Hallo, ich benötige mal wieder euer Schwarm Wissen. Folgende Situation. Wir sind ein Metallverarbeitendes Unternehmen mit mehreren Standorten. Einer dieser Standorte soll nun nach und nach von einem neuen Gesellschafter übernommen werden und als GmbH ausgegliedert werden vom jetzigen Hauptunternehmen. Soviel zur Vorgeschichte.
Der Punkt um den es geht ist, das im Rahmen der Umstrukturierung auch in der Verwaltungsebene einige tiefgreifende Veränderungen anstehen. So sollen z.B. unser jetziger Werksleiter, zwei Meister und verschiedene Abteilungsleiter mit einigen bisher unterstellten Kollegen alle gleich gestellt werden und gleichberechtigt in einem Großraum Büro arbeiten.
Wenn es nach unserem Aktuellen AG geht, sollen alle Verträge unverändert weiter laufen und nur die Stellenbeschreibung angepasst werden. Das passt nun aber einigen Mitarbeitern nicht, die der Meinung sind, wenn angebliche alle gleich gemacht werden, solle sich das doch auch bitte in den Gehältern widerspiegeln.

Meine Frage ist nun, kann der AG wirklich einfach nur die Stellenbeschreibung ändern oder sind hier nicht viel ehr Änderungskündigungen und neue Arbeitsverträge nötig, bei deren Eingruppierung und Lohngestaltung der BR zu beteiligen ist? Denn ein Vertriebler mit dem Gehalt eines Werksleiters trägt nicht unbedingt zu einem guten Arbeitsklima bei..
Unser unternehmen ist übrigens nicht Tarif gebunden.

Ich hoffe es wird klar worum es mir geht und ihr könnt mir ein paar Ansatzpunkte geben, wie wir als BR aktiv werden können.