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Freigestellter BR - Beschluss - Widerruf

A
Anmalou
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage zum Thema Freigestellter BR. Wir sind ein 9köpfiger BR, und hatten uns anfangs darüber geeinigt (mit Zustimmung des AG) keinen freigestellten BR zu haben, sondern die Freistellung unter allen BR Mitgliedern aufzuteilen. (AG fand das ok) Somit hat jedes BR Mitglied die Chance, außerhalb seines normalen Arbeitsplatzes angesprochen zu werden (extra BR Büro) und sich auf Treffen vorzubereiten. Nun tauchte der Wunsch eines BRM auf, sich freistellen zu lassen. In der Tagesordnung und einer Sitzung wurde der Beschluss mit 4 zu 4 (kein möglicher Nachrücker mehr im Hause) abgelehnt. Da es bei der Beschlussfassung insgesamt 3 Nachrücker gab, und der betroffene BR ebenfalls nicht da war, ist nun der Wunsch, die Wahl zu wiederholen, bzw, erneut auf die Tagesordnung zu setzen. Geht sowas? Oder muss man da eine Zeit abwarten umes erneut auf die Tagesordnung zu setzen? Ich finde im Gesetzt keinen entsprechenden Passus, oder gucke einfach falsch....

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Community-Antworten (3)

G
gironimo Akzeptiert

17.05.2016 um 19:20 Uhr

Ihr könnt natürlich den Punkt erneut auf die Tagesordnung setzen und ein BR-Mitglied nach § 38 BetrVG freistellen. Und das solltet Ihr tun. Ihr habt bisher eben nur auf Euer gutes Recht verzichtet.

Unabhängig davon haben alle anderen BR-Mitglieder im Zuge des § 37 BetrVG die Möglichkeit die Zeit in Anspruch zu nehmen, die sie für erforderlich halten. Und dazu gehören eben nicht nur die Zeiten für Sitzungen, sondern auch die Zeiten für Sprechstunden usw.

P
Pjöööng

17.05.2016 um 18:54 Uhr

Zitat (Anmalou): "Wir sind ein 9köpfiger BR, und hatten uns anfangs darüber geeinigt (mit Zustimmung des AG) keinen freigestellten BR zu haben, sondern die Freistellung unter allen BR Mitgliedern aufzuteilen. (AG fand das ok) "

Die sogenannte Atomisierung der Freistellung.die in den Kommentierungen als unzulässig betrachtet wird...

Ihr könnt die Beschlussfassung über die Freistellung jede Sitzung ernaut auf die Tagesordnung setzen, so lange Ihr keine wirksame Regelung habt. Denkt dran, dass Ihr vorher mit dem Arbeitsgeber beraten müsst.

Z
Zappelmann

17.05.2016 um 20:10 Uhr

+++ geeinigt (mit Zustimmung des AG) keinen freigestellten BR zu haben, Na, nun ratet mal, wer sich darüber am meisten gefreut hat. Mein Tipp: Kommt mal langsam in die Puschen ...

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