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Versetzung

P
Petronella
Nov 2016 bearbeitet

Liebe Kollegen,

ein Kollege aus dem Kundenservicecenter (KSC) hat sich auf eine interne Stellenausschreibung für die ICT-Abteilung beworben. Er soll die Stelle auch bekommen! Soweit, so gut!

Nun wurde uns von der Geschäftsführung Anfang April mitgeteilt, dass die Versetzung erst vorgenommen werden kann, wenn es Nachersatz für das Kundenservicecenter gibt. Der letzte Bewerber für diese Stelle, für den wir auch die Zustimmung zur Einstellung gegeben hatten, ist abgesprungen.

Nun haben wir eher zufällig durch Kollegen des KSC erfahren, dass der Kollege zwar versetzt werden soll, aber die Stelle im KSC doch nicht neu besetzt werden soll. Über diesen Umstand wurden wir von der Geschäftsleitung auch nicht unterrichtet. Auch haben wir noch keinen Antrag auf Zustimmung zur Versetzung bekommen. Mittlerweile haben wir den Eindruck, dass die GF auf diesem Wege sukzessive Personal abbauen will - nicht nur im KSC!

Wie reagieren wir, wenn der Kollege nun zum 01.06. versetzt wird? Müssen wir den Kollegen auffordern, an seinen alten Arbeitsplatz zurück zu kehren? Müssen wir die GF dazu auffordern, die Versetzung rückgängig zu machen? Wenden wir uns direkt an das Arbeitsgericht? Und muss der Betriebsrat das selbst machen, oder kann er einen Anwalt beauftragen?

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Community-Antworten (2)

M
Moreno

19.05.2016 um 23:39 Uhr

Ihr dürft nicht in die betrieblichen Abläufe eingreifen. Wenn der AG eine Stelle nicht mehr besetzen will ist dies eine rein unternehmerische Entscheidung. Was ihr machen könnt ist, sollten durch die Nichtbesetzung der Stelle Überstunden für die verbleibenen Kollegen anfallen, diesen nicht zustimmen.

G
gironimo

20.05.2016 um 11:19 Uhr

Wenn der Kollege ohne BR-Beteiligung einfach so versetzt wird, müsst Ihr vom § 101 BetrVG gebrauch machen. Bevor Ihr Euch ans Arbeitsgericht wendet, solltet Ihr natürlich den AG auffordern, die personelle Maßnahme rückgängig zu machen und erst den BR zu beteiligen.

Wenn der AG den BR anhört, könnt Ihr natürlich einen Widerspruch (§ 99 Abs. 2 BetrVG) formulieren, falls Ihr einen Grund findet - stellt Euch dann aber gegen die Interessen des Arbeitnehmers, der ja versetzt werden will.

Ihr solltet den Arbeitgeber schon jetzt ganz offen ansprechen und nach der aktuellen Personalplanung fragen (§ 92 BetrVG).

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