Erstellt am 17.05.2016 um 16:54 Uhr von Pjöööng
Zitat (Anmalou):
"Wir sind ein 9köpfiger BR, und hatten uns anfangs darüber geeinigt (mit Zustimmung des AG) keinen freigestellten BR zu haben, sondern die Freistellung unter allen BR Mitgliedern aufzuteilen. (AG fand das ok) "
Die sogenannte Atomisierung der Freistellung.die in den Kommentierungen als unzulässig betrachtet wird...
Ihr könnt die Beschlussfassung über die Freistellung jede Sitzung ernaut auf die Tagesordnung setzen, so lange Ihr keine wirksame Regelung habt. Denkt dran, dass Ihr vorher mit dem Arbeitsgeber beraten müsst.
Erstellt am 17.05.2016 um 17:20 Uhr von gironimo
Ihr könnt natürlich den Punkt erneut auf die Tagesordnung setzen und ein BR-Mitglied nach § 38 BetrVG freistellen. Und das solltet Ihr tun. Ihr habt bisher eben nur auf Euer gutes Recht verzichtet.
Unabhängig davon haben alle anderen BR-Mitglieder im Zuge des § 37 BetrVG die Möglichkeit die Zeit in Anspruch zu nehmen, die sie für erforderlich halten. Und dazu gehören eben nicht nur die Zeiten für Sitzungen, sondern auch die Zeiten für Sprechstunden usw.
Erstellt am 17.05.2016 um 18:10 Uhr von Zappelmann
+++ geeinigt (mit Zustimmung des AG) keinen freigestellten BR zu haben,
Na, nun ratet mal, wer sich darüber am meisten gefreut hat.
Mein Tipp: Kommt mal langsam in die Puschen ...