Erstellt am 27.04.2007 um 14:02 Uhr von Hans
Grüß Dich,
Frag Deinen ArG !
1. scheint ihr nicht vollständige Unterlagen zu haben, den was bedeutet es den Manager zu sein statt Teamleader. Was bedeutet es, Ansprechpartner für die Mutter zu sein?
2. setzt ihr die Frist aus, erst wenn die Antworten da sind läuft eine neue 99'er Frist
Und frag den AN, ob da im Hintergrund nicht doch der Vertrag geändert werden soll. (kann mir wenigstens denken, dass es mehr Geld gibt?)
Gruß, Hans
Erstellt am 27.04.2007 um 14:22 Uhr von SSGG
Moin Hans,
der AG begründete es wie folgt:
Der Mutterkonzern legt äußersten Wert darauf, ausschließlich den Finance-Manager sprechen und nur den(!), ein TL hätte nicht genügend Kompetenz, die Fragen zu beantworten...(Bullshit: TL und Manager sind vor und nach Personalmaßnahme ein und dieselbe Person).
Es ändert sich rein gar nichts, es gibt weder mehr Geld gem. Anhörung noch die im ersten posting genannten Veränderungen.
Ein Kommentar zum Mutterkonzern: dort ist alles durchorganisiert, ohne OK der genehmigenden Personen des Workflow darfst Du nicht einmal neues Klopapier kaufen und vermutlich wäre es ein Gesichtsverlust, *nur* mit einer Person zu sprechen, die TL statt Manager ist. Nun weißt Du auch, wo der Mutterkonzern sitzt.
Erstellt am 27.04.2007 um 14:45 Uhr von sphinx
@ SSGG
sehr merkwürdiges AG -Anliegen.
Für mich klingt das nach Beförderung/ höhere verantwortliche Führungspositon
( billigerweise ohne Gehaltserhöhung :-) )
Wikipedia deutet:
"...Das Projektteam ist eine Gruppe von Personen.., ..die ein Projekt faktisch umzusetzen hat, ..... In der Regel steht dem Team ein Teamleiter ....vor. Kennzeichnend für Projektteams ist, dass es sich stets um kleinere Gruppen handelt, die sich alle persönlich kennen, sich ergänzen und als eine Einheit gegenüber anderen auftreten...."
" Manager (latein. manum agere „an der Hand führen“) steht für:
Manager (Wirtschaft), eine angestellte Führungskraft in einer Institution .."
LG
Erstellt am 27.04.2007 um 15:14 Uhr von waschbär
ssgg,
kling nicht Spanisch sondern Amerikanisch .. die vergessen immer das Sie ihre verdammte Pistolen Taktik in der BRD nicht anwenden sollen !.
Egal:
Hilft Dir das >ist von einer Freien Seit aber Rechtlich O-K
Verweigerung einer Versetzung
Der Betriebsrat kann eine betriebsverfassungsrechtliche Versetzung verweigern, wenn sie gegen ein Gesetz, eine Verordnung, eine Unfallverhütungsvorschrift oder gegen eine Bestimmung in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung oder gegen eine gerichtliche Entscheidung oder eine behördliche Anordnung verstößt.
Wird der betroffene Arbeitnehmer oder die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer durch die Versetzung benachteiligt, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist, kann der Betriebsrat ebenfalls seine Zustimmung verweigern.
Der betroffene Arbeitnehmer kann sich gegen eine Versetzung individualrechtlich wehren, auch wenn der Betriebsrat der Versetzung zugestimmt hat
Erstellt am 27.04.2007 um 15:42 Uhr von betriebsratten
Kann nochn Grund haben: In der QM steht drin dass mit dem xyz zu reden ist...und dann muss der auch xyz heissen...und wenn der Third Assistant Manager bei Mcdoof die Klos schrubbt
Erstellt am 27.04.2007 um 15:47 Uhr von waschbär
betriebsratten,
na na dafür das ihr Pflegefachkräfte seit sind eure Nevern aber nicht grade aus "Edelstahl".
Erstellt am 27.04.2007 um 15:55 Uhr von SSGG
Moin betriebsratten,
und dann isses 'ne Versetzung, wenn der 2nd Assistant Manager zum Third Assistant Manager wird, ohne da das BetrVG berührt wird?
Vertraglich wird nix geändert.
Ich schnall's nich mehr, is' zu warm hier.
@Waschbär, das Volk, nachdem das Gebäck benannt ist ist, isses nich! Oder war das andersrum?
Erstellt am 27.04.2007 um 17:14 Uhr von waschbär
SSGG,
"Franzbrötchen" ... ????
Gib mal einen Beruflichen Tipp .... Dachte schon an Musik aber das mit "Slave" war wohl wörtlich ....
Erstellt am 27.04.2007 um 19:14 Uhr von Der Borat
nee,
SSGG meint "Döner-Börek"
Haben die euch den, oben nichts gesagt ????
Erstellt am 27.04.2007 um 19:16 Uhr von Preussen Ali
Borat
gar nichs haben die da oben gesagt , überhaupt nichts , die sau preussen die dödell die da dö ...
Erstellt am 27.04.2007 um 20:18 Uhr von SSGG
waschbär,
bei den Franzbrötchen liegst Du falsch, fängt mit Am...an und endet mit ...ner
Beim 2ten eher richtig...
Hat jemand noch eine Tipp zum Thread?
Erstellt am 27.04.2007 um 21:36 Uhr von Kölner
@SSGG
Es gibt schon Versetzungen, die nicht durch den BR gehen!
Hier wäre so ein Fall.
Erstellt am 27.04.2007 um 21:52 Uhr von Lotte
Kölner,
aber hier scheint es ja so zu sein, dass die Versetzung, die nicht durch den BR geht, durch den BR geht ;-)))
Erstellt am 28.04.2007 um 00:07 Uhr von mokkabohne
Wer mag sich schon über freiwillige Beteiligung des BR beschweren?
Erstellt am 30.04.2007 um 08:59 Uhr von amselei
ssgg,
da es nur eine namesänderung laut AG ist und der An dem Br keinen auftrag gab, sehe ich da kaum handlungs bedarf .
Erstellt am 30.04.2007 um 10:23 Uhr von waschbär
Kölner, Ist das einfach genug ???
......um sich ein Bild von einem potenzielen neuen Waschbären machen können, hat Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber weitreichende Informationspflichten.
Checkliste: Prüfen Sie, ob der Arbeitgeber seine Informationspflichten erfüllt hat
1. Hat Sie Ihr Arbeitgeber über die fachliche Qualifikation und persönliche Eignung des Waschbären informiert?
2. Wurden Sie über die Auswirkungen der Einstellung auf die Arbeitsplätze Ihrer Kollegen unterrichtet?
3. Haben Sie Kenntnis über die geplante Eingruppierung erlangt?
4. Kennen Sie die vollständigen Personalien des waschbären?
5. Hat Sie Ihr Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Einstellung informiert?
Können Sie nur eine Frage verneinen, ist die Unterrichtung fehlerhaft. Hndeln Sie , sonst wird es zur Negativen Betrieblichen Übung .