 um 18:31 Uhr

@all Lest Ihr eigentlich keine aktuellen Tageszeitungen? Grusel

I
Immie

15.09.2007 um 19:28 Uhr

@Lou DieVerfassungsmäßigkeit des §9 Abs2 EStG ist umstritten. Es gibt ein Urteil vom Bundesfinanzhof VI B42/07.

Statt des Zuschusses könnte der AG euch aber auch jeden Monat einen Benzingutschein einer ortsansässigenTankstelle von bis zu 44€ geben. Das ist Steuer- und Sozialversicherungsfrei und der AG spart die Pauschalsteuer.

I
Immie

15.09.2007 um 22:03 Uhr

ÄHM, ich habe nur U R T E I L geschrieben vom B U N D E S F I N A N Z H O F VI B42/ 07

H
Hupfendudel

17.09.2007 um 00:40 Uhr

@Immi: Der Tankgutschein darf NIEMALS auf 44 € lauten, sondern nur auf x Liter Krafststoff. Die Art des Kraftstoffs muß noch explizit definiert sein (Normal, Super, Diesel). Nur SACHbezüge können steuerfrei gezahlt werden. Die Hingabe von Bargeld ist niemals ein Sachbezug. Sollte der Gutschein auf einen Euro-Betrag lauten, so gilt er als Bargeldersatz - und Geldzuwendungen sind immer steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Der alte Buchhalter kann Konrad nur voll und ganz bestätigen: Auch wenn momentan die Verfassungsmäßigkeit der veränderten Fahraufwendungen strittig ist, so ist die lohnsteuerliche Seite klar an die veränderte Einkommensteuergesetzgebung gekoppelt. Ergo: erst wenn diese gekippt ist, reden wir wieder über Pauschalversteuerung durch den ArbGeb ab dem 1. Kilometer.

Liebe Grüße Hupfendudel

K
Kölner

17.09.2007 um 00:59 Uhr

@Hupfendudel Und...kennst Du die Anweisung der Finanzbehörden zur "vereinfachten Anwendung des Urteils vom Bundesfinanzhof"?

L
Lou

17.09.2007 um 09:35 Uhr

@ Kölner: Wie lautet die denn? (Tut mir leid, daß ich nochmal nachfragen muß, aber wir sind ein noch neuer BR)

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