Liebe Kollegen,

ein Kollege aus dem Kundenservicecenter (KSC) hat sich auf eine interne Stellenausschreibung für die ICT-Abteilung beworben. Er soll die Stelle auch bekommen! Soweit, so gut!

Nun wurde uns von der Geschäftsführung Anfang April mitgeteilt, dass die Versetzung erst vorgenommen werden kann, wenn es Nachersatz für das Kundenservicecenter gibt. Der letzte Bewerber für diese Stelle, für den wir auch die Zustimmung zur Einstellung gegeben hatten, ist abgesprungen.

Nun haben wir eher zufällig durch Kollegen des KSC erfahren, dass der Kollege zwar versetzt werden soll, aber die Stelle im KSC doch nicht neu besetzt werden soll. Über diesen Umstand wurden wir von der Geschäftsleitung auch nicht unterrichtet. Auch haben wir noch keinen Antrag auf Zustimmung zur Versetzung bekommen. Mittlerweile haben wir den Eindruck, dass die GF auf diesem Wege sukzessive Personal abbauen will - nicht nur im KSC!

Wie reagieren wir, wenn der Kollege nun zum 01.06. versetzt wird? Müssen wir den Kollegen auffordern, an seinen alten Arbeitsplatz zurück zu kehren? Müssen wir die GF dazu auffordern, die Versetzung rückgängig zu machen? Wenden wir uns direkt an das Arbeitsgericht? Und muss der Betriebsrat das selbst machen, oder kann er einen Anwalt beauftragen?