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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ist das eine Versetzung?

S
SSGG
Jan 2018 bearbeitet

Moin zusammen, wir haben folgendes Problem(?)[ohneTV] Uns liegt eine Versetzung vor, in der sich nur der Titel des MA ändert, er wird zukünftig Manager statt Teamleader sein ohne jegliche Änderung des Arbeitsortes, des Arbeitsbereiches usw., es ändert sich rein gar nichts! Es geht primär nur um den Orga-chart und die Suche nach einem Ansprechpartner seitens des Mutterkonzerns.... Ist dies eine Versetzung oder trifft es Individualrecht, oder liegt ein Grund für eine Änderungskündigung vor?

Wir finden keine Lösung, vielleicht liegt es am Wetter..:-)

5.241016

Community-Antworten (16)

H
hans

27.04.2007 um 16:02 Uhr

Grüß Dich,

Frag Deinen ArG !

  1. scheint ihr nicht vollständige Unterlagen zu haben, den was bedeutet es den Manager zu sein statt Teamleader. Was bedeutet es, Ansprechpartner für die Mutter zu sein?
  2. setzt ihr die Frist aus, erst wenn die Antworten da sind läuft eine neue 99'er Frist

Und frag den AN, ob da im Hintergrund nicht doch der Vertrag geändert werden soll. (kann mir wenigstens denken, dass es mehr Geld gibt?)

Gruß, Hans

S
SSGG

27.04.2007 um 16:22 Uhr

Moin Hans, der AG begründete es wie folgt: Der Mutterkonzern legt äußersten Wert darauf, ausschließlich den Finance-Manager sprechen und nur den(!), ein TL hätte nicht genügend Kompetenz, die Fragen zu beantworten...(Bullshit: TL und Manager sind vor und nach Personalmaßnahme ein und dieselbe Person). Es ändert sich rein gar nichts, es gibt weder mehr Geld gem. Anhörung noch die im ersten posting genannten Veränderungen.

Ein Kommentar zum Mutterkonzern: dort ist alles durchorganisiert, ohne OK der genehmigenden Personen des Workflow darfst Du nicht einmal neues Klopapier kaufen und vermutlich wäre es ein Gesichtsverlust, nur mit einer Person zu sprechen, die TL statt Manager ist. Nun weißt Du auch, wo der Mutterkonzern sitzt.

S
sphinx

27.04.2007 um 16:45 Uhr

@ SSGG

sehr merkwürdiges AG -Anliegen.

Für mich klingt das nach Beförderung/ höhere verantwortliche Führungspositon

( billigerweise ohne Gehaltserhöhung :-) )

Wikipedia deutet:

"...Das Projektteam ist eine Gruppe von Personen.., ..die ein Projekt faktisch umzusetzen hat, ..... In der Regel steht dem Team ein Teamleiter ....vor. Kennzeichnend für Projektteams ist, dass es sich stets um kleinere Gruppen handelt, die sich alle persönlich kennen, sich ergänzen und als eine Einheit gegenüber anderen auftreten...."

" Manager (latein. manum agere „an der Hand führen“) steht für:

Manager (Wirtschaft), eine angestellte Führungskraft in einer Institution .."

LG

W
Waschbär

27.04.2007 um 17:14 Uhr

ssgg, kling nicht Spanisch sondern Amerikanisch .. die vergessen immer das Sie ihre verdammte Pistolen Taktik in der BRD nicht anwenden sollen !. Egal: Hilft Dir das >ist von einer Freien Seit aber Rechtlich O-K Verweigerung einer Versetzung

Der Betriebsrat kann eine betriebsverfassungsrechtliche Versetzung verweigern, wenn sie gegen ein Gesetz, eine Verordnung, eine Unfallverhütungsvorschrift oder gegen eine Bestimmung in einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung oder gegen eine gerichtliche Entscheidung oder eine behördliche Anordnung verstößt. Wird der betroffene Arbeitnehmer oder die im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer durch die Versetzung benachteiligt, ohne dass dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen gerechtfertigt ist, kann der Betriebsrat ebenfalls seine Zustimmung verweigern.

