Ist das eine Versetzung?
Hallo zusammen,
ich wüsste gerne, ob ihr die folgende Maßnahme als Versetzung anseht oder nicht:
- MA eingestellt in einem Unternehmen als Drucker
- eingesetzt in der Druckerei in der Unterabteilung Zeitungsdruck
- AV allgemein gehalten als Drucker; Bedienung von Druckmaschinen, Reinigung, Wartung etc,...
- Änderung Einsatzort von Zeitungsdruck zu Werbedruck
- ähnliche Maschinen, gleiche Arbeitszeiten, Arbeitsort ein paar Meter in der Druckhalle verlagert (würde eine andere Etage einen Unterschied machen?), andere Kollegen an der Maschine, anderer Unterabteilungsleiter, gleicher Abteilungsleiter, gleiche Kostenstelle
Danke für eure Meinung!
Community-Antworten (5)
29.11.2018 um 14:33 Uhr
Die Definitionen des § 95 Abs. 3 BetrVG gelten als Versetzung, nach der der BR nach § 99 BetrVG beteiligt werden muss. Was du beschreibst klingt eher nach Umsetzung; die Umstände, unter denen die Arbeit zu leisten ist, dürften sich wohl kaum ändern (?).
29.11.2018 um 14:41 Uhr
Genau das ist ja die Frage. Welche Umstände zählen?
"Nahe" Betrachtung: andere Maschine, andere direkte Kollegen, anderer Unterabteilungsleiter, räumliche Veränderung innerhalb einer Halle
"gröbere" Betrachtung: gleiche Maschinenart, alte Kollegen sind nur ein paar Schritte entfernt, gleiche Abteilung+Abteilungsleiter, gleiche Halle
29.11.2018 um 14:49 Uhr
Fitting: "Die Änderung muss so erheblich sein, dass sich das Gesamtbild der Tätigkeit ändert."
29.11.2018 um 14:54 Uhr
@ Pjöööng Heißt das für mein Beispiel "Drucker bleibt Drucker", also keine Versetzung?
29.11.2018 um 15:08 Uhr
"Drucker bleibt Drucker" würde ich nicht unbedingt sagen.
Wenn an Stelle der bisherigen Rotationsdruckmaschine nun der Fotodrucker (oder gar 3D-Drucker) bedient werden sollte, so wäre das wohl schon eine Versetzung. Oder wenn der Betrieb z.B. in "Zeitungen", "Werbung" und "Taschenbücher" organisiert wäre, dann könnte die Verstezung von der Rotationsdruckmaschine "Zeitungen" an die Rotationsdruckmaschine "Taschenbücher" auch eine Versetzung sein. Es hängt von den betrieblichen Gegebenheiten ab.
Bei Deiner Beschreibung würde ich aber sagen: Keine Versetzung.
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