Der betroffene Arbeitnehmer kann sich gegen eine Versetzung individualrechtlich wehren, auch wenn der Betriebsrat der Versetzung zugestimmt hat

B
betriebsratten

27.04.2007 um 17:42 Uhr

Kann nochn Grund haben: In der QM steht drin dass mit dem xyz zu reden ist...und dann muss der auch xyz heissen...und wenn der Third Assistant Manager bei Mcdoof die Klos schrubbt

W
Waschbär

27.04.2007 um 17:47 Uhr

betriebsratten,

na na dafür das ihr Pflegefachkräfte seit sind eure Nevern aber nicht grade aus "Edelstahl".

S
SSGG

27.04.2007 um 17:55 Uhr

Moin betriebsratten, und dann isses 'ne Versetzung, wenn der 2nd Assistant Manager zum Third Assistant Manager wird, ohne da das BetrVG berührt wird? Vertraglich wird nix geändert.

Ich schnall's nich mehr, is' zu warm hier.

@Waschbär, das Volk, nachdem das Gebäck benannt ist ist, isses nich! Oder war das andersrum?

W
Waschbär

27.04.2007 um 19:14 Uhr

SSGG,

"Franzbrötchen" ... ????

Gib mal einen Beruflichen Tipp .... Dachte schon an Musik aber das mit "Slave" war wohl wörtlich ....

DB
Der Borat

27.04.2007 um 21:14 Uhr

nee,

SSGG meint "Döner-Börek"

Haben die euch den, oben nichts gesagt ????

PA
Preussen Ali

27.04.2007 um 21:16 Uhr

Borat

gar nichs haben die da oben gesagt , überhaupt nichts , die sau preussen die dödell die da dö ...

S
SSGG

27.04.2007 um 22:18 Uhr

waschbär,

bei den Franzbrötchen liegst Du falsch, fängt mit Am...an und endet mit ...ner Beim 2ten eher richtig...

Hat jemand noch eine Tipp zum Thread?

K
Kölner

27.04.2007 um 23:36 Uhr

@SSGG Es gibt schon Versetzungen, die nicht durch den BR gehen! Hier wäre so ein Fall.

L
Lotte

27.04.2007 um 23:52 Uhr

Kölner, aber hier scheint es ja so zu sein, dass die Versetzung, die nicht durch den BR geht, durch den BR geht ;-)))

M
mokkabohne

28.04.2007 um 02:07 Uhr

Wer mag sich schon über freiwillige Beteiligung des BR beschweren?

A
amselei

30.04.2007 um 10:59 Uhr

ssgg,

da es nur eine namesänderung laut AG ist und der An dem Br keinen auftrag gab, sehe ich da kaum handlungs bedarf .

W
Waschbär

30.04.2007 um 12:23 Uhr

Kölner, Ist das einfach genug ???

......um sich ein Bild von einem potenzielen neuen Waschbären machen können, hat Ihr Arbeitgeber Ihnen gegenüber weitreichende Informationspflichten.
Checkliste: Prüfen Sie, ob der Arbeitgeber seine Informationspflichten erfüllt hat

  1. Hat Sie Ihr Arbeitgeber über die fachliche Qualifikation und persönliche Eignung des Waschbären informiert?
  2. Wurden Sie über die Auswirkungen der Einstellung auf die Arbeitsplätze Ihrer Kollegen unterrichtet?
  3. Haben Sie Kenntnis über die geplante Eingruppierung erlangt?
  4. Kennen Sie die vollständigen Personalien des waschbären?
  5. Hat Sie Ihr Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Einstellung informiert?

Können Sie nur eine Frage verneinen, ist die Unterrichtung fehlerhaft. Hndeln Sie , sonst wird es zur Negativen Betrieblichen Übung .

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